Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-577/XX-2024 – Nachvollziehbarkeit der Tarifgestaltung der EVN AG, Prüfauftrag (Bericht 6/2024)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Abgeordnete zum NÖ Landtag! Sehr geehrte Frau Direktor des NÖ Landesrechnungshofes! Am Beginn möchte ich mich bei dir ganz herzlich bedanken für die Arbeit von dir und deinen Mitarbeitern, die dafür sorgen, dass wir im Landtag immer korrekte, umfangreiche und oft auch kritische Berichte als Grundlage unserer Debatte in die Hand bekommen. Ich will jetzt auf den Abgeordneten Schnabl, der vor mir war, gar nicht im Detail eingehen. (Abg. Weninger: Warum nicht?) Ich möchte nur einen Punkt anführen: Der NÖ Landesrechnungshof hat aufgrund eines Prüfauftrages gehandelt und hat die Tarifgestaltung der EVN AG geprüft. Daher konnte er andere Dinge, die du da in deiner Rede angesprochen hast, nicht prüfen, weil sie einfach vom Prüfauftrag nicht umfasst waren. Der Landesrechnungshof hat die Tarifgestaltung der EVN beleuchtet und die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sowie die Auswirkungen auf die niederösterreichischen Haushalte und Unternehmen. Und die wirtschaftliche Bilanz der EVN im Geschäftsjahr 2022/23 zeigt deutliche Kontraste. Während die EVN Naturkraft Erzeugungsgesellschaft – also die EVN erzeugt sehr wohl etwas in einer eigenen Gesellschaft und das ist auch im Rechnungshofbericht entsprechend angeführt – durch gestiegene Großhandelspreise und den Ausbau von Alternativenergien ein Betriebsergebnis von 238,1 Millionen Euro verzeichnete, haben andere Bereiche erhebliche Verluste erlitten. Besonders betroffen war die EVN Energievertriebs GmbH & Co KG, die aufgrund gestiegener Beschaffungskosten und Preisanpassungen ein negatives Betriebsergebnis von 20,4 Millionen ausgewiesen hat. Die EVN Wärme konnte dagegen mit 15,7 Millionen ein positives Betriebsergebnis erzielen. In Summe ergab sich für das Endkundengeschäft der EVN im Geschäftsjahr 2022/23 ein negatives Betriebsergebnis von 224,6 Millionen Euro. Diese Verluste stehen Zusatzgewinnen von insgesamt 266 Millionen Euro aus der Stromerzeugung und aus Beteiligungen – zum Beispiel an Verbund AG, Burgenland Energie – gegenüber. Der Bericht zeigt damit, dass die Preissteigerungen im Großhandel zu einer Schieflage führten, bei der das operative Geschäft für Endkunden Verluste generiert hat, während andere Geschäftsfelder Gewinne erbracht haben. Und weil der Abgeordnete Schnabl die Netzentgelte kritisiert hat, die massiv steigen: Die Netzentgelte legt nicht die EVN fest, die Netzentgelte werden von der E-Control festgelegt und sind basierend auf den tatsächlichen Netzkosten an die Versorgungsunternehmen weitergegeben. Und da sind wir schon bei einem Punkt der EVN, die sich immer bemüht, die gesetzlichen Regelungen auf Punkt und Komma einzuhalten. Da sind wir bei einem Punkt, der mir in diesem Zusammenhang ganz wichtig ist. Die EVN agiert ja in einem Spannungsfeld zwischen einerseits Versorgungsauftrag und andererseits Aktienrecht. Einerseits befriedigt das Unternehmen die Grundbedürfnisse von uns Bürgern und den Betrieben – Strom- und Gasversorgung – andererseits ist die EVN als Aktiengesellschaft dem Aktienrecht unterworfen und strebt nach Gewinn. Und einen Punkt, den der Rechnungshof auch aufgezeigt hat: Die gesetzlich vorgeschriebene, komplizierte und umfangreiche Gestaltung der Abrechnungen überfordert viele Bürger und ich muss euch ehrlich sagen: Jeder von uns, der schon einmal Stromrechnung oder Gasrechnung in der Hand gehabt hat, weiß, wie aufwendig es ist, diese Abrechnung zu verstehen. Die EVN bemüht sich aber in den letzten Jahren vermehrt, neben den vielen Detailinformationen, die wichtigsten Daten zusammenzufassen und allgemein verständlich darzustellen. Die soziale Verantwortung der EVN zeigt sich in einigen positiven Maßnahmen. So wurden Abschaltungen von Strom und Gas in der Heizperiode zwischen Dezember und April ausgesetzt und ein Energiehilfefonds in Höhe von 3 Millionen Euro wurde eingerichtet. Die Vorgangsweise bei der Kündigung von den 389.000 Altverträgen lassen durchaus eine Debatte zu, ob das notwendig war. Die EVN beharrt oder beharrte auf dem Rechtsstandpunkt, dass sie aufgrund der geltenden Gesetzeslage, die ja den Energiemarkt ganz stark reguliert, keine andere Möglichkeit gehabt hätte. Abschließend sei betont: Es liegt an uns, uns als Abgeordnete zum NÖ Landtag, darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen EVN AG langfristig wirtschaftlich und sozial verantwortlich handelt. Die Preisgestaltung muss nachvollziehbar, transparent und fair sein, damit sie sowohl den Bedürfnissen der Bevölkerung als auch den wirtschaftlichen Herausforderungen gerecht wird. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
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Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs