Zusammenfassung
Antrag des Kommunal-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1770/G-1/1-2021 – Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte über das Geschäftsstück Ltg.-1770, Gesetz über die Gliederung des Landes NÖ in Gemeinden. Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid den Namen der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde auf den Namen Leopoldsdorf im Marchfeld geändert. Dies wird im Gesetz nun nachvollzogen. Überdies sollen für die Bestimmungen hinsichtlich der Grenzänderung von Städten mit eigenem Statut auf die Bestimmungen der niederösterreichischen Gemeinderatsordnung 1973 verwiesen werden. Derzeit ist das Verfahren zur Änderung der Grenzen der niederösterreichischen Gemeinden und Städte mit eigenem Statut unterschiedlich geregelt. Eine Grenzänderung von Städten mit eigenem Statut benötigt neben übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen der betroffenen Gemeinden zudem die Erlassung einer Verordnung durch die Landesregierung während Grenzänderungen der übrigen Gemeinden neben übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen der betroffenen Gemeinden lediglich die Genehmigung durch die Landesregierung bedürfen. Ich komme daher zum Antrag des Kommunal-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche dich, die Beratungen einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Zwettl
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich