Zusammenfassung
Herr Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber legt sein auf dem Landeswahlvorschlag der Partei NEOS-Das Neue Niederösterreich (NEOS) ihm zugewiesenes Mandat mit Ablauf des 22. Oktober 2025 zurück.
Auf dieses frei werdende Mandat wird gemäß § 103 Abs. 3 NÖ Landtagswahlordnung 1992 Herr Christoph Müller berufen.
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Damit kommen wir zur Angelobung eines neuen Abgeordneten zum NÖ Landtag. Herr Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber hat sein auf dem Landeswahlvorschlag der Partei "NEOS – Das Neue Niederösterreich" zugewiesenes Mandat mit Ablauf des 22. Oktober 2025 zurückgelegt. Die Landeswahlbehörde beim Amt der NÖ Landesregierung gibt bekannt, dass auf dieses frei gewordene Mandat gemäß § 103 Absatz 3 der NÖ Landtagswahlordnung 1992 Herr Christoph Müller – geboren 1998, wohnhaft in 2380 Perchtoldsdorf – berufen wird. Wir kommen daher zur Angelobung von Christoph Müller zur Übernahme des Landtagsmandats und ich ersuche die Schriftführerin, Frau Edith Kollermann, um Verlesung der Angelobungsformel. (Der Präsident und alle Abgeordneten erheben sich.)
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande Niederösterreich, stete und volle Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.
Präsident Mag. Wilfing: Herr Abgeordneter Christoph Müller.
Abg. Müller, BSc (NEOS): Ich gelobe.
Präsident Mag. Wilfing: Gratulation und alles Gute! (Beifall im Hohen Hause. – Der Präsident und die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.