Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-151/A-3/6-2023 – Frühkarenz („Papamonat“) im Landesdienst
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Handler (FPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsident! Hoher Landtag! Zur Änderung des NÖ Landesagenturgesetzes: Dass Pflegekräfte- und Krankenhauspersonal bei Ausfällen – sprich bei personellen Ausfällen – jederzeit einspringen müssen, wird vom Dienstgeber, aber auch von der Bevölkerung regelrecht erwartet. Durch die ständige Erreichbarkeit des Krankenhauspersonals kommt es nicht nur zu dienstlichen Mehrbelastungen, sondern es verursacht auch Stressituationen im privaten Bereich und es bedeutet auch mehr Belastungen im familiären Bereich, bei der Kinderbetreuung oder sonstiges, wenn ich mich noch um die Eltern kümmern muss oder Betreuung zu Hause sicherstellen muss. Aber auch für den Dienstgeber kommen kurzfristige Änderungen oftmals überraschend und sie müssen die Ausfälle durch Einspringdienste kompensieren. Sie sind dazu regelrecht verpflichtet, um im Gesundheits- und Pflegebereich den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten. Es verlangt von allen Betroffenen eine hohe Flexibilität und es ist eine Zusatzbelastung bei der Planung, sowohl von Dienstnehmer- sowie von Dienstgeberseite her. In der vorliegenden Gesetzesänderung werden die Voraussetzungen, wann ein Einspringdienst vorliegt, konkretisiert. Mit der Einspringdienstvergütung werden nun rechtliche Schritte für die Abgeltung gesetzt, welche durch den Ausfall von geplanten Diensten anderer Landesbediensteter oder bei zusätzlichem Bedarf an Diensten, die mangels Vorhersehbarkeit nicht geplant werden konnten, jetzt geregelt. Diese Gesetzesänderung federt aber nicht den Personalmangel und den dringenden Personalbedarf in den NÖ Landeskliniken ab. Momentan sind 3 % der Betten aufgrund Personalmangels gesperrt. Im April waren es noch 3,6 % und das bedeutet einen leichten Rückgang. Hier stehen wir noch vor großen Herausforderungen wie es auch in vielen anderen Branchen der Fall ist, Personal zu suchen, dementsprechend auszubilden, aber auch im NÖ Landesdienst für Pflege und Krankenhaus die Bediensteten zu halten. Zum SPÖ-Antrag Frühkarenz/Papamonat im Landesdienst: Seit 1. September 2019 besteht für alle unselbständig erwerbstätigen Väter in der Privatwirtschaft ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgeltes aus Anlass der Geburt ihres Kindes. Also diese Regelung, die als arbeitsrechtlicher Anspruch im Väterkarenzgesetz und Landarbeitsgesetz verankert ist, gilt auch für Väter im öffentlichen Dienst des Bundes und in den diesbezüglichen Regelungen der Länder. Um auch eine finanzielle Unterstützung beim Papamonat zu gewährleisten, gibt es den Familienzeitbonus für Väter. Beim Bezug des Familienzeitbonus kann wahlweise zwischen 28 und 31 Tagen gewählt werden. Im Familienzeitbonusgesetz wird die finanzielle Absicherung des Papamonats für Erwerbstätige vorübergehend gewährleistet. Dieser beträgt bei voller Ausschöpfung von 31 Tagen eine Höhe von rund 740 Euro, wie es auch im Antrag der SPÖ erwähnt wurde. In der Nationalratssitzung vom 20.9.2023 – sprich gestern – wurde die Erhöhung des Familienzeitbonus rückwirkend mit 31.7.2023 beschlossen. Der Tagsatz wurde auf 47,82 Euro erhöht und hat sich verdoppelt. Auf 31 Tage hochgerechnet sind es somit 1.480 Euro, welche im Papamonat beansprucht werden können. Dass die SPÖ im Antrag bereits erwähnt, dass es auf Bundesebene zu einer Erhöhung kommen wird, spricht für sich und hier eine Ausgleichszahlung für die NÖ Landesbediensteten fordert, kann man auf eines zurückführen: Weil Landespersonalvertretungswahlen in Niederösterreich vor der Tür stehen und zeitgerecht ein Antrag eingebracht wurde, um wahrscheinlich Wählerstimmen auf Landesebene lukrieren zu können. Aber wie würden alle anderen Dienst- und Arbeitnehmer in Niederösterreich reagieren, wenn es nur im Landesdienst zu Besserstellungen beim Papamonat kommen würde? Hier stellt sich die Frage, wie sozial dieser Antrag tatsächlich ist und es nur für eine Personengruppe zu einer Besserstellung kommt? Auch wie die Finanzierung in der Privatwirtschaft in Zukunft ausschauen sollte, ist hier auch nicht klar geregelt. Mit der Erhöhung auf Bundesebene wurde bereits eine Abfederung erreicht für all jene, die einen Papamonat in Anspruch nehmen wollen. Wir werden dem Antrag des Ausschusses zustimmen, der heißt: Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Neunkirchen
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs