Zusammenfassung
1. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 22.03.2018
- Betrauung des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses auf die Dauer der XIX. Gesetzgebungsperiode des Landtages mit der Vorberatung von Angelegenheiten gemäß § 5 LGO 2001.
- Ermächtigung des Präsidenten auf die Dauer der XIX. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Angelegenheiten der Immunität der Abgeordneten gemäß § 5 Abs. 4 3.Satz LGO 2001 vorzugehen.
- Betrauung des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses auf die Dauer der XIX. Gesetzgebungsperiode des Landtages gemäß § 34 Abs.2 LGO 2001 mit den in dieser Gesetzesstelle genannten Aufgaben.
- Betrauung des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses auf die Dauer der XIX. Gesetzgebungsperiode des Landtages mit den im Unvereinbarkeitsgesetz genannten Aufgaben.
- Betrauung des Europa-Ausschusses auf die Dauer der XIX. Gesetzgebungsperiode des Landtages mit Stellungnahmen im Sinne des Art. 23g Abs. 3 B-VG gemäß § 31 Abs. 3 LGO 2001.
- Ermächtigung des Präsidenten auf die Dauer der XIX. Gesetzgebungsperiode des Landtages Abstimmungen gemäß § 32 Abs. 6 LGO durchzuführen.
Abstimmung
angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE