Zusammenfassung
Antrag des Landwirtschafts-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1693/L-8/1-2021 – NÖ Landarbeiterkammergesetz, Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Hogl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen des NÖ Landtages! Ich berichte zu Ltg.-1693, über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung de NÖ Landarbeiterkammergesetzes. Aufgrund der Änderung des Landarbeiterkammergesetzes aus 2021, es ist ein Bundesgesetz, welches mit 1. Juli 2021 in Kraft tritt und das die NÖ Landarbeitsordnung ablöst, wurden folgenden Anpassungen erforderlich: Das NÖ Landarbeiterkammergesetz verweist derzeit noch auf einzelne Bestimmungen der NÖ Landarbeitsordnung. Somit ist eine Anpassung der Zitate im NÖ Landarbeiterkammergesetz an das Landarbeitsgesetz 2021 mit Wirkung 1. Juli 2021 erforderlich. Die Änderung verursacht keine inhaltlichen Auswirkungen. Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Landarbeiterkammergesetzes wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um anschließende Durchführung der Abstimmung. Somit berichte ich auch gleich zur Ltg.-1694, wie es vom Herrn Präsidenten angekündigt wurde, über die Vorlage der Landesregierung betreffend NÖ Landarbeitsorganisationsgesetz 2021. Hier ist es so, dass das Landarbeitsrecht seit 1.1.2020 Bundessache in der Gesetzgebung und Landessache in der Vollziehung ist. Die NÖ Landarbeitsordnung aus 1973, ausgenommen die organisationsrechtlichen Bestimmungen, wurden mit 1.1.20 zu partikulärem Bundesrecht. Das Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft, Landarbeitsgesetz aus 2021, tritt mit 1. Juli 21 in Kraft. Die Einrichtung von Organen der Vollziehung des Landarbeitsrechtes ist Landessache in der Gesetzgebung. Diese erfolgt mit dem NÖ Landarbeitsordnungsgesetz aus 2021. Die organisationsrechtlichen Vorschriften entsprechen den bisherigen Regelungen der NÖ Landarbeitsordnung aus 1973. Neuerungen sind unter anderem: Die vier Einigungskommissionen sollen entfallen, da diesen durch das Landarbeitsgesetz 2021 keine Zuständigkeiten zugewiesen sind und das Mindestalter von 30 Jahren als Voraussetzung für die Bestellung als Organ der Land- und Forstwirtschaftsinspektion soll entfallen. Ich stelle daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende Gesetzesentwurf betreffend NÖ Landarbeitsorganisationsgesetz 2021 (NÖ LAOG 2021) wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Präsident, ich bitte hier auch ebenfalls um Einleitung der Debatte und um anschließende Durchführung der Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Hollabrunn
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich