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Tagesordnungspunkt 14  Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden

zur 43. Landtagssitzung

Zusammenfassung

43. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 21.10.2021

Antrag des Kommunal-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1770/G-1/1-2021 – Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, Änderung

Berichterstatter

  1. Franz Mold (ÖVP) Tagesordnungspunkt 14 Video und SitzungsberichtFranz Mold (ÖVP)

Abstimmung

DetailseiteAbstimmung Tagesordnungspunkt 14 Video und Sitzungsbericht

Antrag einstimmig angenommen

Video-Übertragung der Sitzung

Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Damit kommen wir zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-1770, Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes NÖ in Gemeinden. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Mold die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte über das Geschäftsstück Ltg.-1770, Gesetz über die Gliederung des Landes NÖ in Gemeinden. Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid den Namen der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde auf den Namen Leopoldsdorf im Marchfeld geändert. Dies wird im Gesetz nun nachvollzogen. Überdies sollen für die Bestimmungen hinsichtlich der Grenzänderung von Städten mit eigenem Statut auf die Bestimmungen der niederösterreichischen Gemeinderatsordnung 1973 verwiesen werden. Derzeit ist das Verfahren zur Änderung der Grenzen der niederösterreichischen Gemeinden und Städte mit eigenem Statut unterschiedlich geregelt. Eine Grenzänderung von Städten mit eigenem Statut benötigt neben übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen der betroffenen Gemeinden zudem die Erlassung einer Verordnung durch die Landesregierung während Grenzänderungen der übrigen Gemeinden neben übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen der betroffenen Gemeinden lediglich die Genehmigung durch die Landesregierung bedürfen. Ich komme daher zum Antrag des Kommunal-Ausschusses (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Herr Präsident, ich ersuche dich, die Beratungen einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der Landtagssitzung

zur 43. Landtagssitzung
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