Zusammenfassung
Antrag des Bau-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-248/A-1/28-2023 – NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Mold (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes, Ltg.-248. Die Umsetzung der Richtlinie 2012/18, bekannt als Seveso-Richtlinie, erfordert, dass im Raumordnungsgesetz 2014 das Implementieren zusätzlicher Begriffsbestimmungen, die Kenntlichmachung von angemessenen Sicherheitsabständen im örtlichen Raumordnungsprogramm, die Regelung des Umgangs mit Änderungen bzw. in der Umgebung von bestehenden Seveso-Betrieben, die Aufnahme zusätzlicher Anforderungen und Maßnahmen für solche Betriebe und sonstige Vorhaben, in deren Umgebung zur Minimierung des Risikos oder der Folgen von schweren Unfällen sowie die Berücksichtigung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit in spezifischen einzelnen Projektgenehmigungsverfahren einschließlich deren Recht, ein gerichtliches Überprüfungsverfahren anzustrengen. Weiters werden Regelungen für „Interkommunale Betriebsflächen“ aufgenommen, die eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Gemeinden dahingehend berücksichtigen, als die dafür notwendigen Flächen unabhängig vom Ausmaß gewidmet werden dürfen. Es wird eine neue Regelung für Widmungen Bauland-Betriebsgebiet, Bauland-verkehrsbeschränktes Betriebsgebiet und Bauland-Industriegebiet und Bauland verkehrsbeschränktes Industriegebiet geschaffen. Hierfür war nun auch eine neue Begriffsbestimmung, welche „Interkommunale Betriebsgebietsflächen“ definiert, notwendig. Interkommunalität ist ab einem Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden gegeben. Dazu gibt es auch noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Hackl und Dorner. Aufgrund eines Redaktionsversehens wurde der im 3. Satz zu Abs. 18b „Interkommunale Betriebsgebietsflächen“ kein Datum bei der Ausnahmebestimmung für bestehende Betriebe eingefügt. Es soll hier auf das Datum der Beschlussfassung im Landtag am 14. Dezember 2023 abgestellt werden. Ich komme damit zum Antrag des Bau-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 wird in der im Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Herr Präsident, ich ersuche die Beratungen einzuleiten und die Abstimmung durchzuführen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Zwettl
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich