Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1704-1/A-3/585-2021 – Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Ragweed
Berichterstatter
Redner
- Reinhard Teufel (FPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht – mit Abänderungsantrag
- Josef Wiesinger (SPÖ) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
- Christian Gepp (ÖVP) Tagesordnungspunkt 12 Video und Sitzungsbericht
Abstimmung
Abänderungsantrag Abg. Ing. Mag. Teufel abgelehnt: Zustimmung SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung ÖVP
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, GRÜNE, NEOS, Ablehnung FPÖ, Abg. Ing. Huber
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Damit kommen wir zur Ltg.-1704-1, Antrag gemäß § 34 unserer Landtagsgeschäftsordnung des Abgeordneten Edlinger betreffend Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Ragweed. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Handler die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-1704 über den Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Edlinger betreffend Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Ragweed (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht,
1. im Wege der Natur im Garten GmbH eine spezifische Informations- und Sensibilisierungskampagne zu den Auswirkungen von Ragweed in Gemeinden und privaten Gärten und insbesondere zur wirksamen Bekämpfung der Ausbreitung von Ragweed zu entwickeln und umzusetzen;
2. im eigenen Wirkungsbereich auf den Grundflächen des Landes Niederösterreich auf die Verhinderung der Ausbreitung von Ragweed ein besonderes Augenmerk zu legen und
3. an die niederösterreichischen Gemeinden heranzutreten und diese zu ersuchen, über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Ragweed zu informieren und diese in ihrem eigenen Wirkungsbereich entsprechend umzusetzen.
4. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-1704/A-3/585-2021 miterledigt.“
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und anschließender Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Debatte und als Erster zu Wort hat sich gemeldet der Abgeordnete Reinhard Teufel, FPÖ.
Abg. Ing. Mag. Teufel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ragweed, das aus Nordamerika eingeschleppte, harmlos scheinende Traubenkraut erweist sich zunehmend für unser Bundesland als Bedrohung, speziell was die Landwirtschaft anbelangt und auch speziell, was die Biodiversität anbelangt, aber auch was die Gesundheit unserer Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher anbelangt. Ragweed ist höchst gesundheitsschädlich, führt zu Verätzungen und kann Asthmaanfälle auslösen. Auch die Landwirtschaft leidet. Die Ausdehnung der bis zu 60.000 Samen pro Pflanze erfolgt nämlich unglaublich rasant, zumal verbleibt der Samen bis zu 40 Jahre im Boden keimfähig. Generell sind Soja, Kürbis und Sonnenblumenfelder besonders stark von diesem Neophyt betroffen. Gleichzeitig – wie wir gerade erfahren haben – hat auch die Europäische Union sich jetzt darauf versteift, den Pestizideinsatz zu reduzieren – europaweit. Gleichzeitig werden auch immer mehr Pflanzenschutzmittel vom Markt genommen und das bedeutet, dass diese Pflanze sich auch weiterhin hier in Niederösterreich ausbreiten wird. Dieses Thema fühlt mich auch daran erinnert, wie die ÖVP Niederösterreich mit dem Thema „Borkenkäfer“ umgeht. Man verschließt hier vollkommen die Augen, was die Entwicklungen im Waldviertel anbelangt. Hier gibt es auch keine Maßnahmen, keine Strategien, wie man hier entsprechend entgegenwirken kann und das gleiche geschieht auch hier wieder. Die einzige Lösung, die die ÖVP hier an den Tag legt, ist schlicht und ergreifend wieder eine Informationskampagne aufzulegen, um dem Problem Herr zu werden. Wir haben hier konkrete Vorschläge eingebracht, auch analog zu dem bestehenden Gesetz im Burgenland, auch hier in Niederösterreich so ein Gesetz zu implementieren, wo man die Möglichkeit hat, hier seitens der Behörde eingreifen zu können und eine Ausbreitung dieses Neophyten entsprechend bekämpfen zu können. Sehr geehrte Damen und Herren, daher werde ich diesbezüglich auch erneut einen Antrag einbringen, den Antrag der Abgeordneten Teufel, Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler und Schuster zum Antrag des Abgeordneten Edlinger gemäß § 34 betreffend Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Ragweed (liest:)
„Der Antragstenor wird wie folgt geändert:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, alles Erforderliche für die Einführung eines NÖ Ragweed-Bekämpfungsgesetzes nach burgenländischem Vorbild zu veranlassen.“
(Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort gelangt der Abgeordnete Josef Wiesinger, SPÖ.
Abg. Wiesinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die Ragweed-Pflanze breitet sich von Osteuropa kommend Richtung Osten Österreichs und zunehmend auch Richtung Westen Österreichs aus. Vor Jahren wurde schon die Internetplattform „ragweedfinder.at“ installiert. Auf dieser Karte kann man sehen, wie flächendeckend sich diese Pflanze mittlerweile in Osteuropa fortgepflanzt hat und auch der ganze Teil, der östliche Teil von Österreich, von Graz bis Gänserndorf mittlerweile in dieser Karte sozusagen zugedeckt ist. 2020, nachdem man auf dieser Homepage die Funde melden kann, wurden bereits 1.541 Funde gemeldet. Daher sind die vorgeschlagenen Maßnahmen in dem § 34-Antrag richtig und auch zu machen, allerdings zu wenig und daher werden wir auch den Antrag der FPÖ unterstützen, weil unserer Meinung auch ein Gesetz wichtig ist, (Beifall bei Abg. Ing. Mag. Teufel.) diese Pflanze zu bekämpfen, da nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch mittlerweile 11 % der Ostösterreicher von dieser Pollenallergie betroffen sind und diese Pollenallergie nicht nur im Frühjahr auftritt, sondern bis spät in den Herbst hinein und als Herbstschnupfen mittlerweile bekannt ist. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Zukunft und deswegen beide Anträge zur Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ und Abg. Ing. Mag. Teufel.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Christian Gepp, ÖVP.
Abg. Gepp, Msc(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Man findet Ragweed derzeit in den klimatisch milden Regionen in Niederösterreich. Besonders auf beeinträchtigten Böden, so z. B. an Straßenrändern oder auf Schutthalden, aber auch in Gärten. Ragweed ist lichtbedürftig, frostempfindlich, aber salztolerant. Die Pflanze selbst friert über den Winter ab. Die Hauptblütezeit des Unkrautes ist von Ende Juli bis September. Zur Bekämpfung von Ragweed gibt es grundsätzlich zwei wirksame Strategien. Einerseits lässt sich Ragweed mit gezieltem fachmännischen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bekämpfen, die bessere Strategie ist die Mahd im Juli durchzuführen, um die Samenbildung weitgehendst zu verhindern. Weiters kann man durch Begrünen oder Bewirtschaften von Flächen Ragweed bekämpfen, da Ragweedpflanzen Lichtkeimer sind und so keine Möglichkeiten zum Keimen haben. Ein Vergleich – hier angesprochen – zum Forstgesetz ist nicht zulässig, da die Pflanze keinen Einfluss auf die umliegende Vegetation hat. In Niederösterreich hat man das negative Potenzial von Ragweed bereits früh erkannt und im Jahr 2004 mit Beobachtungen und Bekämpfung sowie der Information der Bevölkerung über Ragweed begonnen und wurde eine eigene Studie durchgeführt, um das Gefahrenpotenzial und die Folgen von Ragweed abschätzen zu können und in weiterer Folge entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Gemeinsam mit der NÖ Landesregierung und der Medizinischen Universität Wien wurde im Juli 2017 mit „ragweedfinder.at“ eine Onlinemeldestelle für Vorkommen des Traubenkrautes geschaffen, sowie eine umfassene Informationsbroschüre. Im Sinne des Grundsatzes „Beraten statt bestrafen“ ist es daher zielführend, die Bevölkerung noch intensiver zu informieren und an die Eigenverantwortung zu appellieren, als gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die nur sehr schwer zu vollziehen sind. (Unruhe bei Abg. Ing. Mag. Teufel.) In Niederösterreich hat die Natur im Garten GmbH ein erfolgreiches Netzwerk etabliert und kann sich daher bestens als Multiplikator für eine breite Informationskampagne gegen Ragweed eignen. Ebenso wird das Land NÖ im eigenen Wirkungsbereich einen weiteren Beitrag zur Eindämmung leisten. (Unruhe bei Abg. Ing. Mag. Teufel.) Hiezu ist es z. B. zielführend, dass der niederösterreichische Straßendienst ein noch stärkeres Augenmerk auf die Entfernung von Ragweed an Straßen- und Wegerändern legt. Außerdem sollen bei diesen wichtigen Themen auch die niederösterreichischen Gemeinden eingebunden werden, die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden im Wege von Informationskampagnen und Initiativen zu informieren und zu sensibilisieren. Das geforderte Ragweed-Bekämpfungsgesetz wie im Burgenland: Es werden Eigentümer von Grundstücken oder Verfügungsberechtigte verpflichtet, das Grundstück durch aktive Maßnahmen in einem solchen Pflegezustand zu halten, (Abg. Ing. Mag. Teufel: Impfpflicht einführen gegen Ragweed.) dass dieses frei von Ragweed ist und dass eine Weiterverbreitung von Ragweedsamen hintan gehalten wird. Dieses Gesetz enthält keine Strafbestimmung, weil man erkannt hat, dass die Vollziehbarkeit nahezu unmöglich ist. Man will, dass die Behörde in einem privaten Garten kontrolliert oder dort eine Ragweed-Pflanze steht. (Unruhe bei Abg. Ing. Mag. Teufel.) Einzige Handhabe der Behörde im Burgenland ist die Ersatzvernahme. Dazu ist es jedoch bis zum heutigen Tag noch nicht gekommen. Wir sind der Meinung, aktuell auf umfassende Information und Sensibilisierung der Bevölkerung durch die Natur im Garten GmbH, die Gemeinden und das Land NÖ zu setzen. Ich ersuche um Zustimmung für diesen Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)
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