Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-175/A-3/11-2023 – Zinsdeckel für Häuslbauer- und Wohnungskredite
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Hoher Landtag! Zum Geschäftsstück 175 möchte ich anführen, dass ein Zinspreisdeckel ein verfassungsrechtlich problematischer Eingriff wäre in bestehende Verträge zu Ungunsten einer Vertragspartei. Hier geht es um Verletzung des Sachlichkeitsgebotes, unverhältnismäßiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Die Höhe von Zinsen orientieren sich hauptsächlich an der Refinanzierung. Das würde dazu führen, dass Banken und Kreditgeber keine Kredite für Wohnbauschaffung und Sanierung mehr anbieten würden. Die Folge davon müssten für sich dadurch ausfallende Kredite verstärkte Eigenmittel herangezogen werden, die in Zeiten wie diesen oft kaum vorhanden bzw. nur sehr schwer aufzubringen sind. Daher ist einem Zinsdeckel – wie gefordert – nicht zuzustimmen. Tagesordnungspunkt Kostenübernahme Energieausweis: Die Kosten für die Erstellung eines gesamt thermischen Sanierung verpflichtenden Energieausweises sind förderbare Kosten. Die Förderung der gesamt thermischen Sanierung ist aufgrund des großen Aufwandes sehr gut mit Einmal- und Annuitätenzuschüssen ausgestaltet, die Kosten für einen Energieausweis im Verhältnis mehr als abzudecken. Beim Neubau wird der Energieausweis bereits bei der baubehördlichen Bewilligung verpflichtend benötigt. Die Voraussetzung des Förderantrages ist: Beim Eigenheim-Direktdarlehen beträgt die Förderung durchschnittlich 47.000 Euro, versus 500 Euro für einen Energieausweis. Daher stimmen wir diesem Antrag nicht zu. Geschäftsstück Ltg.-177 ... da geht es um zwei Punkte. Einmal um die Überarbeitung einer Wohnförderungsrichtlinie sowie zweitens: Verlängerung der Förderung. Zu Punkt 1: Die derzeitige Situation – es gibt insgesamt 12.500 Förderung durch Bund und Land – stellt eine äußerst gute Förderung dar und bedeutet in der Praxis beinahe eine Überförderung, da die Betriebe ohnehin mit Aufträgen ausgelastet sind. Ein Förderzeitraum bis 2030 wäre viel zu lang, da eine Abstimmung mit den Stilllegungsplänen gemäß dem noch zu erlassenden erneuerbaren Wärmegesetz erfolgen muss. Die Information des Finanzministeriums ist, dass es maximal bis 2027 möglich wäre. Zu Punkt 2, eine Anhebung des Landesanteils – aktuell 3.500 Euro – auf 4.700 im Zuge der Förderaktion „Sauber Heizen für Alle“ schmälert das Landesbudget, da die Restförderung des Bundes auf 100 % geringer ausfällt. Die Aktion „Sauber Heizen für Alle“ soll auch nach 2023 weitergeführt werden. Gemäß dem Umweltförderungsgesetz sind die Fördermittel bis 2026 vorhanden. Diesem Antrag stimmen wir zu – Verlängerung der Förderaktion. Zur Landtagszahl, Geschäftsstück 178 gibt es eine Ablehnung. Die Begründung dafür ist, dass es keinen Lenkungseffekt im Nachhinein gibt. Welche Förderbestimmungen sind anzuwenden bei technischen Änderungen oder soll es überhaupt keine technischen Kriterien mehr geben? Es ist eine Ungleichbehandlung derer, die Kriterien erfüllt haben und auch jener, die sich damals bewusst dagegen entschieden haben. Kredite mit variabler Verzinsung ist eine bewusste wirtschaftliche Entscheidung, die ein bekanntes Risiko birgt und auch diese wäre eine Ungleichbehandlung derer, die zur Absicherung eine Fixverzinsung abgeschlossen haben und mehr bezahlen. In den letzten Jahren ist es in Niederösterreich zu einer Vielzahl von Unterstützungen im leistbaren Wohnraum gekommen, so unter anderem der 3-Punkte-Plan für weiterhin leistbare Mieten. Es ist die Einkommensgrenze bei Wohnzuschuss und Wohnbeihilfen angehoben worden. Es gibt eine Förderung für „Junges Wohnen“, die Aktion „Raus aus Gas und Öl“, im Eigenheim wurde die Darlehenslaufzeit verlängert und vieles mehr. Aktuell 2023 gibt es 1.176 Eigenheimförderungen, 5.006 Anträge für Eigenheimsanierungen mit Einmalzuschuss. Das sind 20.290 Wohnungseinheiten mit einer Bewilligungssumme von knapp 33 Millionen. Dazu kommen 1.049 Anträge für 1.342 Wohnungseinheiten mit Annuitätenzuschuss, eine Bewilligungssumme von fast 81,5 Millionen Euro. Wir in der Stadtgemeinde Korneuburg haben erst vor gerade wenigen Wochen 43 geförderte Gemeindewohnungen übergeben. Gestern wurde in der NÖ Landesregierung Darlehen für 393 Häuslbauer beschlossen. Es gibt Anträge für Heizkesseltausch, Anträge für sicheres Wohnen, für sauber Heizen. Die gesamte Bewilligungssumme sind über 32 Millionen Euro. Dazu kommt es auch zu einer Subjektförderung für Anträge mit mehr als 30 Millionen. Hier gibt es 12.386 Ansuchen. Damit es auch in Zukunft eine zielgerichtete Wohnbaustrategie für Niederösterreich gibt, wird Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister eine Förderrichtlinie in den nächsten Wochen vorstellen. Es geht um ein Gesamtkonzept, um auch in Zukunft leistbares Wohnen garantieren zu können. (Beifall bei der ÖVP.)
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Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich