Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-717/XX-2025 – NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Das Hochwasser des vergangenen Septembers hat natürlich in unserem Bundesland viele Schäden angerichtet und aufgrund dieser Tatsache ist es natürlich legitim, die gesetzlichen Regelungen der Raumordnung zu hinterfragen. Jetzt ist es aber so, dass wir in Niederösterreich im Vergleich der Bundesländer bereits eines der strengsten Raumordnungsgesetze haben und viele Einschränkungen derzeit schon getroffen worden sind. Das ist auch im Antrag angeführt, dass wir in der Geschichte der Raumordnungsgesetzgebung seit 1976 bereits Baulandwidmungen in Gefahrenbereichen ausgeschlossen haben, mit einigen Ausnahmen. Und diese Ausnahmen haben durchaus Berechtigung auch bisher gehabt. Es ist in den Novellen 95 und 99 erstmals die Nennung des HQ 100 als Maßstab für ein Widmungsverbot sowie ein Rückwidmungs- und eine Bausperrpflicht beschlossen hier im NÖ Landtag und mit dem Raumordnungsgesetz 2014. Und der letzten Novelle aus dem Jahr 2020 ist das Widmungsverbot durch Einschränkungen erweitert worden auf sehr wenige Ausnahmen, die derzeit noch möglich sind im Hochwassergefahrengebiet gewidmet und gebaut werden zu dürfen. Wir haben in den vergangenen gut 20 Jahren auch viel Geld investiert in den vorbeugenden Hochwasserschutz. Wir haben seit dem Jahrtausendhochwasser 2002 in Niederösterreich rund 1,6 Milliarden Euro investiert und ein Drittel der Mittel, die in den Hochwasserschutz investiert werden und wurden, gehen in Rückhaltebecken und in Renaturierung, um Flüssen wieder mehr Raum zu geben. Diese Investitionen haben auch Wirkung gezeigt, wenn ich nur zwei Beispiele aus meinem Heimatbezirk nennen darf, wo in Zöbing im Jahr 2015 ein Hochwasserschutz um 6,3 Millionen errichtet wurde, der im vergangenen Jahr bei dem Hochwasser im Herbst einen Schaden in mindestens dieser Höhe von über 6 Millionen verhindert hat. Wir haben in Spitz einen Hochwasserschutz entlang der Donau errichtet. Im Jahr 2012 wurden hier knapp 28 Millionen Euro errichtet und dieser Hochwasserschutz hat sich bereits zweimal bewährt, nämlich 2013 und auch im vergangenen Jahr, wo ebenfalls ein Schaden verhindert werden konnte, der in etwa der Höhe der Investitionskosten entspricht. Daher gibt es tatsächlich viele Bemühungen, die Schäden durch Hochwasserereignisse hintanzuhalten und aus den Katastrophen des Jahres 2024 sollen auch Schlüsse gezogen werden, die derzeit aufgearbeitet werden. Daher ist eine Beschlussfassung, wie im Antrag gefordert, derzeit sicher noch verfrüht, weil wir der Evaluierung durch die Experten nicht vorgreifen wollen. Und es sind hier neben den Fachabteilungen des Landes auch Experten der Universität für Bodenkultur und der Technischen Universität im ganzen Land unterwegs, um die Auswirkungen und die Folgen dieses Hochwassers aufzuarbeiten und daraus sollen die entsprechenden Schlüsse gezogen werden, die wir letztendlich auch in Gesetze in diesem Landtag wieder gießen wollen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt der ablehnende Ausschussantrag auch von unserer Seite nach wie vor aufrecht und wir werden dem wieder zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person

Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Krems
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich