Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-383/XX-2024 – NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-383 aus 2024. Im März dieses Jahres haben Sozialdemokraten und NEOS einen Antrag eingebracht und dargelegt, dass die derzeitige verfassungsrechtliche Situation es dem Landesrechnungshof nicht ermöglicht, Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zu prüfen. Es gibt jedoch, anders als das im Ausschuss wortreich dargestellt wurde, einen verfassungsrechtlich korrekten Weg, genau diese Prüfungen zu ermöglichen. In Salzburg, in der Steiermark und in Vorarlberg ist das auch bereits umgesetzt. Für Niederösterreich ist das deshalb besonders nötig, weil weit über 90 Prozent der Gemeinden in diese Kategorie unter 10.000 Einwohner fallen und Steuergeldverschwendung kein Privileg großer Gemeinden ist. Dennoch verlese ich jetzt den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses wie folgt: Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Mag. Hofer-Gruber, Kocevar, Mag. Kollermann, Weninger, Pfister, Prischl, Mag. Samwald, Mag. Scheele, Schindele, Schmidt, Schnabl, Dr. Spenger, Mag.
Suchan-Mayr und Zonschits betreffend Änderung der NÖ Landesverfassung 1979, Prüfung auch von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern vom Landesrechnungshof (liest:)
"Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt."
Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich