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Bericht von Martin Schuster  Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hinterholzer u.a. betreffend Änderung des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 (NÖ EIWG 2005) und des NÖ Starkstromwegegesetzes

zur 43. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 9 der 43. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 21.10.2021

Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1771/A-1/127-2021 – NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005 (NÖ EIWG 2005), NÖ Starkstromwegegesetz – Änderungen

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatter Abg. Martin Schuster (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zum gegenständigen Geschäftsstück. Hier sollen Grundsatzbestimmungen im Landesrecht umgesetzt werden. Unter anderem sind zukünftige elektrische Leitungsanlagen bis 45.000 Volt von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Dies gilt nicht für Freileitungen über 1.000 Volt oder wenn Zwangsrechte eingeräumt werden müssen. In diesen Fällen wäre eine Bewilligung weiterhin erforderlich. Ich darf den Antrag verlesen, Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hinterholzer, Schuster, Kasser und Kaufmann betreffend Änderung des NÖ Elektrizitätswesengesetzes 2005 und des NÖ Starkstromwegegesetzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Elektrizitäts-wesengesetzes 2005 (NÖ EIWG 2005) und des NÖ Starkstromwegegesetzes wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der Landtagssitzung

Zur Person

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