Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1671-1/A-3/576-2021 – Geschlechtersensible Rechtschreibung mit Hausverstand
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Michalitsch(ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Landtages! Ich freu mich, dass ich zu diesem interessanten Thema sprechen kann, weil die Gleichstellung von Frauen und Männern ein zentrales Anliegen der Landespolitik ist, nicht zuletzt im Gleichbehandlungsgesetz verankert und auch in unserer Bundesverfassung vorgesehen, nicht, Kollegin Schuster, im Grundgesetz. Es hat fast so ein bisschen geklungen, als hätten Sie einen bundesdeutschen Text hier verlesen. Unser Grundgesetz in Österreich ist einmal die österreichische Bundesverfassung und auf die rekurrieren wir und die sieht die Gleichstellung von Mann und Frau vor und das ist uns auch wichtig. Ich glaube, dass die Sprache ein wichtiges, wenn nicht das Wichtigste Medium in der menschlichen Kommunikation ist. Wir transportieren Inhalte. Wir halten Dinge fest, Weltanschauungen, Wertvorstellungen. Die Sprache spiegelt auch gesellschaftliche Strukturen wieder und daher müssen in einer Gesellschaft, die sich zur Geschlechtergleichstellung bekennt, Geschlechter auch sprachlich differenziert zum Ausdruck kommen. Das heißt: Ein klares Bekenntnis von uns, das die Sprache die unterschiedlichen Geschlechter auch zum Ausdruck bringt. Es ist ganz unbestritten und auch hier sichtbar, nicht zuletzt mit unserer Frau Landeshauptfrau an der Spitze, dass Frauen einen ganz wesentlichen Beitrag in unserer Gesellschaft leisten. Das soll auch in der Sprache sichtbar sein. Die ganz klare Aussage, auch für die Kollegin Collini, die ich hoffe damit zu überzeugen, also das Mitzumeinen der Männer in der generisch männlichen Form, das reicht nicht, sondern wir wollen ganz ausdrücklich die Berücksichtigung beider Geschlechter. Das führt auch dazu, dass die Lesenden oder Zuhörenden das auch mitdenken. Das kommt, ich kenne auch solche Studien, auch in Untersuchungen ganz klar zum Ausdruck. Wenn man nur sagt: Nennen Sie Politiker, Sportler, Wissenschaftler, dann kommen wesentlich weniger Frauen in der Nennung der Zuhörer, als wenn man die weiblichen Formen mitmacht. Daher gibt es ein klares Bekenntnis dazu. Die Sprache und dieses Thema ist uns wichtig. Daher gibt es auch diesen § 34-Antrag, der immer dann, wenn wir ihn nicht stellen, sondern einen Antrag klar ablehnen, dann ist es uns auf einmal nicht einmal einen 34-er wert. Und wenn wir einen stellen, um eine differenzierte Meinung zum Ausdruck zu bringen, dann passt es Ihnen auch nicht. Aber der 34-er ist eben ein Mittel, um die Meinung der Mehrheit des Hauses auch zum Ausdruck zu bringen und wir bitten natürlich um Zustimmung für diesen Antrag. (Beifall bei der ÖVP. – Präsident Mag. Wilfing übernimmt den Vorsitz.) Wir sind selbstverständlich unserer Landesverfassung verpflichtet. In den Grundsätzen des staatlichen Handelns haben wir natürlich auch die Bürgernähe und die Verständlichkeit der Gesetzes- und Behördensprache da. Wie jeder von uns redet, das glaube ich zeigt diese Diskussion auch, ist – solange es im Rahmen der Gesetze ist – eine Privatsache, aber wie die staatlichen Behörden das tun, ist keine Privatsache, sondern das ist auch geregelt. Wenn Sie jetzt ein Beispiel für den „Hausverstand“ haben wollen: Der Hausverstand ist etwas, was ein Mensch mit Hausverstand von selbst erkennt und nicht eine große Erklärung dazu braucht. (Abg. Mag. Scheele: Jeder für sich.) Aber in unseren legistischen Richtlinien, die Sie alle kennen, wenn Sie sich mit Gesetzen befassen, da ist ausdrücklich drinnen, dass wir das „Mitmeinen“ … dass das nicht genügt, sondern dass das entsprechend zum Ausdruck kommen soll. Es gibt auch einen Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren und da stehen auch … natürlich kann man immer Extrembeispiele bringen, aber es geht oft ganz einfach und das meinen wir mit „Hausverstand“ … wenn da in einem Gesetz steht: „Jeder, der den Nachweis erbracht hat“, schreibt man einfach: „Wer den Nachweis erbracht hat“, dann ist jeder Mensch angesprochen. Oder wenn es heißt: „Die Absolventen des Kurses sind berechtigt“, dann sage ich „Personen, die den Kurs absolviert haben“und dann habe ich es auch gelöst. Oder wenn ich sage: „Unterschrift des Antragstellers“, dann sage ich einfach: „Unterschreiben Sie hier auf dem Formular“. Das versteht jeder und wir haben es gelöst. Das meinen wir mit „Hausverstand“. Das ist hoffentlich auch diesem Haus hier zugänglich. (Beifall bei der ÖVP.) Jetzt muss ich natürlich noch zum Thema „Schule“ und „Uni“ ein bisschen etwas sagen. Ich meine, es gibt da eine umfangreiche Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zu einer ähnlichen Anfrage im Nationalrat. Da wird etwas Interessantes ausgeführt, dass nämlich die Verwendung der gendergerechten Sprache auf einen Ministerratsvortrag zurückgeht, in dem eben drinnen steht, dass in einer Gesellschaft, die zur Gleichstellung von Frauen und Männern bekennt, auch beide Geschlechter sprachlich zum Ausdruck kommen müssen. Was glauben Sie, welcher Bundesminister den eingebracht hat? Dr. Herbert Haupt, 2001. (Beifall bei der ÖVP. – Unruhe bei der FPÖ und SPÖ.) Na, da haben wir es. Also gibt es da auch offensichtlich unterschiedliche Auffassungen. Und weil der Kollege Landbauer so schön von der Freiheit gesprochen hat ganz am Anfang: Die Freiheit, die wir meinen, ist einfach das zu tun, was ich für richtig halte und auf anderes muss ich nicht Rücksicht nehmen. Ich sage: Was die Unis betrifft, würde ich einfach auf ein ganz altes Gesetz zurückgehen. In dem Fall ist es ein Grundgesetz, es steht aber im österreichischen Staatsgesetzblatt, nämlich das Grundgesetz über die Grundrechte der Staatsbürger, Art. 17: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.“ Auch dort gibt es einen Diskurs, aber wir brauchen, glaube ich, keine Vorschriften vonseiten der FPÖ. (Beifall bei der ÖVP.) So habe ich mir auch das Vergnügen gemacht, dieses Thema ein bisschen abzutesten in der Bevölkerung. Den meisten Frauen, die im Berufsleben aktiv sind, ist es wichtig, dass sie vorkommen. Es ist wichtig, dass man vorkommt. Aber unlesbare Texte helfen niemandem. Papier ist geduldig. Auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen kommt es an. Eine ganz junge Schülerin heute, die ich im Landtag da getroffen habe, eine Besucherin, hat gesagt: „Mir ist das egal.“ Uns nicht. Die Sprache hat für uns einen großen Wert. Wir wollen aber eine Sprache, die nicht entstellt ist. Wir wollen eine Sprache, die vernünftig verwendet wird, so dass sich möglichst viele angesprochen fühlen und auch eine Sprache, die die Menschen zusammenbringt und nicht auseinanderdividiert. In diesem Sinne bitte um Zustimmung für unseren Antrag. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
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