Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-180-1/XX-2024 – Prüfung der Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrages
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Hohes Haus! Die Anschaffung einer Wohnung bzw. die Sanierung eines Eigenheimes stellt für die meisten Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Investition ihres Lebens dar. Ein besonders wichtiges und sozialfamilienpolitisches Ziel ist es daher, den Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die NÖ Wohnbauförderung leistet dafür einen wesentlichen und wichtigen Beitrag. Wie Kollege Keyl schon erwähnt hat, sind für 2024 3.200 geförderte Wohnungseinheiten vorgesehen. Auch der Vergleich mit anderen Bundesländern – wurde heute schon erwähnt – kann Niederösterreich hier stolz sagen, im absoluten Spitzenfeld zu liegen. Niederösterreich hat beispielsweise im Jahr 2022 für den geförderten Wohnbau rund 339 Millionen Euro aufgewendet. Die NÖ Wohnbauförderung bietet in Form von Krediten, Zuschüssen und Beihilfen verschiedener Förderungsmöglichkeiten an, die das Grundbedürfnis Wohnen für die Bevölkerung leistbarer machen und das auf hohem Niveau. Bis 2001 war die Zusammensetzung der Zweckbindung der Wohnbauzuschüsse des Bundes festgelegt. Die Zweckbindung wurde 2001 aufgeweicht, da die Freigabe für Infrastruktur und Klimaschutz gegeben war, damit die Länder diese Gelder flexibel verwenden konnten. Mit dem Finanzausgleich von 2008 bis 2013 wurde die Zweckbindung endgültig gestrichen. Seither ist das Thema regelmäßig im politischen Diskurs. Die Einzahlung aus der Landesabgabe zum Wohnbauförderungsbeitrag betrug im Durchschnitt der letzten Jahre rund 185 Millionen Euro jährlich, während die Auszahlungen für diesen Bereich deutlich darüber lagen. So sind die Auszahlungen im Budget 2023 inklusive dem Nachtragsbudget mit 455,8 Millionen auf Initiative von unserer Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister veranschlagt. Diese Entwicklung setzt sich auch in den kommenden Jahren fort. Eine Zweckbindung könnte folgerichtig hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben des Landes NÖ umgesetzt werden, bringt als reine Einzelmaßnahme aber insgesamt nicht mehr Geld für den Wohnbau in Niederösterreich. Die genannten Zahlen machen sichtbar, dass das Land NÖ mehr Mittel für die Wohnbauförderung verwendet als eine an den Einnahmen aus der wohnbauförderungsbeitraggekoppelten Zweckbindung vorgesehen würde. Trotzdem ist es wichtig, gerade in diesem bedeutsamen Bereich die besten Rahmenbedingungen für den Wohnbau in Niederösterreich anzustreben, um auch in Zukunft bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Ob und in welcher Zielsetzung eine Zweckbindung des Wohnbauförderungsbeitrages dafür einen Beitrag leisten kann, soll deshalb in der Vorlage zum kommenden Voranschlag im Juni des Landes NÖ geprüft werden. Zum Antrag „Mietenstopp statt Mogelpackung“ geht es um einen massiven Markteingriff. Dazu kommt weiters, dass der Nationalrat am 15. Dezember 2023 eine Mietpreisbremse in Gestalt des 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes beschlossen hat. Hier geht es um jährliche Anpassung der mietrechtlichen Kategoriebeträge, weiters die jährliche Anpassung der mietrechtlichen Richtwerte und die vergleichbaren Regelungen, für die ab nun jährlich erfolgten Anpassungen bestimmter Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz-Entgeltbestandteile. Von diesen, dem Deckel, profitieren zwei Drittel aller Mietverhältnisse. Darunter fallen vor allem die geförderten Wohnbaukategoriemieten und die Richtwertmieten. Diese Mietendeckelung soll für Planungssicherheit und Entlastung sorgen sowie den derzeitigen Mietpreiserhöhungen entgegenwirken. Die Effektivität dieser Maßnahme wurde durch zahlreiche unabhängige Experten bestätigt wie Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates und vom Kollegen Samwald schon erwähnten Gabriel Felbermayr vom WIFO. Diese Experten rechnen auch damit, dass durch diese Maßnahmen die Inflation zurückgehen wird. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen sollten unserer Meinungen nach abgewartet und bewertet werden und daher stimmen wir dem Antrag nicht zu. (Beifall bei der ÖVP und FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich