Zusammenfassung
Antrag des Gesundheits-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1673/A-2/57-2021 – Pilotprojekt zur Anstellung pflegender Angehöriger
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Im Gegensatz zu meinen beiden Vorrednerinnen geht für uns dieser Antrag in die richtige Richtung. Nämlich auch aus dem Grund, weil es auch schon eine langjährige Forderung von uns ist. Es ist auch von uns eine langjährige Forderung diese Menschen arbeitsrechtlich und sozialrechtlich abzusichern. Ich kann da den Argumenten der GRÜNEN nicht folgen, dass da Beratungen helfen oder irgendwelche Stellen, die man wieder mit viel Aufwand einrichtet. Nein, diese Arbeit muss anerkannt werden und auf alle Fälle müssen Menschen abgesichert werden, welche durch die Pflege ihrer Angehörigen ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen. Wie gesagt, er geht für uns in die richtige Richtung. Wir würden aber dieses Pilotprojekt etwas anders gestalten. Das heißt, der Kollege Pfister hat auch schon im Ausschuss zugestanden, dass da noch an vielen Punkten gefeilt werden kann und auch miteinander gesprochen werden kann. Ich hätte mir auch von der ÖVP erwartet, dass sie darüber spricht, dass sie wenigstens einen Unterausschuss macht und nicht, dass ihr wieder schiebt, nämlich auf den Bund schiebt und im Land verschiebt. Einfach warten auf die Pflegereform, die leider nicht kommen wird. Verschieben anstatt miteinander über so etwas einmal sprechen, zumindest in einem Ausschuss oder einem Unterausschuss. In aller Kürze: Was würden wir uns vorstellen bei dem Pilotprojekt, ob das jetzt 500 sind oder 700 oder 300 – über das kann man reden? Für uns wäre es wichtig, einmal das Pilotprojekt auf unsere Landsleute zu beschränken und mit jenen im Pilotprojekt zu beginnen, die am schwersten Betroffen sind. Das heißt: pflegende Angehörige der Stufe 7, der Stufe 6. Nicht gleich mit denen auf der Stufe 3, wo der Aufwand natürlich auch vorhanden ist, aber nicht in der Dimension wie in der Stufe 7 und 6. Natürlich muss man auch reden über diese 150 Stunden Kurs. (Abg. Mag. Scheele: Ist ja klar, dass man darüber reden muss.) Wer richtet den aus? Wie, nach welchen Kriterien? Wer bezahlt das? Wer übernimmt die Kosten? Wer nimmt die Prüfungen ab und in welcher Form? Genauso über die Anrechnung, wenn man zu Hause schon gepflegt hat, muss man sprechen. In welcher Form wird wie viel angerechnet. Aber wie gesagt: Über das alles kann man ja miteinander reden. Es kann auch die Möglichkeit eintreten, die ist gar nicht vorgesehen, über die sollten wir auch sprechen, dass eine Person pflegt, die schon eine Pflegeausbildung hat. Also da brauchen wir dann auch die 150 Stunden nicht und auch die Anrechnung nicht. In weiterer Folge muss man auch darüber reden: Wie wird die Arbeitszeit natürlich kontrolliert? Wie gestaltet man z. B. bei einer 40-Stunden-Anstellung den Rest des Lebens der pflegenden Person? Kann sie noch einer Arbeit nachgehen? Darf sie noch einer Arbeit nachgehen? Gehen sich zwei Arbeiten mit 40 Stunden aus? Darf einer, der 20 Stunden pflegt noch geringfügig beschäftigt sein? Über das muss man eben alles reden. Auch wenn diese Menschen dann in natürlich den verdienten Urlaub gehen oder auch erkranken. Wer stellt den Ersatz? Untereinander wird es sich nicht ausgehen. Das heißt, man braucht dann einen Pool. Wie gestaltet man den? Wer stellt den auf, der dort diesen Ersatz in der Urlaubszeit, in der Krankenstandszeit eben auch stellt? Auch darüber muss man sprechen, sonst kommt man da, glaube ich … wenn, dann sollte man wirklich Nägel mit Köpfen machen. Aber wie gesagt: Es geht für uns in die richtige Richtung. Wir hätten gerne darüber gesprochen. Wir sehen das als einen guten Antrag. Wir sehen darin auch einen Antrag für die Zukunft, dass man eben auch sogar das Land entlastet damit. Erstens einmal wollen die Menschen so lange wie möglich zu Hause in den eigenen vier Wänden gepflegt werden. Das wissen wir alle da herinnen. Zweitens ist der Vorschlag, einen Teil über das Pflegegeld zu finanzieren, einen Teil über Pension, wie auch immer, glaube ich, ein sehr guter, erspart dem Land Geld. Ich sage nur, ein Pflegeplatz in einem Pflegeheim kostet um die 4.000 Euro im Monat. Also das würde dem Land sogar günstiger kommen, diese Variante zu präferieren und als Pilotprojekt auch zu gestalten. In dem Sinne werden wir dem Antrag zustimmen. Wir hätten gerne darüber geredet, aber wir hätten ihn auch gerne ein bisschen abgeändert. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
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