Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-399/XX-2024 – Abfallende für Bodenaushub – wesentliche Verwaltungsvereinfachung und lebensnahe Regelung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Schnabel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Betreffend den Antrag der GRÜNEN, Bekenntnis gegen die Errichtung einer Deponie im Natura 2000-Gebiet in Klosterneuburg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, folgendes in aller gebotenen Kürze: Grundsätzlich sind genehmigungspflichtige Vorhaben aufgrund der FFH-Richtlinie auf Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Natura 2000-Gebietes zu prüfen. Im Klartext: Durch das geplante Vorhaben dürfen keine Verschlechterungen beispielsweise in den jeweiligen Habitaten der einzelnen Tierarten etc. auftreten. Im konkreten Fall wird für das Vorhaben keine gesonderte naturschutzbehördliche Bewilligung erteilt, sondern die Vorgaben des NÖ Naturschutzgesetzes im Rahmen des abfallbehördlichen Bewilligungsverfahrens mitangewendet. Das heißt, im Rahmen dieses Verfahrens wird geprüft, ob das Projekt zu einer Beeinträchtigung von Schutzgütern im Zusammenhang mit Natura 2000 führen kann. Dies kann nur auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen im Einzelfall erfolgen. Im Einzelfall, meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN und nicht im Kollektiv. Daher sind die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zur Prüfung, wie im konkreten Fall vorzugehen ist, auch ausreichend. Es bedarf daher auch keiner politischen Zurufe in ein laufendes und rechtskonformes Verfahren. Weiters betreffend den Bodenaushub, Hoher Landtag. In Österreich fallen ja jährlich mehr als 40 Millionen Tonnen Bodenaushub an. Rechtlich gesehen wird dieser als Abfall betrachtet. Bedenkt man, dass es sich vielfach um Materialien handelt, welche sich ohne Bedenken für den Einsatz bei Erdbauarbeiten oder beispielsweise für die Herstellung von Beton eignen würden, dann soll doch das in Österreich und auch in Niederösterreich unbürokratisch und auch einheitlich möglich sein. Vorausgesetzt, dass die von mir angesprochenen Aushubmaterialien auch unbedenklich für unsere Umwelt sind. Zudem hat sich die Landeshauptleutekonferenz gegenüber der Bundesministerin für Klimaschutz schon mehrmals und auch zuletzt im Jahr 2023 für die Erlassung einer Verordnung mit der ein vorzeitiges Abfallende für bestimmte geeignete Aushubmaterialien ausgesprochen. Mit dem Erlass einer solchen Verordnung würde doch eine Verwaltungsvereinfachung vonstatten gehen, Hoher Landtag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Zielvorgaben der Abfallrahmenrichtlinie erfüllen zu können, ist es daher unabdingbar, die rechtlichen Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass diese homogen mit der Richtlinie sind und andererseits die Zuständigkeiten der Behörden klar festlegen, um Behördenverfahren effizient führen zu können und in Zukunft auch zu vereinfachen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Amstetten
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs