Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-577/XX-2024 – Nachvollziehbarkeit der Tarifgestaltung der EVN AG, Prüfauftrag (Bericht 6/2024)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Ecker, MA (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Sehr viel Inhalt haben wir jetzt eh schon gehört. Ich möchte mich auf die wesentlichen Punkte konzentrieren. Der Rechnungshof stellt unbestritten großen Verbesserungsbedarf fest, Frau Präsidentin, auch noch von mir. Die Nachvollziehbarkeit von Preisen ist ein großes Thema. Dass die Nachkalkulation nötig ist, ist ebenfalls ein Kritikpunkt und generell die Kommunikation und der Umgang mit Kundinnen und Kunden, kurz zusammengefasst. Worauf ich heute hier den Fokus legen möchte, ist ein Thema, das doch besonders ist in all diesen Märkten und das ist das Thema Fernwärme. Bei der Fernwärme ist es nämlich so, dass, wenn der Kunde einmal angeschlossen ist, die Kundin einmal angeschlossen ist, man zahlt ja einmal einen Betrag, um überhaupt ans Netz angeschlossen zu werden und ist dann an diesen einen Anbieter gebunden. Man ist damit von einem Monopol abhängig. Das ist beim Strommarkt zwar auch so, aber da gibt es die E-Control, die eine sektorspezifische Regulierung hat und dementsprechend auch leichter in diesen Markt eingreifen kann, wenn es zu Marktverzerrungen kommt. Das ist bei der Fernwärme nicht so. Da ist wirklich die einzelne Kundin, der Kunde abhängig in diesem Fall von der EVN. Und das kann natürlich dazu führen, dass die EVN diese Monopolstellung ausnutzt, höhere Preise verlangt, als das im freien Wettbewerb der Fall wäre und auch Bedingungen anders umsetzt, als das vielleicht im freien Markt der Fall wäre. Und man sieht es schon am Festlegen am Index, an dem Verbraucherpreisindex, dass der nach Belieben festgelegt werden kann von den Versorgungsunternehmen. Und wenn man da in die Tiefe geht, sieht man, dass zum Beispiel nur 10 Prozent fossile Energieträger insgesamt in den Systemen sind, aber 20 Prozent Indexerhöhungen aus den fossilen Bereichen kommen. Also ich habe zwar nur 10 Prozent Gasanteil, aber das Ausmaß der Preissteigerungen macht 20 Prozent des Gasanteils aus. Und da sieht man schon die erste Unstimmigkeit und das erste Problem in diesem Markt. Ich habe aber... wir haben als Politik... hätten wir eine Möglichkeit dennoch einzugreifen, auch wenn es keine sektorspezifische Regulierung gibt, die man, glaube ich, durchaus auch in diesem Markt diskutieren sollte einmal – das ist aber ein europäisches Thema – haben wir Möglichkeiten übers Preisgesetz dort einzugreifen. Oberösterreich... also eigentlich hat es der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft... Oberösterreich hat das gemacht und diese Möglichkeit hätten wir auch... an den Bundesminister heranzutreten und zu sagen, wir möchten nach dem Preisgesetz diese Kontrolle hier im Land für diesen Bereich ausüben, weil es eben offensichtlich Marktverzerrungen im Bereich der Fernwärme gibt. Wir hatten diese Diskussion hier herinnen schon einmal. Da hat es einen § 34-Antrag gegeben, da hat man gesagt, man wartet einmal diesen Bericht ab. Jetzt ist der Bericht doch schon seit einiger Zeit da. Mir ist nicht bekannt, dass das Land NÖ an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit herangetreten wäre. Und warum ist das aber notwendig? Ich habe schon gesagt: Ausnützen von Monopolstellung, höhere Indexanpassungen, dadurch höhere Preise für die Endkundinnen und Endkunden und Fernwärme ist einfach ein wichtiger Baustein, gerade in den urbanen Räumen, damit wir aus den Fossilen rauskommen, damit wir wegkommen von den Gasheizungen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Und da ist es nicht nur ein Thema der Preise für Endkundinnen. Es ist auch ein Umwelt-, ein Klimathema und dem müssen wir uns hier widmen. Oberösterreich hat das gemacht, hat das beantragt beim Bundesminister. Dort ist es gelungen und dort hat das Land Maßnahmen gesetzt, damit die Preise eben nicht so in diesem Ausmaß gestiegen sind, wie das in Niederösterreich der Fall ist. Und genau das brauchen wir auch für Niederösterreich, hier endlich eine Eingriffsmöglichkeit zu bekommen. Ich kriege Zuschriften ständig von Fernwärme-Kundinnen und Fernwärme-Kunden. Eine ist mir in Erinnerung jetzt aus dem Gemeinderatswahlkampf, wo eine geschrieben hat, sie installiert sich jetzt Infrarot-Paneele, weil das ist billiger als die Fernwärme. Die sind nicht sonderlich effizient, das ist Umwandlung Strom 1:1 in Energie. Also Kundinnen und Kunden rechnen sich das durch, sagen, dass Strom 1:1, eine Stromheizung, ist billiger als die Fernwärme. Und das kann es doch nicht sein, wenn man weiß, wie Fernwärme aufgebaut ist. Und da sieht man, dass hier ein Problem vorliegt. Und deshalb stellen wir folgenden Resolutionsantrag der Abgeordneten Georg Ecker u. a. zum gegebenen Verhandlungsgegenstand 577 betreffend Preiskontrolle der Fernwärme in niederösterreichische Hand. Ich stelle folgenden Antrag (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, heranzutreten und um die Delegierung der Preishoheit gemäß Preisgesetz für niederösterreichische Fernwärmeanbieter, insbesondere die EVN Wärme GmbH an das Land NÖ zu ersuchen."
Sehr geehrte Damen und Herren, wem hier herinnen es ein Anliegen ist, für faire Preise für Fernwärme-Kundinnen und -Kunden zu sorgen, der kann diesem Resolutionsantrag nur die Zustimmung erteilen. Herzlichen Dank an den Rechnungshof für den umfassenden Bericht. Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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