Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1693/L-8/1-2021 – NÖ Landarbeiterkammergesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Wiesinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Das neue Landarbeitergesetz mit der bundesweiten Harmonisierung des Arbeitsrecht für Land- und Forstarbeiterinnen tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. Es ist zu erwähnen, dass keine Verschlechterung für die Arbeiter und Angestellten im land- und forstwirtschaftlichen Bereich dadurch erfolgen wird. Einen Punkt, vielleicht erwähnenswert: Es gibt in Zukunft Arbeitgeberzusammenschlüsse, welche auch gemeinsam einen eigenen Kollektivvertrag für die Arbeiter und Angestellten im land- und forstwirtschaftlichen Bereich abschließen können, das ein Novum im österreichischen Arbeitsrecht darstellt. Außerdem wurde neu geregelt, dass auch die Jugendarbeitszeit, die jugendlichen Beschäftigten bis 18 Jahre an Samstagen in Ausnahmefällen arbeiten dürfen. Dadurch verschiebt sich die Woche und der Montag soll dadurch frei sein. Bei den täglichen Höchstarbeitszeiten wurde vereinbart, dass die Höchstarbeitszeiten zu Arbeitsspitzen bis zu 12 Stunden täglich, und außerhalb der Arbeitsspitzen bis 11 Stunden täglich gearbeitet werden darf. Soweit beim Landarbeiterorganisationsgesetz wurde schon erwähnt: Es gibt in Zukunft nur mehr vier Organe und den Wegfall der Einigungskommission. Wir werden diesen beiden Vorschlägen gerne zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.