Zusammenfassung
Antrag des Bildungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-1671-1/A-3/576-2021 – Geschlechtersensible Rechtschreibung mit Hausverstand
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatterin Abg. Aigner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Ich berichte über einen § 34-er Antrag zu den Anträgen Ltg.-1671 und Ltg.-1672 betreffend geschlechtersensible Rechtschreibung mit Hausverstand. Ein wesentlicher Lebensaspekt der Menschen ist die Sprache. Ein Blick über den Diskurs in Österreich und darüber hinaus zeigt, dass das Thema „Gendersensible Sprache“ in vielen Kultur- und Sprachkreisen intensiv erörtert und bisweilen auch kontrovers debattiert wird. Es darf nicht verkannt werden, dass Sprache lebendig ist und sich ständig weiterentwickelt. Der öffentliche Diskurs zu Sinn und Unsinn von Sonderzeichen wie „Gendersternchen“ und „Binnen-I“ und ähnlichen Versuchen der Darstellung von Frau und Mann in der deutschen Rechtschreibung scheint jedoch vielen Akteuren eine willkommene Projektionsfläche für die ideologische Vorstellungen, die mehr an „Aktionismus“ gemahnen, denn Ausdruck einer Basis für einen ernstgemeinten gesellschaftlichen Austausch zu sein scheinen. Ich komme daher zum Antrag des Bildungs-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 der Abgeordneten Göll (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung ersucht, weiterhin die Gleichstellung von Frau und Mann zu forcieren und in diesem Zusammenhang im eigenen Wirkungsbereich bei Sprache und Rechtschreibung auf Lesbarkeit und Verständlichkeit zu achten.
2. Die Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, um auf Einheitlichkeit von Sprache und Rechtschreibung vor allem im Bereich der schulischen und universitären Bildung und daher insbesondere auch in der Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Personals, in den Lehrmaterialien sowie im Autonomiebereich der Universitäten hinzuwirken.
3. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 werden die Anträge Ltg.-1671 und Ltg.-1672 miterledigt.“
Ich bitte die Frau Präsident um Einleitung der Debatte und um anschließende Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.