Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-893-1/XX-2026 – Faire Finanzierung des Netzausbaus im Zuge der österreichischen Energiewende für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Bierbach (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich komme nun zum Antrag 891 der Abgeordneten Suchan-Mayr, Weninger u.a. betreffend Verankerung einer dauerhaft leistbaren Energieversorgung in der Satzung der EVN AG. Energieversorgung ist eine zentrale Säule der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie ist Voraussetzung wirtschaftlicher Entwicklung, sozialer Teilhabe und Lebensqualität. In den vergangenen Jahren hat sich die Energie zunehmend zu einem erheblichen Kostenfaktor für private Haushalte wie auch Unternehmen entwickelt. Steigende Energiepreise belasten auch die Kaufkraft der Bevölkerung, sondern wirken sich auch unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben aus. Vor diesem Hintergrund kommt den öffentlichen Energieversorgungsunternehmen eine besondere Verantwortung zu. Ein Beispiel dafür ist Tirol, wo die Landesregierung bereits im Jahre 2024 ihren Energieversorger im Rahmen der Hauptversammlung klar darauf ausgerichtet hat, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im allgemeinen Interesse bestmöglich wahrzunehmen und kostengünstigen Strom bereitzustellen. Diese Maßnahme hat gezeigt, dass eine klare Eigentümerstrategie zugunsten der Leistbarkeit möglich ist und zu spürbaren Entlastungen für Haushalte und Betriebe führen kann. Im Dezember 2025 im Nationalrat beschlossen – Elektrizitätswirtschaftsgesetz – hat der Bundesgesetzgeber diese Verantwortung nunmehr auch bundesrechtlich definiert. Korrekt wurden Elektrizitätsunternehmen einschließlich Netzbetreibern gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt, welche den öffentlichen Interesse diesen Leistbarkeit ist, das als zentrales Prinzip zu verankern, leistbare Energieversorgung gewährleistet sein muss. Darüber hinaus dürfen Gewinne nur dann ausgeschüttet werden, wenn die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nicht gefährdet sind. Aktuelle Entwicklungen am Energiemarkt zeigen zudem, dass resultierte Strompreise auch unter Wettbewerbsbedingungen möglich sind. So hat der Verbund mit dem sogenannten "Österreich-Tarif" angekündigt, ab März 2026 für Neu- sowie Bestandskundinnen und Bestandskunden den Stromkreis von rund 10 Prozent pro Kilowattstunde anzubieten. Dieses Preisniveau wirkt sich auf den Strompreis insgesamt aus und verdeutlicht, dass leistbare Energiepreise auch wirtschaftlich tragfähigen Betrieb realistisch sind. In diesem Zusammenhang ist auch die Ankündigung der EVN AG ausdrücklich zu begrüßen, ab April einen neuen flexiblen Stromtarif mit einem Nettopreis von rund 10 Cent pro Kilowattstunde für Haushaltskundinnen und Haushaltskunden im Netzgebiet der Niederösterreicher anzubieten. Diese Preissenkung stellt einen wichtigen und längst überfälligen Schritt zur Entlastung der Bevölkerung dar und greift zentrale Forderungen nach leistbarer Energieversorgung auf. Der Antrag liegt nun in den Händen der Abgeordneten.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt."
Ich komme nun zum nächsten Antrag, Antrag Ltg.-892 der Abgeordneten Suchan-Mayr, Weninger und weiterer Abgeordneter betreffend Verantwortung weniger Stromkosten – EVN-Übergewinne für leistbare Energie. Die EVN AG hat in den vergangenen Jahren erhebliche Gewinne erzielt. Zwischen dem Geschäftsjahr 2022/23 und dem Geschäftsjahr 24/25 beträgt das kumulierte Konzernergebnis rund 1,44 Milliarden Euro. Mit diesem Gewinn hätte die EVN ihre Kundinnen und Kunden bereits in Milliardenhöhe entlasten und einen spürbaren Beitrag zur Abfederung der hohen Energiekosten leisten können. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde mit einem Ergebnis von 436,7 Millionen Euro erneut ein hoher Gewinn erzielt, der in die eingangs genannte Gesamtsumme einfließt. Diese Entwicklung steht deutlich im Gegensatz zu dem nach dem vor Energiekosten für Haushalte und Betriebe trotz sinkender Großhandelspreise und Stromtarife für viele Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher weiterhin eine Belastung, da die Preisanpassung nur zögerlich oder unvollständig weitergegeben wurde. Aus mehrheitlichem Eigentum der niederösterreichischen stehenden Unternehmen trägt die EVN AG eine besondere Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge. Das Land NÖ hält in der NÖ Landesholdung GmbH 51 Prozent der Aktienanteile und ist somit nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, auf eine sozial verträgliche, leistbare und gemeinwohlorientierte Preisgestaltung hinzuwirken. Eine Verwendung der Gewinne zur Entlastung der Kundinnen und Kunden ist rechtlich zulässig. Der öffentliche Eigentümer darf bei der Ausübung seiner Gesellschaftsrechte öffentlichen Interessen folgen, solange der Gesellschaftszweck – wie etwa die sichere leistbare Energieversorgung – gewahrt bleibt. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt."
Ich komme zum dritten Antrag, Antrag 893 der Abgeordneten Wührer und Schnabel gemäß § 34 betreffend faire Finanzierung des Netzausbaus im Zuge der österreichischen Energiewende für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Niederösterreich ist seit Jahren Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energie. Über 800 Windkraftanlagen und mehr als 170.000 Photovoltaikanlagen erzeugen bereits rund 40 Prozent unseres Stromes aus erneuerbaren Quellen. Erst kürzlich wurden 23 Windkraftanlagen mit einer zusätzlichen Leistung von 152,8 Megabyte installiert. Das ist ein starkes Signal für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung. Mit jedem zusätzlichen Windrad oder Photovoltaikanlagen steigen die Anforderungen an unser Verteil- und Übertragungsnetz. Netzverstärkungen, Erweiterungen und Mobilisierungen sind notwendig, um Versorgung, Sicherheit, Stabilität, Leistbarkeit langfristig sicherzustellen. Die Verteilernetzbetreiber stehen bis 2030 und darüber hinaus bis 2040 vor Investitionen in Milliardenhöhe. Ein wesentliches Ziel ist es dabei, Energieunabhängigkeit, eine sichere und leistbare Stromversorgung sowie eine stabile Preisentwicklung für Haushalte und Betriebe. Voraussetzung ist dafür ein leistungsfähiges, aber leistbares Netz. Der Antrag liegt in den Händen der Abgeordneten, komme daher zum Antrag.
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, die anfallenden erhöhten Netzkosten, welche aufgrund des definierten gesamtösterreichischen Zieles bis 2030 von 100 Prozent Strom aus erneuerbarer Energie und dem dafür nötigen regionalen Ausbau erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen resultieren, gerecht auf die Netzkosten in allen Bundesländern aufzuteilen.
2. Durch den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-893 miterledigt."
Ich bitte um Einleitung der Debatte über die drei vorliegenden Anträge und anschließende Abstimmung. Danke.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gmünd
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs