Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1706-1/A-2/60-2021 – Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln auf fachlich-wissenschaftlicher Basis und unter Beachtung des Vorsorgeprinzips
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Wiesinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Weitere Schritte für ein Glyphosatverbot … wir setzen uns dafür ein, dass ein Totalverbot von Glyphosat endlich umgesetzt wird. Warum sage ich das? Es ist bewiesen: Es wächst keine Pflanze mehr, außer sie wurde gentechnisch verändert. Keine Pflanze mehr. Von diesen Giftbomben werden jährlich 330 Tonnen, 330 Tonnen jährlich, österreichweit, aufgebracht. Und die Absatzmengen sind international und auch in Österreich in den letzten 15 Jahren deutlich gestiegen. Seit 2019 werden Klagen gegen den Konzern in den USA geführt und das Ersturteil lautete: zwei Milliarden Schadenersatz an einen krebskranken Patienten. Und alle Berufungsverfahren und alle weiteren Verfahren wurden abgelehnt bzw. hat der Konzern verloren. Mit weiteren Klagen in Amerika, in den USA ist zu rechnen. Der Konzern weiß das auch, hat ursprünglich schon, mit dem Geld, das die Europäer einzahlen, elf Milliarden als Rücklage für mögliche Klagen angelegt, hat da mit August 21, bei dem Urteil, das er wieder verloren hat, weitere Rückstellungen von 4,5 Milliarden auf die Seite gelegt. Damit ist ihm offensichtlich bewusst, dass er diese Klagen alle verlieren wird. Das Inverkehrbringen des Pflanzenschutzmittels Glyphosat muss daher verboten werden, da es für Mensch, Tier und Umwelt eine gesundheitsgefährdende Wirkung darstellt. Als mögliche negative gesundheitliche Auswirkung könnten laut Studien unter anderem auch chronische und langfristige Erkrankungen auftreten. Die WHO hat es auch zusätzlich noch als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. (Abg. Schmidl: Wahrscheinlich!) Biologische Düngemittel sind imstande, Schädlinge genauso gut zu bekämpfen wie die umweltschädliche Chemiekeule. Das hat sich bereits vielfach bewährt. (Abg. Kasser: Wir bekämpfen keine Schädlinge. Wir bekämpfen … unverständlich.) Abseits von gesetzlichen Verboten könnten auch positive Lenkungseffekte durch Agrarförderungen (Unruhe bei Abg. Kasser.) signifikant zur Pestizidreduktion beitragen. Dies wird auch von den Autoren der gegenständlichen Machbarkeitsstudie befürwortet. Bis heute gibt es kein generelles Glyphosatverbot im Rahmen der freiwilligen Teilnahme am ÖPUL. Daher soll für die kommende Periode vielleicht die Teilnahme am ÖPUL auch ein verpflichtender Verzicht als Voraussetzung gelten. Niederösterreich könnte hier mit positivem Beispiel vorangehen und auf die Bundesregierung einwirken. Zusätzlich könnte die EU in der neuen Förderungsperiode von 21 bis 27, die es sich zum Ziel gesetzt hat, den biologischen Landbau zu stärken und den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren. In weiterer Folge könnte sich auf EU-Ebene ein derartiges Verbot durchsetzen. Daher stellen wir den Abänderungsantrag Wiesinger, Mag. Suchan-Mayr, Hundsmüller und Mag. Samwald zum Antrag des Umwelt-Ausschusses betreffend Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmittel auf fachlich-wissenschaftlicher Basis unter Beachtung des Vorsorgeprinzips betreffend weitere Schritte für ein Glyphosatverbot. Der Antragstenor des Umwelt-Ausschusses wird abgeändert, sodass er zu lauten hat (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung heranzutreten, und diese aufzufordern
- das Inverkehrbringen des Pflanzenschutzmittels Glyphosat im Sinne des Vorsorgeprinzips zu verbieten;
- für die Teilnahme am ÖPUL einen verpflichtenden Verzicht auf glyphosathaltige Herbizide umzusetzen
- und sich auf EU – Ebene für ein EU-weites Glyphosatverbot in allen Bereichen einzusetzen.“
(Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.