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Redebeitrag von Josef Edlinger  Antrag der Abgeordneten Kasser, Handler u.a. betreffend Abfallende für Bodenaushub – wesentliche Verwaltungsvereinfachung und lebensnahe Regelung

zur 14. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 7 der 14. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 25.04.2024

Antrag des Umwelt-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-399/XX-2024 – Abfallende für Bodenaushub – wesentliche Verwaltungsvereinfachung und lebensnahe Regelung

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Abg. Edlinger(ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Das Thema Boden begleitet uns heute durch diese Landtagssitzung in vielen Punkten und das freut mich als Umweltsprecher natürlich. Offenbar gibt es allerdings unterschiedliche Zugänge dazu und das ist auch das Wesen einer Demokratie. In der Kreislaufwirtschaftsstrategie hat Österreich seinen Weg zu einer nachhaltigen und zirkulären Gesellschaft festgelegt. Das wichtige Ziel bis 2050 unsere Wirtschaft und Gesellschaft klimaneutral zu machen, soll damit erfüllt werden. Produkte, Stoffe und Ressourcen sollen so lange wie möglich erhalten, wiederverwendet, aufbereitet und recycelt werden, um möglichst wenig Abfall und Umweltbelastung zu verursachen. Beim Thema Bodenaushub sehen wir allerdings, dass wir derzeit eine Rechtslage haben, die dem diametral entgegenwirkt. Von den mehr als 40 Tonnen Bodenaushub, die jährlich in Österreich anfallen, landen rund zwei Drittel in Deponien, obwohl sie sich ohne Weiteres eignen würden, damit weiterzuarbeiten, Erdbauarbeiten umzusetzen und damit wird auch die Kreislaufwirtschaftsstrategie konterkariert. Wir wollen mit diesem Antrag eine Rechtssicherheit im Abfallwirtschaftsgesetz schaffen, weil das Abfallende von Bodenaushubmaterial nicht erst beim Einbau bzw. der Verwendung oder Deponierung erreicht werden soll, sondern bereits durch den Nachweis entsprechender Qualitätsklassen gemäß dem Bundesabfallwirtschaftsplan. Die Kompostverordnung könnte hier als Vorbild herhalten, weil es dort gelungen ist, Normen und Regelungen zu schaffen, die Qualitätskriterien festlegen, die zu einem Abfallende bei der Herstellung von Kompost aus Abfällen führen. In der Praxis der Vollzugsbehörden gibt es aufgrund der vielen Einzelfälle, die geprüft werden müssen, eine Vielzahl an unterschiedlichen Entscheidungen und allein die Anzahl der Deponien sagt viel darüber aus. Von 1.111 registrierten Deponien in ganz Österreich sind 932 Bodenaushubdeponien. Und trotz dieser Vielzahl an Deponien gibt es oft lange Transportwege mit den damit verbundenen Umweltbelastungen, die wir uns ersparen könnten. Um der Kreislaufwirtschaftsstrategie zu entsprechen, unsere Ressourcen und die Umwelt zu schonen und vor allem Verwaltungsvereinfachung und Rechtssicherheit herzustellen, fordern wir die entsprechende Verordnung vom BMK. Denn Boden ist nicht automatisch Abfall für den Deponiekosten oder gar noch ALSAG-Beiträge fällig werden müssen, sondern ein wichtiges Material für die Kreislaufwirtschaft. Und nun zum Antrag der GRÜNEN bezüglich einer geplanten Deponie in der Gemeinde Klosterneuburg. Ich möchte festhalten, dass es für den Schutz von Natura 2000-Gebieten im NÖ Naturschutzgesetz ein gut funktionierendes System zur Prüfung, ob eine Naturverträglichkeitsprüfung notwendig ist und wie im konkreten Fall vorzugehen ist, vorhanden ist. Natürlich könnte der NÖ Landtag hier Willensäußerungen von Gemeinden in einem Verwaltungsverfahren bekräftigen. Entscheidungsrelevant muss aber in einem behördlichen Verfahren – und das sollten wir auch einfordern – Fakten sein. Fakten, die in einem Ermittlungsverfahren festgestellt werden oder die im Rahmen der Parteienstellung bzw. des Anhörungsrechts der Gemeinde als Stellungnahme abgegeben werden. Und hier hat der Kollege Kaufmann natürlich als Gemeinde Parteienstellung und hat hier die Stellungnahme der Gemeinde auch abgegeben. Es ist aber nicht notwendig, dass wir als Gesetzgeber, der den Rahmen geschaffen hat, wie ein Verfahren abzuführen ist, hier eingreifen in die Durchführung einer Prüfung durch die Behörde. Das ist nicht Aufgabe des Landtages. Und dass hier die Gemeinde natürlich ihre Stellungnahme abgeben kann und muss als Betroffene, ist völlig klar. Und wir nehmen uns daher sehr gerne deine Anregung auf, liebe Kollegin Krismer, dass wir keine Zurufe von außen geben, denn das, was ihr mit eurem Antrag gefordert habt, ist genau derselbe Zuruf von außen, den ihr uns mit dem anderen Antrag vorgeworfen habt. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der ÖVP.)

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (916 KB)

Zur Person

Kontaktdaten

Wohnbezirk:
Krems
Klub/Fraktion:
Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
Wahlpartei:
LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich

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