Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-151/A-3/6-2023 – Frühkarenz („Papamonat“) im Landesdienst
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatterin Abg. Mag. Scheele (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf berichten über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Pfister, Weninger, Kocevar, Prischl, Samwald, Scheele, Schindele u.a. Es geht um den Frühkarenz („Papamonat“) im Landesdienst. Bedienstete des Landes NÖ, welche Frühkarenzurlaub in Anspruch nehmen möchten, haben derzeit gemäß den Dienstrechtsgesetzen des Landes nur die Möglichkeit unbezahlte Karenz in Anspruch zu nehmen. Es ruht sohin die Entgeltspflicht des Arbeitgebers. Das Bundesfamilienzeitbonusgesetz regelt, dass der Familienzeitbonus 23,91 Euro täglich und somit rund 740 Euro monatlich beträgt. Künftig soll dieser Betrag seitens des Bundes verdoppelt werden und versteht sich als eine gewisse finanzielle Absicherung bei Inanspruchnahme des Papamonats. Dennoch klafft die Lücke zwischen dem Gehalt des Bediensteten und dem Familienzeitbonus. Es kommt daher zwangsweise zu einer wirtschaftlichen Abwägung, ob man sich den Papamonat auch tatsächlich leisten kann, was bei steigenden Fixkosten durch hohe Kreditzinsen, Mietkosten und die allgemein hohe Inflation nicht immer der Fall sein wird. Auch wird nach wie vor der Papamonat lediglich in untergeordnetem Ausmaß in Anspruch genommen, was auch auf ein traditionelles Rollenbild zurückzuführen ist und durch die Reduktion des Familieneinkommens weiter manifestiert wird. Um Väter verstärkt zur Inanspruchnahme dieser wichtigen, familienpolitischen Maßnahme zu motivieren und den finanziellen Druck von der jungen Familie zu nehmen, soll daher eine Regelung geschaffen werden, nach welcher es zu keinen finanziellen Einbußen kommt. Ich komme zum Antragstext (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert eine entsprechende Novelle der Dienstrechtsgesetze des Landes auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, welche zum Inhalt hat, dass sie jenen Bediensteten, welche Sonderurlaub für den Zeitraum von der Geburt seines Kindes bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter im Ausmaß von bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen, das Land NÖ die Bezüge des Bediensteten für diesen Zeitraum unter Abzug des Familienzeitbonus gemäß Familienzeitbonusgesetz weiterbezahlt.
Der Antrag des Rechts-und Verfassungs-Ausschusses lautet auf Ablehnung.“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich ersuche um Einleitung der Diskussion und anschließende Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Baden
- Klub/Fraktion:
- Klub der Sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs
- Wahlpartei:
- Sozialdemokratische Partei Österreichs