Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-891/XX-2026 – Verankerung einer dauerhaft leistbaren Energieversorgung in der Satzung der EVN AG
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! "Weniger Stromkosten", Teil eines Titels dieser Antragsserie. Ich glaube, dem können wir alle etwas abgewinnen hier herinnen. Dieser Teil findet hier Unterstützung. Wir brauchen die niedrigen Stromkosten bei den Haushalten genauso wie in der Wirtschaft, ich glaube, das ist unbestritten. Die Gründe – ich kann das nur wiederholen – der Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine, der ja dazu geführt hat, dass überhaupt einmal die Stromkosten in dieser Form gestiegen sind, beschäftigt uns leider nach wie vor und – das ist zu befürchten – wird sich auch nicht so schnell ändern. Und was das gezeigt hat, ist einfach die große Abhängigkeit, die nach wie vor besteht von vor allem fossilen Importen. Wir geben nach wie vor Milliarden aus, eigentlich, die wir im Land behalten könnten, die schicken wir an andere Länder, weil wir es nicht schaffen, unseren Energiebedarf hier selbst zu decken und das Geld in unserem Land zu halten. Es braucht also zunächst einmal für günstige Energie jene Energien, die tatsächlich kostengünstig sind und das sind vor allem Sonne und Wind, die in der Herstellung – selbst mit einem Speicher – mittlerweile billiger sind als jedes Gaskraftwerk, billiger sind als jedes Atomkraftwerk und genau das, genau das brauchen wir noch viel stärker bei uns, damit eben die Milliarden bei uns bleiben und bei uns investiert werden und nicht in aller Herren Länder – sei es in die USA oder nach Russland oder sonst wohin – geschickt werden müssen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Und ja, das verursacht auch Kosten. Unsere Stromnetze waren generell nicht in einem besten Zustand und hätten ohnehin erneuert gehört, aber natürlich die Erneuerbaren führen auch dazu, dass es Investitionen in den Netzausbau braucht, das ist kein Geheimnis und die müssen fair verteilt werden. Das haben wir schon einige Male hier herinnen auch im Landtag diskutiert, da hat es auch schon Beschlüsse gegeben. Die zuständigen Minister Hattmannsdorfer und die Staatssekretärin Zehetner... da höre ich nichts, dass es hier wirklich konkrete Vorschläge in diese Richtung gibt. Ich bin aber der Überzeugung, dass das notwendig wäre, gerade für uns in der Ostregion, dass das auf eine breitere Basis gestellt wird, weil natürlich jene Bundesländer im Westen auch davon profitieren, dass hier bei uns günstiger Strom erzeugt wird. Diesem Antrag werden wir also gern unsere Zustimmung geben, erneut. Wir hoffen, dass es diesmal mehr bringt als das letzte Mal. Zur Satzung, zum Antrag zur Satzung, sei nur kurz zu sagen, dass das ohnehin in Umsetzung ist, wir dem also auch die Zustimmung erteilen werden. Und zum Antrag der NEOS, nur ergänzend: Also die Zusammenlegung der Netzbetreiber hat sogar der Bundeskanzler Stocker gefordert. Auch hier ist eigentlich die Frage: Wann wird das umgesetzt? Dem kann ich einiges abgewinnen. Fragwürdiger ist für mich der erste Punkt dieses Antrags, wo die Bundesregierung aufgefordert wird, die Auflösung der direkten und indirekten Kreuzbeteiligungen in der Energiewirtschaft umzusetzen. Meines Wissens sind das Landesbeteiligungen hauptsächlich, also da müsste... ich weiß nicht, ob die Bundesregierung da tatsächlich der richtige Adressat ist, deswegen sehe ich das eher kritisch, wie das tatsächlich umsetzbar ist. Der letzte Antrag, der noch vorliegt, ist eben der Vorschlag der SPÖ, dass Übergewinne der EVN verwendet werden sollen, um die Strompreise für Endkundinnen und Endkunden zu senken. Und das klingt natürlich auf den ersten Blick... wenn man die Überschrift liest, denkt man sich, ja super, machen wir, gar kein Problem. Wenn man sich das aber rechtlich anschaut, kommt man darauf, dass das letztlich purer Populismus ist oder zumindest nicht zu Ende gedacht, wenn man es wohlwollender sehen will. Weil die EVN ist ganz klar ein marktbeherrschendes Unternehmen und unterliegt als solches strengeren Regeln, als das bei anderen Unternehmen der Fall ist. Jetzt ist es so, dass die EVN gerade in diesem Bereich auch Verluste macht, Millionenverluste, und das seit mehreren Jahren. Und das alleine ist ja schon wettbewerbsrechtlich kritisch. Warum? Die EVN hat den Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern, wie zum Beispiel einen kleinen Stromhandelsbetrieb, dass sie Verluste aus dem Handel kompensieren kann mit Gewinnen aus anderen Sparten. Das heißt, wenn die EVN, die sagt, sie macht Verluste im Stromhandel, geht noch weiter runter mit den Preisen im Stromhandelsbereich und ein Mitbewerber, der am selben Markt einkaufen muss wie die EVN, der keine andere Möglichkeit hat, kann zu diesen Preisen gar nicht anbieten. Er hat dieselben Voraussetzungen am Markt wie die EVN, kann aber seine Verluste nicht aus anderen Segmenten kompensieren. Und dieser Wettbewerber, was glauben Sie, was passiert mit diesem Wettbewerber? Der wird irgendwann aufhören anzubieten. Der wird irgendwann aus dem Markt gedrängt. Kurzfristig kann man sich denken, na gibt es eh mehr Angebote noch, vielleicht schafft es ein anderer noch hin. Langfristig bedeutet das aber, dass es weniger Unternehmen gibt, die am Markt anbieten können und bedeutet damit auch weniger Wettbewerb und höhere Preise, wenn es weniger Unternehmen gibt. Das ist nicht nur logisch herleitbar, das ist auch im Kartellrecht und im EU-Recht fix verankert, im Artikel 102 des Vertrags, ist das verankert, dass ein Unternehmen, das eine marktbeherrschende Stellung hat, wie es die EVN im Endkundenhandel ist, nicht unter den eigenen Kosten anbieten darf, wenn das noch dazu unter einem Marktpreis liegt. Also dieser Vorschlag, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, würde die EVN dazu auffordern, geltendes Recht zu brechen. Und ich weiß nicht, ob das so gescheit ist, ob man vielleicht noch einmal darüber nachdenkt, lieber, ob es Vorschläge gibt. Der Grundgedanke, den kann ich ja nachvollziehen und auch unterstützen, aber vielleicht finden wir Vorschläge (Abg. Weninger: Ja, machen wir.), ja, ich mache schon einen, Vorschläge, dass nicht geltendes Recht gebrochen wird, Herr Klubobmann. Das, ja, und es gibt da eine Möglichkeit. Ja, dem Land gehören 51 Prozent der EVN, damit gibt es entsprechende Einnahmen der Gesamtdividende jedes Jahr und man könnte diese Dividende zweckwidmen. Man könnte diese Dividende zweckwidmen für energiepolitische Maßnahmen, auch für verteilungspolitische Maßnahmen. Das steht uns frei, als gesetzgebende Körperschaft, dieses Geld zweckwidmen zu lassen. (Abg. Mag. Scheele: We would never do that.) Das wäre rechtlich aus meiner Sicht möglich. Juristinnen und Juristen können das gerne prüfen. Aber das, was Sie hier vorschlagen, das ist aus meiner Sicht einfach wettbewerbsrechtlich nicht umzusetzen und würde dazu führen, dass die EVN am Ende geklagt wird von Mitbewerbern. Also ich halte den Vorschlag für undurchdacht. Ich glaube, eine Spur Populismus war da dabei, wie man sich das gedacht hat und tatsächlich, die Überschrift hört sich ja nicht schlecht an, aber vielleicht nochmal drüber nachdenken und einen Vorschlag einzubringen, der vielleicht ein bisschen weniger populistisch ist, aber dafür umsetzbar. Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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