Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-61/B-63-2023 – NÖ Wasserwirtschaftsfonds, Berichte über die Gebarung und Tätigkeit für das Haushaltsjahr 2022
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, SPÖ, NEOS, Ablehnung GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-115, Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Gemeindeförderungsbericht 2022, Ltg.-110, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Auer, Dorner u.a. betreffend NÖ Gemeinde-Zweckzuschussgesetz, Ltg.-101, Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Schul- und Kindergartenfonds, Berichte über die Gebarung und Tätigkeit für das Jahr 2022 und Ltg.-61, Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Wasserwirtschaftsfonds, Berichte über die Gebarung und Tätigkeit für das Haushaltsjahr 2022. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Schulz die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Ing. Schulz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-115 betreffend NÖ Gemeindeförderungsbericht. Finanzzuweisungen, Zuschüsse sowie sonstige Ausgaben zugunsten von Gemeinden und Gemeindeverbänden betrugen insgesamt 1,17 Milliarden Euro. Im Übrigen darf ich auf den Bericht verweisen, der den Abgeordneten vorliegt. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Gemeindeförderungsbericht 2022 wird zur Kenntnis genommen.“
Ich berichte weiters zum Geschäftsstück mit der Ltg.-110 betreffend NÖ Gemeinde-Zweckzuschussgesetz. Das Land NÖ stellt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung den Gemeinden in Niederösterreich in vielen Verwaltungsbereichen finanzielle Mittel zur Verfügung. Mit dem NÖ Gemeinde-Zweckzuschussgesetz soll die legistische Klarstellung erfolgen, dass diese als zweckgebundene Zuschüsse gemäß § 12 Abs. 2 Finanzverfassungsgesetz 1948 zu verstehen sind. Weiters hat die Landesregierung dazu Förderungsrichtlinien mit Mindestinhaltsvorgaben zu erlassen und diese über die Homepage des Landes NÖ zu veröffentlichen. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend NÖ Gemeinde-Zweckzuschussgesetz wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich komme weiters zur Berichterstattung zum Geschäftsstück Ltg.-101 betreffend NÖ Schul- und Kindergartenfonds. Vom NÖ Schul- und Kindergartenfonds wurde niederösterreichweit im Jahr 22 ein Gesamtinvestitionsvolumen von 137,2 Millionen unterstützt. Dabei entfielen auf Schulen, inklusive Musikschulen und Busse, 96,2 Millionen, Kindergärten 31,8 Millionen, Tagesbetreuungseinrichtungen und Horte 3,4 Millionen und EDV-Anlagen 5,7 Millionen. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Berichte über die Gebarung und Tätigkeit 2022 des NÖ Schul- und Kindergartenfonds werden zur Kenntnis genommen.“
Ich berichte weiters zum Geschäftsstück mit der Ltg.-61 betreffend NÖ Wasserwirtschaftsfonds. Der Rechnungsabschluss 21 des NÖ Wasserwirtschaftsfonds umfasst rund 19,6 Millionen. Der Voranschlag für 2023 soll 19,5 Millionen umfassen. Im Haushaltsjahr 2020 wurden 359 Förderungsansuchen aus der Siedlungswasserwirtschaft bearbeitet. Zu einem veranschlagten Gesamtinvestitionsvolumen von 107,8 Millionen wurden für die Bauvorhaben, für die sich eine Landesförderung errechneten, Förderungsmittel in der Höhe von 15,6 Millionen zugesichert. Mit den genannten Investitionen können in den Bezirken rund 115 km Wasserleitungen, rund 138 Kilometer Kanal neu errichtet oder saniert werden. Damit können landesweit 999 Liegenschaften an das Wasser und 1.013 Liegenschaften an das Abwassernetz neu angeschlossen werden. Ich komme daher zum Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Berichte über die Gebarung und Tätigkeit des NÖ Wasserwirtschaftsfonds für das Haushaltsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen.“
Geschätzter Herr Präsident, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Wolfgang Kocevar, SPÖ.
Abg. Kocevar (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Ich darf zu den drei Punkten Wasserwirtschaftsfonds, Gemeinde-Zweckzuschuss und Gemeindeförderungsbericht heute sprechen und ich darf mit dem Wasserwirtschaftsfonds beginnen. Gerade in Zeiten des Klimawandels, Hochwasser, Dürreperioden, Starkregenereignisse ist der Wasserwirtschaftsfonds wichtig und sinnvoll und ein wichtiger Beitrag auch zum Umweltschutz, aber auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für eine geordnete Siedlungswasserwirtschaft, Verbesserung des ökologischen Zustandes unserer Gewässer, besonders in der gerade sehr kritischen Zeit des sinkenden Grundwassers, ausgetrockneter Bachbetten und Flüsse. Wasser ist daher und bleibt unser höchstes Gut und daher ist es mit aller Kraft auch schützenswert und für unsere nächsten Generationen sicherzustellen. Die Zahlen haben wir bereits vom Berichterstatter gehört: 359 Förderansuchen, 16 Millionen Fördersummen ... also hier können wir diesen Bericht auch dementsprechend unterstützen und zur Kenntnis nehmen. Zum Gemeinde-Zweckzuschussgesetz: Es ist auch dieser grundsätzlich zu begrüßen. Er umfasst klare Regeln für Gemeinden und Gemeindevertreterverbände, für zweckgebundene Mittel, für die Finanzierung von kommunalen und regionalen Maßnahmen im öffentlichen Bereich. Das ist wichtig und auch notwendig in Zeiten wie diesen, um die Gemeinden als größter Wirtschaftsmotor in Niederösterreich auch mittelfristig und langfristig zu unterstützen und gibt auch Planungs- und Rechtssicherheit. Transparente Förderungsrichtlinien und Mindestinhaltsvorgaben sind in der heutigen Zeit unerlässlich und müssen auch für alle 573 Gemeinden in Niederösterreich gleichermaßen gelten. (Beifall bei der SPÖ.) Zum Gemeindeförderungsbericht muss ich ein bisschen weiter ausholen, weil es natürlich schon auch eine spannende Historie ist. Bereits 1984 haben sozialdemokratische Abgeordnete eine Anfrage nach den Fördermitteln, die an die Gemeinden fließen, eingebracht. Es hat dann bis 1993 gedauert bis auch die ÖVP draufgekommen ist, dass ein ordentlicher, gegliederter Gemeindeförderbericht der einzig richtige Weg ist: ein Gesamtbericht der Finanzreferenten, Berichte der einzelnen Regierungsmitglieder aus ihren Ressorts, ein Bericht von ecoplus und der Fonds, über die an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährten Förderung. Es hat aber noch einmal 30 Jahre gedauert bis der Landtag am 22. Juni 23 den Beschluss gefasst hat zusätzlich zu dem allgemeinen Förderungsbericht den jährlich vorzulegenden Gemeindeförderbericht transparenter, nachvollziehbarer zu gestalten. Bis zur Umsetzung des genannten konsolidierten Förderberichts soll zumindest für die Berichtsjahre 22 bis 24 schon der bestehende Gemeindeförderungsbericht übersichtlicher gestaltet werden. Das gibt uns Hoffnung, dass wir eine Übersicht der betroffenen Teilabschnitte, eine Übersicht der Gemeinden und eine Detailauflistung der Gemeinden so vorfinden, dass wir eben nicht Wochen und Monate für die Analyse brauchen. (Beifall bei der SPÖ.) Leider dauert es noch bis zum Jahr 2025 bis erstmals eine weitestgehende automatisierte Erfassung der Daten möglich sein wird und der Förderbericht dann endlich so aussehen wird, wie man ihn sich eigentlich seit vielen, vielen Jahren erwarten dürfte. Ich darf noch einmal ganz kurz wiederholen: Von 1984 bis 2025 – also wir haben schon ziemlich viel Geduld in diesem Bereich gezeigt. Wir sprechen beim Gemeindeförderbericht immerhin von Summen der Finanzzuweisungen und Zuschüssen an die Gemeinden von 1,2 Milliarden Euro, die zugunsten und im Interesse der Gemeinden hier ausbezahlt wurden, darf aber auch im Gegenzug die Leistungen der Gemeinden hier anführen: immerhin 312 Millionen an Sozialhilfe, 53 Millionen Kinder- und Jugendhilfe, 25 Millionen Berufsschulerhaltungsbeitrag und 1 ½ Millionen für Instandsetzung von Landesstraßen. Was bedeutet das für unsere Zukunft und vor allem für die Investitionsmöglichkeiten der Gemeinden? Eine allgemeine Finanzsituation der Gemeinden bedeutet: Ohne Hilfe von Bund und Ländern müssen deutliche Leistungskürzungen in Folge befürchtet werden. Die Gemeinden können diese Finanzkrise aus eigener Kraft nicht mehr schaffen. Risiken des Personalabbaus von knapp 10 %. Wir reden immerhin von 7 bis 8.000 Arbeitsplätze stehen im Raum, Reduktion des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes, Teile der Mindereinnahmen müssen über Schulden finanziert werden, Investitionen gekürzt und Leistungskürzungen nachgedacht werden. Was heißt Leistungskürzungen? Wir reden dann ganz klar von z. B. kürzere Öffnungszeiten in Frei- und Hallenbädern oder anderen kommunalen Einrichtungen, kürzere Betreuungszeiten, niedrigere Standards bei der Schneeräumung, bei der Straßenreinigung, Abstriche im öffentlichen Verkehr, Einstellen von Leistungen bzw. Schließen von bestehenden Einrichtungen. Stellen Sie sich vor, wir kürzen im Kultur- oder auch bei der Vermietung von Sporthallen, keine Büchereien, keine Museen, Sozialberatungsstellen, Essen auf Rädern oder auch Wohnkostenzuschüsse und Sozialleistungen oder Förderungen im Vereins-, Feuerwehr-, Sport- und Kulturwesen. Besonders aber der Kinderbetreuungsbereich darf darunter in Zukunft nicht leiden. Allein 30 % der Personalausgaben entfallen auf den Bereich Kinderbetreuung und Schulen. In den letzten zehn Jahren sind allein diese Kosten hier um 50 % gestiegen. Wenn man sich diese Szenarien überlegt, dann geht es hier um systemrelevante Investitionen. Kommunale Investitionen bedeuten letztendlich Arbeitsplätze in der Bauindustrie, im Handel und in vielen anderen Branchen. Müssen jedoch sämtliche Einnahmen für die laufenden Ausgaben aufgewendet werden, fehlt das Geld auf der anderen Seite für Investitionen in den Bereichen Kindergärten und Schulen oder z. B. auch bei dringenden Investitionen im Klimawandel. Das KDZ empfiehlt ein Maßnahmenbündel von Bund, Ländern und Gemeinden. Ein gemeinsames Vorgehen ist Gebot der Stunde. Eine Entlastung der Gemeinden durch Bund und Länder ist daher unbedingt notwendig und zumindest teilweise Ersatz der Einnahmenausfälle notwendig, ein Ausgleich der Mindereinnahmen aus der Steuerreform und bei der Kommunalsteuer. Zu guter Letzt fehlt den Gemeinden immer mehr der finanzielle Spielraum. Die Ein- und Ausgabenschere geht immer weiter auseinander. Wenn das Geld in den Gemeinden fehlt, können neue Initiativen nicht mehr gesetzt werden. Lokale Wirtschaftstreibende leiden als Erstes darunter. Die Kreativität, vor allem der Gemeinden, geht zurück. Es wird nur mehr das notwendigste investiert und nichts mehr in Visionen und zukunftsträchtige Projekte in die Gemeinden gesteckt. Die Gemeinden verkommen in Wirklichkeit zu Verwaltungsapparaten und können ihre gesamte Energie und Kreativität nicht mehr ausleben. Gleichzeitig, wenn keine Perspektiven mehr da sind, dann werden die Herausforderungen für die Kommunen immer größer. Künftig konkurrieren dann Investitionen in den Klimaschutz mit der Sicherstellung der laufenden Ausgaben für die Kinderbetreuung und Gesundheit und Soziales. Aber es wäre wichtig die Spielräume für notwendige Investitionen über den Finanzausgleich zu sichern und diese so zu stabilisieren, dass sie zumindest das Vorkrisenniveau erreichen. (Beifall bei der SPÖ.) Daher zum Abschluss mein wirklicher Appell: lassen wir die Gemeinden nicht im Stich! Machen wir sie nicht zu Bittstellern in Bund und Land! Bekennen wir uns zu den 573 Kommunen mit ihrer Innovation, mit ihrer Kreativität und ihrer Wirtschaftskraft und geben wir ihnen jene Mittel, die ihnen nicht nur zustehen, sondern die sie auch brauchen, um weiterhin erfolgreich in ihren Gemeinden und Städten arbeiten zu können. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Michael Sommer, FPÖ.
Abg. Sommer(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Hoher Landtag! Meine Wortmeldung ist zum Bericht über die Gebarung und Tätigkeiten des Schul- und Kindergartenfonds. Der Schul- und Kindergartenfonds ist eine wichtige und essenzielle Einrichtung zur Unterstützung bei Gemeinden beim Bau, bei der Sanierung oder bei der Modernisierung von Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Tagesbetreuungseinrichtungen, Horten und Musikschulen. Im Jahr 2022 wurden gesamt 955 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 137 Millionen Euro gefördert. Davon geht der Großteil an Schulen mit 96 Millionen, 32 Millionen Euro an Kindergärten, 3,4 Millionen an Tagesbetreuungseinrichtungen und Horte und 5,8 Millionen auf EDV-Anlagen. Ein weiterer essenzieller Baustein für die Betreuung unserer Kleinsten sind aber Tagesmütter, welche in Zukunft auch verstärkt durch das Land NÖ gefördert werden müssen. Dazu haben wir uns im Regierungsprogramm geeinigt und werden diese auch zeitnahe umsetzen. Seitens des NÖ Schul- und Kindergartenfonds wurden im Jahr 2022 28,5 Millionen Euro an Förderungen für die 955 Projekte ausbezahlt. Seitens des Prüfberichtes gab es keine Einwendung in die Gebarung und in den Rechnungsabschluss. Diese Prüfung von KPMG war eine freiwillige Prüfung, da der NÖ Schul- und Kindergartenfonds keiner gesetzlichen Prüfung unterliegt. Wir stimmen daher dem Tätigkeitsbericht und dem Prüfbericht zu. Dankeschön. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich spreche zunächst zum Gemeindeförderungsbericht, Ltg.-115. Ja, NEOS wirkt! Dieser Gemeindeförderungsbericht, den wir vom ersten Tag, seit wir hier in diesem Landtag sind, kritisiert haben, umfasst statt 514 Seiten nunmehr 326 und auf den 326 ist viel mehr Information drin als vorher auf den 514 verstreut waren. Ja, wir haben jetzt einen ersten Eindruck, wie viel Geld an welche Gemeinden fließt. Es geht ja, wenn man will. Das Problem, das die ÖVP mit sich selbst hat, ist halt, dass sie oft nicht will. Natürlich muss an dem Produkt noch gefeilt werden. Wir haben ja immer gefordert, dass bei den jeweiligen Gemeinden die Art der Förderungen aufgelistet und dann pro Gemeinde aufsummiert wird, aber das kann ja noch kommen. (Abg. Dorner: Hallo! Lesen! Steht so drin!) Auch die erhoffte elektronisch weiterverarbeitbare Form fehlt noch. Zumindest ist sie nicht barrierefrei zugänglich. Aber die größte Verbesserung ist wohl – wie von uns gefordert – im Teil über den NÖ Schul- und Kindergartenfonds umgesetzt worden. Der ist nämlich jetzt von diesem psychotisch anmutenden Redundanzwahnsinn befreit. Sie erinnern sich: Das ist dutzende Male untereinander derselbe Ortsname drinnengestanden und zur Krönung 4.600 Mal „NÖ Schul- und Kindergartenfonds“ untereinander. Ob sich da irgendwer dabei gedacht hat weiß ich nicht, aber das ist jetzt Gott sei Dank viel besser und in Anerkennung der durchgeführten und in Erwartung der noch kommenden Verbesserungen werden wir diesen Bericht gerne zur Kenntnis nehmen. Das führt mich auch schon zum eigentlichen Bericht des Schul- und Kindergartenfonds, wo gar keine Verbesserungen festzustellen sind. Der wirkt irgendwie wie aus der Zeit gefallen. Wenn Sie sich das da anschauen, wie das da vorne ausschaut: Ja, damals in den 90er Jahre, als wir erstmals mit Textverarbeitung und Grafiken gearbeitet haben und uns gefreut haben, dass es verschiedene Schriftarten gibt – so wirkt dieser Bericht. Es wirkt so als hätte sich ein Praktikant ausgetobt, der gerade entdeckt hat, dass es die Grafikfunktion gibt, von Formatierung aber leider keine Ahnung hat. Da hinten z. B. diese Grafik, die geht über das Grafikfeld hinaus, beschriftet ist nichts. Dafür hat man da die Zahl von 270 Millionen mit zwei Kommastellen angeführt. Also das ist wirklich ein sehr sorgfältig gemachter Bericht. Wir reden hier irgendwie über ein bildungsnahes Thema, da sollte es schon einen gewissen Anspruch an Professionalität geben. Aber der fehlt hier völlig – formell und auch inhaltlich. Was liest man da? Eine kleine Diskrepanz bei den Sockelbeihilfen zwischen den Zahlen in diesem Bericht und dem Gemeindeförderbericht. Die sollten ja zusammenpassen. In diesem Bericht hier ist die Rede von 4,4 Millionen an Förderungen, die einmal unter „ELER“-Förderungen, dann unter „AMA“ geführt werden. Worum es wirklich geht, steht eh nicht drinnen, dazu die formellen Mängel. In Summe ein Bericht, den wir so nicht zur Kenntnis nehmen werden, mit dem gleichzeitigen Wunsch nach zeitgemäßer Überarbeitung dieser Broschüre. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Georg Ecker, GRÜNE.
Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich spreche ebenfalls zum Bericht des NÖ Schul- und Kindergartenfonds. Die Form hat der Kollege schon kommentiert, dem ist nichts hinzuzufügen. Zum Inhalt gibt es schon einen Punkt, der mir aufgefallen ist, auch in der Mitarbeit jetzt in dem Fonds, in dem Gremium, wo eigentlich wenig Vorgaben für die Gemeinden gemacht werden oder wenig Anreize auch da sind derzeit wie die Kindergärten, wie die Schulen auszuschauen haben. Natürlich: Die Schulerhalter, die Kindergartenerrichter, vor allem die Gemeinden oder Gemeindeverbände sollen natürlich möglichst viele Freiheiten haben. Aber gerade in der heutigen Zeit gibt es halt auch gewisse Anforderungen an Kindergartenbauten und an Schulbauten und ich bin schon der Meinung, dass man das stärker in der Förderung auch berücksichtigen sollte bzw. hier Anreize setzen sollte. Ich nehme zwei Beispiele heraus, wo kürzlich eine Förderung auch beschlossen wurde. Z. B. die Volksschule in Himberg, wo große Flächen versiegelt werden, wo vor Ort klar gesagt wird, dass das eigentlich nicht notwendig gewesen wäre. Mit einer geringen Erhöhung der Baukosten hätte das verhindert werden können. Es hätten auch Baumfällungen verhindert werden können. Ein anderes Beispiel: Die Tagesbetreuungseinrichtung in Weidling, wo eine äußerst unbefriedigende Verkehrslösung vor Ort ist, was es gefährlich macht für Eltern, aber vor allem natürlich für die Kinder zur Schule zu kommen. Diese Beispiele gibt es leider. Das sei dazugesagt: Es gibt auch viele positive Beispiele. Es gibt viele Beispiele, wo ökologische Kriterien eine wichtige Rolle spielen. Es gibt viele Beispiele, wo das gesamte Verkehrskonzept rund um die Bildungseinrichtungen mitgedacht wird. Aber es gibt eben auch Beispiele wo das so überhaupt nicht der Fall ist. Ich verstehe schon und das ist natürlich grundsätzlich auch dazuzusagen, dass die ein oder andere ökologische Maßnahme im ersten Schritt zumindest oftmals eine Steigerung der Baukosten mit sich trägt und das gerade jetzt in dieser herausfordernden Zeit auch für viele Gemeinden, wo es ja darum geht neue Gruppen, neue Kindergärten zu errichten, nochmal eine zusätzliche Herausforderung ist. Dazugesagt sei aber gleich, dass die meisten Maßnahmen auch langfristig eine Betriebskostensenkung mit sich tragen. Z. B. wenn ich ein sehr effizientes Heizsystem habe, wenn ich eine gute Dämmung habe und jedenfalls die Kosten für die Allgemeinheit, wenn ich weniger versiegle, wenn ich eine gute Verkehrslösung habe, die Kosten für die Allgemeinheit deutlich geringer gehalten werden. Insgesamt sind wir daher der Meinung, dass es hier Anreize auch seitens des Schul- und Kindergartenfonds braucht in diese Richtung, dass auch ökologische Kriterien hier eine Rolle spielen und zusätzliche Gelder hier freigemacht werden sollen, wenn eben gewisse ökologische Kriterien hier berücksichtigt werden von den Schulerhaltern und Kindergartenerhaltern bzw. –errichtern: beispielsweise Verwendung von recyclingfähigen Rohstoffen, von ökologischen Rohstoffen, eben Gestaltung des Schulumfelds, so wie man sich das im 21. Jahrhundert vorstellt – nämlich dass möglichst Anreize bestehen, dass die Kinder zu Fuß oder mit dem Rad oder mit dem Schulbus oder Kindergartenbus hingebracht werden können. Das ist es ja, was wir brauchen. Eben Dämmwerte, Photovoltaikanlagen in Kombination mit anderen ... mit Speichern z.B. oder Wärmepumpen. All das – sind wir der Überzeugung – für all das braucht es eine Änderung der Richtlinien. Da braucht es mehr Förderungen, dass die Gemeinden hier wirklich Anreize haben auch ökologisch zu bauen und ihre Kindergärten und Schulen zu errichten und daher bringen wir einen Resolutionsantrag ein betreffend die Einbeziehung ökologischer Kriterien in die Förderrichtlinien des NÖ Schul- und Kindergartenfonds. Wir stellen folgenden Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die Richtlinien des Schul- und Kindergartenfonds so zu überarbeiten, dass bei Bauvorhaben unter Berücksichtigung zeitgemäßer ökologischer Kriterien höhere Fördersätze für Gemeinden erzielt werden können.“
Ich glaube, das wäre zeitgemäß, dass wir hier als Land auch die entsprechenden Anreize setzen, dass es nicht nur bei einzelnen positiven Beispielen bleibt in ganz Niederösterreich, sondern dass möglichst alle Schulen und Kindergärten nach ökologischen Kriterien errichtet werden. Dankeschön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt die Abgeordnete Elvira Schmidt, SPÖ.
Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde auch natürlich über den Schul- und Kindergartenfonds sprechen. Mein Vorredner hat alles gesagt, was ich für die Schule gerne hätte. Ich glaube einfach auch, dass sehr viele Schulgebäude in Niederösterreich sehr veraltet sind. Nicht nur die Schulgebäude, sondern auch die Musikschulen und alles, was da drinnen ist, sind teilweise Bauten, die in den 30er-, 40er-Jahren entstanden sind und eigentlich die Möbel sind alt, das Inventar ist alt. Lassen Sie mich das einfach vergleichen mit der Bildungssituation in ganz Österreich – die ist auch ziemlich veraltet. (Beifall bei der SPÖ.) Es hat sich die Gesellschaft und alles sehr stark verändert, aber die Bildung ist in einem Wissensstand geblieben vor 20 Jahren und da gehört in Niederösterreich sehr, sehr viel verändert. Von der finanziellen Situation in den Gemeinden – auch die hat sich verschlechtert. Wie wir wissen: Wir wollen eine Kindergartenoffensive machen und ich bin davon überzeugt, dass die Gemeinden alleine schon bei den Energiekosten in den letzten beiden Jahren sehr viel dazuzahlen mussten. Ich kann nur ein Beispiel bringen: Ich kenne Schulen, die haben vorher 15.000 Euro an Energiekosten, an Strom- und Gasrechnungen bekommen. Jetzt sind wir bei 45 bis 50.000 Euro. Das kann sich eine kleine Gemeinde, eine mittlere Gemeinde und auch eine große Gemeinde nicht mehr leisten, wenn ich den Kollegen Kocevar da hier sitzen sehe. Und was bleibt übrig? Die Gemeinden müssen sparen. Die können dann weniger für die pädagogischen Mittel zur Verfügung stellen oder auch die Klassen nicht mehr herrichten oder auch nicht ökologisch herrichten – wie der Kollege Ecker vorher gesagt hat. Deshalb ist es auch ganz wichtig und ich glaube, das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, dass wenn es beim Bau von Kindergartengruppen eine Lösung geben soll und auch wirklich genügend gebaut werden kann, dann muss sich das Land überlegen, ob nicht gegebenenfalls die Subventionen auf 75 % pro Gruppe für die Gemeinden seitens des Landes erhöht werden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Auch ich darf zu dem Gemeinde-Zweckzuschussgesetz, zu dem Gemeindeförderungsbericht 2022 und zum Bericht des Wasserwirtschaftsfonds Stellung beziehen. Bei den letzten Wortmeldungen zum Gemeindeförderungsbericht 22 haben mich die Abgeordneten Kocevar und Hofer-Gruber eigentlich erstaunt. Gerade der Abgeordnete Hofer-Gruber, der ja an sich sehr computeraffin ist, verwundert mich. Herr Abgeordneter, das was du verlangst, das gibt es. Du findest pro Gemeinde die Förderung und du findest auch die Gemeindeförderung nach der Art der Förderung aufgegliedert. Ausgenommen sind Schul- und Kindergartenfonds und noch ein, zwei andere Fonds. Aber alles andere findest du genau so wie du es verlangst. Und weil sich sowohl die NEOS als auch die Sozialdemokraten diesen Gemeindeförderbericht, diesen verbesserten Gemeindeförderungsbericht, der bis ins Jahr 2025 noch vollständiger und noch durchsichtiger und noch transparenter wird, auf die Fahnen heften: Meine Damen und Herren, seit ich in diesem Landtag bin, habe ich jedes Jahr mindestens einmal den Antrag gestellt diesen Gemeindeförderungsbericht genau so umzubauen wie er jetzt wird und wie er schon zum Teil ist und seit wir in der Landesregierung sind, gibt es den so. Das sei nur einmal zur Klarstellung gesagt. (Abg. Weninger: Sag das der ÖVP und nicht uns.) Na ihr schreibt es euch auf die Fahnen, geschafft haben wir es gemeinsam mit der ÖVP. Von euch, von der SPÖ, habe ich keinen diesbezüglichen Antrag in Erinnerung die letzten Jahre. (Abg. Weninger: Jedes Mal.) Zum Gemeinde-Zweckzuschussgesetz: Es ist ja spannend. Wir vergeben als Land über eine Milliarde Euro jedes Jahr an die Gemeinden und in der Vergangenheit eigentlich ohne gesetzliche Grundlage. Also im Zuge der Debatte über den Gemeindeförderungsbericht haben wir auch dieses Gesetz, das zwar vom Inhalt her nicht allzu viel sagt, aber ein Punkt ist mir schon ganz wichtig in diesem Gemeinde-Zweckzuschussgesetz: Die Förderrichtlinien werden auf der Homepage des Landes NÖ veröffentlicht. Veröffentlicht heißt, sie sind für jedermann einsehbar und anhand dessen, was dort veröffentlicht wird, kann man dann beurteilen wie die Förderungen für die Gemeinden vergeben werden. Last, but not least zum NÖ Wasserwirtschaftsfonds, der ja zur Unterstützung, Errichtung und Erneuerung der Sanierungen von Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft und bei Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer in Niederösterreich gegründet wurde, fördert Bauvorhaben in der Siedlungswasserwirtschaft mit maximal 40 % der Investitionskosten durch nicht rückzahlbare Beiträge. Die Transferzahlungen des Landes im Jahr 22 betrugen 19,5 Millionen, die im Jahr 22 geleisteten Beiträge an Förderwerber 15,2 Millionen, Rückstellungen für zugesagte noch nicht geleistete Förderungen 17,1 Millionen. Kurz und gut: Wir werden sowohl dem Gesetzesantrag zustimmen als auch dem Bericht des Wasserwirtschaftsfonds und dem Gemeindeförderungsbericht. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt Abgeordneter Otto Auer von der ÖVP.
Abg. Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt vier Themen zu behandeln: den Gemeindeförderungsbericht, das Zweckzuschussgesetz, den Schul- und Kindergartenfonds und den Wasserwirtschaftsfonds. Aber gleich zu Beginn zum Kollegen Ecker noch: Also es gibt die Beratungen für Kindergartenneubauten. Es gibt Energiesparmaßnahmen. Alles genau das, was du gesagt hast, gibt es im System nur abrufbar bei den Mitarbeitern hier. (Abg. Mag. Ecker, MA: Dann kommt es nicht an überall.) Gibt es, also kein Thema. (Abg. Mag. Ecker, MA: Dann kommt es nicht an.) Der Gemeindeförderungsbericht legt offen wie wichtig es ist, dass es Unterstützungen für Projekte auf Gemeindeebene gibt. Im Gesamtbericht der Finanzreferenten der Regierungsmitglieder und natürlich auch des ecoplus werden diese Maßnahmen dargestellt. Hier reden wir von Auszahlungen in der Höhe von 455 Millionen Euro an die Gemeinden und 35 Millionen an die Gemeinden. Die Unterstützungen hier sind sehr breit und sehr vielfältig. Wir haben hier Kindergärten, Feuerwehren, Gemeindeärzte, Pflege-, Krankenhäuser und vieles mehr, was durchaus unterstützungswürdig ist und auch die Lebensqualität in unserem Land wesentlich verbessert. Das Gemeinde-Zweckzuschussgesetz regelt eine besondere Unterstützung für finanzschwache Gemeinden, die natürlich auch infrastrukturelle Maßnahmen durchführen müssen und diese errichten müssen und auch natürlich finanzieren. Ich denke hier, dass zum einen die Zuschussmöglichkeit – also der Direktzuschuss – oder auch eine Stützung der Zinsen, die in der jetzigen Zeit doch wieder auch schöne Beträge ausmachen, hier eine wesentliche Unterstützung für die Gemeinde bei der Errichtung notwendiger Infrastruktur ist. In diesem Gesetz wird eben jetzt gesetzlich geregelt und ich denke, dass hier die Gemeinden wieder große Vorteile dadurch haben. Der Schul- und Kindergartenfonds ist eine ewige ältere Institution – also die, die im Gemeindegeschehen länger verankert sind, wissen, dass hier immer Förderungen im Wesentlichen geflossen sind. Zum einen gibt es eigentlich die bürokratisch relativ unaufwendige Möglichkeit die 20 % von allen Investitionen, die ich mache, zu beantragen oder es gibt eben einen Direktzuschuss, der bei größeren Investitionen gemacht wird. Natürlich haben wir jetzt im Hinblick auf die Kinderbetreuungsoffensive eine besondere Förderung gemacht – nämlich 47 % für Investitionen und ich denke, dass das hier den Gemeinden sehr, sehr stark helfen wird. Die Gesamtsumme, die bei diesem Fonds fließt, sind jährlich ca. 140 Millionen Euro. Der Wasserwirtschaftsfonds – natürlich auch eine wichtige Institution. Denn Siedlungswasserbau, Kanalwasser oder Oberflächengewässer und die Löschwasserversorgung sind Dinge, die die Gemeinden als Erhalter, als Zurverfügungsteller natürlich laufend warten und erneuern müssen. Die Erhaltungskosten in diesem Segment sind durch die Steigerung der Baukosten sehr, sehr hoch geworden und man muss im Hinblick auf eine nachhaltige und umweltgerechte Bewirtschaftung auch immer einen recht guten Zustand – vor allem bei den Kanalrohren – haben, um hier nicht die Fäkalgewässer in die Erde ganz einfach abzuleiten. Die Wasserersparnis beim Trinkwasser ist wesentlich abhängig vom Verlust, der hier aufgezeigt wird. Speziell bei den Gemeinden, die das Wasser zukaufen, ist ja der Verlust etwas, was man am Jahresende ganz klar und deutlich sieht und hier sind die Gemeinden bemüht, dass sie doch im einstelligen Bereich bleiben und irgendwo bei 5 % zu liegen kommen. Denn die Finanzierung des Ganzen erfolgt über Gebühren, die die Bürgerinnen und Bürger einzahlen müssen und der Wasserwirtschaftsfonds ist dafür da, dass eben die Gebühren für die Bevölkerung erträglich bleiben, aber auch genug Investitionen zur Erhaltung passieren. Die vier Punkte oder vier Möglichkeiten regeln viele Dinge, die die Gemeinden brauchen und die für die Gemeinden notwendig sind. Ich denke, dass diese Maßnahmen, die diese vier Punkte regeln, vorausschauend und zukunftsweisend oft dargestellt werden müssen und auch sind, damit eben mit Herz und Hirn für unsere Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher investiert werden kann und somit eine entsprechende Lebensqualität für uns alle erhalten bleibt. Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Die Rednerliste ist erschöpft. Wir kommen daher zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes ...
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