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Bericht von Mag. Kerstin Suchan-Mayr  Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Edlinger betreffend Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln auf fachlich-wissenschaftlicher Basis und unter Beachtung des Vorsorgeprinzips

zur 42. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 12 der 42. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 23.09.2021

Antrag des Umwelt-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-1706-1/A-2/60-2021 – Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln auf fachlich-wissenschaftlicher Basis und unter Beachtung des Vorsorgeprinzips

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatterin Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag des Abgeordneten Edlinger gemäß § 34 zum Antrag Ltg.-1706 betreffend Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln auf fachlich-wissenschaftlicher Basis und unter Beachtung des Vorsorgeprinzips. Niederösterreichs Bäuerinnen und Bauern bewirtschaften 920.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, davon rund 690 Hektar Ackerfläche. Sie sind für die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln verantwortlich, die mit höchster Qualität und unter Einhaltung höchster Standards produziert werden. Erschwerend kommen die Auswirkungen des Klimawandels hinzu. Um dennoch zu garantieren, dass landwirtschaftliche Produkte in Österreich auch weiterhin konkurrenzfähig und nachhaltig produziert werden können, braucht es faire Wettbewerbsbedingungen. Eine wissenschafts- und faktenbasierte Umweltpolitik ist unabdingbar, insbesondere zur Sicherung der Versorgung mit regionalen Lebensmitteln. Das gilt auch für den integrierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für die Produktion von gesunden Lebensmitteln. Die Zulassung für die Anwendung etwaiger Schutzmittel für Pflanzen ist europarechtlich geregelt. Sie erfolgt in Österreich durch eine Bundesbehörde, dem Bundesamt für Ernährungssicherheit. Pflanzenschutzmittel dürfen in Österreich nur dann zugelassen werden, wenn bei ordnungsgemäßer Anwendung negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen aufgrund für den Zulassungsprozess streng durchgeführte Prüfungen und breit angelegte Studien ausgeschlossen werden können. Aufgrund dieses Verfahrens nach wissenschaftlichen Kriterien ist Glyphosat in Europa zugelassen. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wurde die Anwendung von Glyphosat in Österreich auf Bundesebene jedoch im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten eingeschränkt. Teilverbote gibt es hier. Konkret von dem Verbot umfasst, ist die private Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich, auch auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden, darf Glyphosat nicht mehr eingesetzt werden. Im Hinblick auf die angeführten Aufgaben der nachhaltigen und regionalen Landwirtschaft gilt es sicherzustellen, dass für ökologisch sinnvolle Bereiche wie dem Bodenschutz Minimalbodenbearbeitung bzw. Erosionsschutz durch Begrünungen weiterhin ein geeignetes Instrument zur Verfügung steht. Ich komme zum Antrag des Umwelt-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 des Abgeordneten Edlinger betreffend Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln auf fachlich-wissenschaftlicher Basis und unter Beachtung des Vorsorgeprinzips (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Die NÖ Landesregierung wird ersucht an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern,

  1. ein klares Bekenntnis zur heimischen Lebensmittelversorgung und zur wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion abzulegen;
  2. sich für faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Lebensmittel­versorgung einzusetzen und
  3. sich bei den zuständigen europäischen Institutionen, insbesondere der Europäischen Kommission, dafür einzusetzen, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln europaweit weiterhin ausschließlich auf fachlich-wissenschaftlicher Basis und unter Beachtung des Vorsorgeprinzips erfolgen soll – analog zur Zulassung von Medikamenten bzw. Arzneimitteln.

2. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-1706/A-2/60-2021 miterledigt.“

Ich bitte um Diskussion und anschließende Beschlussfassung. Danke.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (896 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Amstetten
Klub/Fraktion:
Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
Wahlpartei:
Sozialdemokratische Partei Österreichs

Detailseite von Mag. Kerstin Suchan-Mayr öffnen


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