Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-248/A-1/28-2023 – NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Landtags! Bei den drei Geschäftsstücken beginne ich mit dem Antrag, auf den jetzt der Kollege Hofer-Gruber und der Kollege von den BLAUEN eingegangen ist. Ich glaube, da haben manche ein falsches Bild. Es geht in der Tat um etwas anderes. Wir haben auch in den urbaneren Zentren in unserem Land historische Bauland Agrargebiete. Und überall dort, wo wir einen massiven Baudruck haben aufgrund der Kosten, haben wir derzeit Verlagerungen in diese Bauland Agrarwidmungen. Die Gemeinden haben jetzt zwei Möglichkeiten: Zum einen ein Rückwidmen in Grünland – wird ziemlich teuer werden. Die finanzielle Lage in den Gemeinden brauche ich hier nicht ausbreiten. Ihr wisst das genau selber wie die Situation ist. Eine Aufwertung in Richtung Bauland und ordentlich geregelt Wohnen geht in eine Richtung, die man vielleicht heute aus der Sicht einer Gemeindeentwicklung eben genau nicht möchte. Um jetzt sowohl das eine weiterhin zu ermöglichen, aber – wie eben gemeint – dass dort keine größeren Baukomplexe entstehen, um das hintanzuhalten, ist genau das gedacht, vor allem auch dort, wo man mit den Bebauungsbestimmungen jetzt ansteht. Im Konkreten sind das im Industrieviertel Gemeinden, auch in meiner und mit dem wäre dem sozusagen Genüge getan, das ein wenig besser zu regulieren. Daher kommt das, dass wir das nicht quasi verunmöglicht, aber ganz klar sagt: Zwei statt der vier Wohneinheiten sind ausreichend, im Wissen, dass es weiterhin eine einfache Teilung auch geben kann. Darum geht es. Das heißt, ich habe hier auf einem Grundstück – so schnell kann ich gar nicht schauen – einen Entwickler, der mir dort einen Komplex mit acht Wohneinheiten hinbaut. Und das ist nicht im Interesse und der Entwicklung in so manchen Gemeinden. Und um genau das auszutarieren und hier etwas von früher zu reparieren, ist das die Intension. Daher würde ich noch einmal bitten, wenn die Dinge das erste Mal diskutiert werden, das auf jeden Fall mitzunehmen, auch wenn das heute keine Mehrheit hat. Schauen Sie sich das bitte noch einmal genauer an, dass wir das vielleicht bei einer etwaigen neuen Novelle, Raumordnungsgesetz, dann doch besser regulieren, weil ich glaube, zumindest wird vielleicht verstanden, was die Intension ist. Das Zweite ist die gegenständliche Raumordnungsnovelle, die ja groß von Stephan Pernkopf bereits verkündet wurde. Es soll jetzt auch der Begriff „sparsame Verwendung von Grund und Boden“ Eingang finden, wo ich als GRÜNE sagen könnte: „Hervorragend, freut mich doch sehr. Endlich ist die Botschaft angekommen. Es trägt Früchte. Stephan Pernkopf hat es verstanden.“ Er hat es nur leider wieder nicht verstanden oder sehr „hopatatschig“ gemacht und sehr halbherzig gemacht. Ich führe das auch aus, was ich meine. Zum einen: Er weicht die Siedlungsgrenzen auf. Zum anderen bleibt jetzt zwar das Provisorium der 2 Hektar – so war es einmal gedacht – als Regulativ drinnen, nur 2 Hektar bei Neuaufwidmungen. Es wird aber sofort wieder umgekehrt und man sagt: „Nein, nein. Dort, wo die bestehenden Betriebsgebiete sind, dürfen auch weiterhin mehr Hektar aufgeschlossen werden.“ Bei den Interkommunalen ist es auch möglich, also quasi dort einen Druck zu machen. Und da gibt es schon einige Projekte, wo das eben auch zutrifft und dann denke ich mir, da sind wir in einer Größenordnung, wo man das eigentlich nicht möchte. Dann kommt noch der Punkt – das ist aber nur für die Feinspitze – also wer auch immer sich das ausgedacht hat, die NÖ.Regional.GmbH mit der Dorf- und Stadterneuerung. Ich gehöre zu jenen, die das ganz offen sagen: Die Entwicklung ist nicht das Gelbe vom Ei. Hier wird jetzt noch geregelt, wie weiterhin die Finanzierung ist, daher bin ich gegen diesen Punkt. Es wird heute dann auch beschlossen, wenn ein Betriebsgebiet nur 1 Hektar hat, dann ist die Verkehrsbewegung ganz egal. Weiß ich auch nicht, ob das so am Punkt der Zeit ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Bodenschutz ist Klimaschutz und den muss man ernsthafter betreiben. Jetzt hat sich diese Landesregierung und auch der Landtag noch nicht aufraffen können, die 2,5 Hektar, die eigentlich im Sinne eines Bodenschutzes und Hintanhalten von Bodenverbrauch in Österreich notwendig sind, dem eine Mehrheit hier zu geben. Dieser Raumordnungsgesetznovelle bringe ich einen Abänderungsantrag noch näher, von mir und meinen Kollegen und der Kollegin, wo es einmal inhaltlich – bevor ich ihn vorlese – wo es darum geht, dass wir uns auch die Stellplätze noch einmal genauer anschauen. Es sollten 10 Stellplätze statt 30 Stellplätze oberirdisch reichen. Wenn man mehr möchte, dann muss man sich etwas überlegen, unterirdisch, aufs Dach hinauf, sollte ausreichend sein. Oder man sagt: Jedenfalls muss es einen Abstellplatz mit einer Photovoltaikanlage in der Größenordnung von 8 Quadratmetern sein. Das geht genau in die Richtung, wie ich weiß von meiner Kampagne, gerade was die Einkaufszentren betrifft, dass das die Menschen von uns wollen, dass sie eben sehen: Aha, da ist Bewegung hineingekommen. Teilweise muss man ja in dieser Raumordnung mit dem Auto hinfahren, aber wir sollten dem nicht so viel Raum in der Fläche geben, sondern schauen, dass wir das quasi in dem bereits Versiegelten unterirdisch oder auf dem Dach hinbringen. Der Abänderungsantrag lautet (liest:)
„Nach Ziffer 8 wird Ziffer 9 neu eingefügt:
Also Punkt 9 lautet: § 18 Abs. 7 lautet:
(7) Bei der Errichtung von Handelsbetrieben dürfen maximal 10 Stellplätze auf ebenerdigen Flächen auf dem jeweiligen Betriebsgrundstück selbst sowie auf diesen organisatorisch zugeordneten Grundstücken oder Grundstücksteilen hergestellt werden.
Alle weiteren Stellplätze sind entweder im Betriebsbauwerk (z. B. in Parkdecks) oder über Gebäudeteilen der Betriebsbauwerke mit anderen Nutzungen (z. B. am Dach der Betriebsanlage) oder unter Photovoltaikanlagen mit einer Modulfläche von mindestens 8 Quadratmetern je Stellplatz (z. B. Flugdach) herzustellen, wobei eine Kombination dieser Varianten zulässig ist.
Stellplätze, die gemäß § 11 Abs. 2 NÖ BTV 2014, LGBl. Nr. 4/2015 in der geltenden Fassung als barrierefreie Stellplätze auszuführen sind, sind für die Berechnung der Anzahl der Stellplätze auf ebenerdigen Flächen nicht zu berücksichtigen.
Die bisherigen Ziffern 9 – 13 erhalten die Bezeichnung 10 – 14.“
Auch hier im Sinne des Bodenschutzes würde ich um Annahme dieses Abänderungsantrages ersuchen und komme noch zum letzten Geschäftsstück. Das betrifft die Bauordnung, wo es ja im Wesentlichen hier nur um Implementierung der Seveso-Richtlinie geht, dem wir natürlich zustimmen. Um das aber auch hier im Sinne des Energieverbrauches, Energieschutz, Klimaschutz, Bodenschutz zu perfektionieren, bringe ich auch hier einen Abänderungsantrag von mir, meinen Kollegen und Frau Kollegin ein (liest:)
„Nach Ziffer 4 wird die Ziffer 5 neu eingefügt:“ Das lautet dann (liest:)
Ziffer 5 §66a Abs. 1 lautet:
(1) Bei Neu- und Zubauten von Bauwerken im Bauland mit einer bebauten Fläche der Gebäude oder mit einer überbauten Fläche der baulichen Anlagen von jeweils mehr als 100 Quadratmetern sowie bei Gebäuden mit einer Geschoßflächenzahl >1 ist
- am Bauwerk eine Photovoltaikanlage zu errichten, deren Modulfläche zumindest 50 % der solartechnisch geeigneten Dachflächen (Abs. 5), jedenfalls aber zumindest 25 % der bebauten bzw. überbauten Fläche beträgt.
Bei mehreren Bauwerken auf einem Grundstück können die Flächen für die Photovoltaikanlage beliebig auf die Bauwerke am Grundstück aufgeteilt werden.
Die bisherigen Ziffern 5 und 6 erhalten die Bezeichnung 6 und 7.“
Und auch das entspricht dem, was die Menschen von uns heute verlangen. Sie verstehen nicht mehr, warum wir auf neuen Gebäuden keine Photovoltaikanlagen vorsehen. Es geht hier in der Tat um ein Gebot der Stunde und auch hier würde ich um eine Mehrheit bitten. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.