Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-94/R-1-2023 – Rechnungsabschluss des Landes Niederösterreich für das Jahr 2022 sowie Stellungnahme des Landesrechnungshofes Niederösterreich
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstattung Abg. Ing. Schulz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Landesregierung! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-94, zum Rechnungsabschluss für das Jahr 2022 und zur Stellungnahme des Landesrechnungshofes Niederösterreich. Der Rechnungsabschluss des Landes NÖ für das Jahr 2022 liegt nunmehr vor. Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgte nach den Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015. Die Ergebnisse werden in drei Bänden nachgewiesen. Band 1 enthält den Bericht, den Antrag, die Vermögensrechnung, die gemäß VRV 2015 geforderten Anlagen sowie zusätzliche Beilagen. Band 2 folgt der Gliederung des § 6 Abs. 3 der VRV 2015 und stellt die Ergebnisrechnung auf Ebene des Gesamthaushaltes, der Bereichsbudgets, der Globalbudgets sowie der Detailbudgets dar und weist als Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen das Nettoergebnis nach. Der Voranschlagsvergleich erfolgt in einem Detailnachweis auf Kontenebene. Wesentliche Abweichungen zu den Voranschlagsbeträgen werden in einem finanziellen Rechenschaftsbericht näher erläutert. Band 3 enthält in der Gliederung und Systematik des Bandes 2 sämtliche Auswertungen und Berichte des Finanzierungshaushaltes und stellt also den Saldo der operativen und investiven Gebarung der Nettofinanzierungssaldo dar. Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2022 schließt mit folgendem Ergebnis: Der Rechnungsquerschnitt weist für das Jahr 2022 einen Finanzierungssaldo in Höhe von plus 251,2 Millionen aus. Das strukturelle Ergebnis nach Art. 25 Abs. 2 des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 berechnet sich mit plus 305,9 Millionen. Angemerkt wird, dass in Folge der SARS-CoV-2-Krise gemäß Art. 11 des Österreichischen Stabilitätspaktes die Fiskalregeln ausgesetzt wurden. Die Ergebnisrechnung des Jahres 2022 stellt den Erträgen in der Gesamthöhe von rund 8,9 Milliarden Aufwendungen von 10,6 Milliarden Euro gegenüber und ermittelt das Nettoergebnis in Höhe von minus 1,7 Milliarden. Unter Berücksichtigung der Veränderungen an Haushaltsrücklagen von plus 63 Millionen errechnet sich ein Nettoergebnis nach Zuweisung bzw. Entnahme von Haushaltsrücklagen in Höhe von minus 1,64 Milliarden. Im Nettoergebnis enthalten sind Aufwendungen für die Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie in Höhe von 542,8 Millionen. Diesen Aufwendungen stehen entsprechende Erträge in der Gesamthöhe von 510 Millionen gegenüber. Die Finanzierungsrechnung des Jahres 2022 weist Einzahlungen der operativen und investiven Gebarung in der Gesamthöhe von rund 8,2 Milliarden nach. Die Auszahlungen aus diesen Bereichen beliefen sich auf 8,1 Milliarden. Als Differenz errechnet sich der Nettofinanzierungssaldo in Höhe von plus 94 Millionen. Die Vermögensrechnung des Jahres 2022 weist eine Bilanzsumme von 14,6 Milliarden nach. Die Aktivseite gliedert sich in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von rund 5,1 Milliarden, aktive Finanzinstrumente in Höhe von 2,5 Milliarden, Beteiligungen in Höhe von 4,3 Milliarden, lang- und kurzfristige Forderungen in Höhe von 2,4 Milliarden, Vorräte, liquide Mittel sowie aktive Rechnungsabgrenzungen in der Gesamthöhe von 0,3 Milliarden. Die Passivseite weist Sonderposten in Höhe von rund 0,3 Milliarden, lang- und kurzfristige Finanzschulden in der Höhe von 7,1 Milliarden, lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 0,5 Milliarden, lang- und kurzfristige Rückstellungen in der Höhe von 16,1 Milliarden sowie passive Rechnungsabgrenzung in Höhe von 0,3 Milliarden nach. Das Nettovermögen errechnet sich in Höhe von minus 9,7 Milliarden. Ich darf daher den Antrag stellen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der strukturelle Saldo gemäß Österreichischem Stabilitätspakt wird mit einem Betrag von 305,9 Millionen und das Maastricht-Ergebnis mit einem Saldo von plus 251,2 genehmigt.
2. Die Ergebnisrechnung des Landes Niederösterreich für das Finanzjahr 2022 weist Erträge in Höhe von 8,94 Milliarden und Aufwendungen in Höhe von 10,64 Milliarden aus. Das Nettoergebnis des Landes Niederösterreich wird mit 1,7 Milliarden genehmigt unter Berücksichtigung der Veränderungen der Haushaltsrücklagen in Höhe von 62,8 Millionen errechnet sich ein Nettoergebnis nach Zuweisungen und Entnahmen von Haushaltsrücklagen in Höhe von 1,64 Milliarden.
3. Die Finanzierungsrechnung des Landes Niederösterreich für das Finanzjahr 2022 weist in der operativen und investiven Gebarung voranschlagswirksame Einzahlungen in Höhe von 8,3 Milliarden und voranschlagswirksame Auszahlungen in Höhe von 8,2 aus.
Der Nettofinanzierungssaldo des Landes Niederösterreich wird mit 93 Millionen Euro genehmigt.
4. Die Vermögensrechnung weist aktiv- und passivseitig eine Bilanzsumme von 14,6 Milliarden aus. Das Nettovermögen wird mit minus 9,7 Milliarden genehmigt.
5. Der Bericht, die Anlagen sowie sonstige Beilagen werden genehmigend zur Kenntnis genommen.
6. Die bei den einzelnen Teilabschnitten ausgewiesenen Abweichungen zum Finanzierungs- und Ergebnisvoranschlag werden genehmigt.“
Ich komme nun zum zweiten Geschäftsstück – wie schon angesprochen – mit der Ltg.-95, zum Nachtragsvoranschlag des Landes Niederösterreich für das Finanzjahr 2023. Der Landtag von NÖ hat am 18. November 2021 die Voranschläge des Landes NÖ für die Jahre 22 und 23 erstmals im Rahmen eines Doppelbudgets beschlossen. Seit der zweiten Hälfte des Jahres 21 sind die Energiepreise in der EU weltweit angestiegen. Seit Februar 22 hat der Ukraine-Krieg massive Auswirkungen auf die Energieversorgung mit sich gebracht und sich in der Folge stark auf die Energie- und Lebensmittelmärkte ausgewirkt und hat damit die Energiepreissteigerungen beschleunigt. Zahlreiche staatliche Hilfen sind in der Zwischenzeit erfolgt. Auch auf Ebene des Landes NÖ gab es maßgebliche Unterstützungsleistungen, die sich auch noch auf das Finanzjahr 23 erstrecken. Die Ersparnisse der privaten Haushalte sind während der Covid-Pandemie stark angestiegen. Nach Ende des Lockdowns und betrieblichen Einschränkungen ist die Nachfrage durch die privaten Haushalte stark angestiegen. Das Angebot an Waren und Dienstleistungen konnte mit dieser Nachfrage nicht Schritt halten. Die Folge ist ein Ansteigen der Inflation. Anhaltende staatliche Hilfen und Gehaltsabschlüsse verhindern tendenziell einen Rückgang der Teuerung. Um die Inflation einzudämmen hat die Europäische Zentralbank mehrfach die Leitzinsen erhöht, weitere Zinsschritte sind für 2023 möglich. Somit ist der laufende Budgetvollzug von einem geänderten makroökonomischen Umfeld gekennzeichnet: ein sich abschwächendes Wirtschaftswachstum, eine hohe Inflationsrate und stark steigende Zinsen. Eine weiterhin robuste Arbeitsmarktlage und nachlassende budgetäre Auswirkungen der Covid-Krise wirken sich hingegen günstig aus. All dies erfordert eine Anpassung des Voranschlages 2023. Hinzu kommen neue Maßnahmen, die zur Attraktivierung von Mangelberufen oder zur Verbesserung der Versorgungslage gesetzt wurden und werden. Die Auswirkungen der Teuerung zeigen sich insbesondere in den Bereichen Personal, Gehälter und Pensionen, betrieblicher Sachaufwand und Energiekosten sowie allgemein durch die Verteuerung von Projekten und Leistungen, da die Dienstleister gezwungen sind gestiegene Kosten entsprechend auch weiterzugeben. Die Erhaltung der Kaufkraft durch staatliche Maßnahmen und hohe Lohnabschlüsse, eine anhaltende hohe Erwerbsquote und allgemein höhere Preise bedingen aber auch eine Erhöhung des Steueraufkommens und damit eine Erhöhung der Ertragsanteile, die dem Land NÖ aufgrund des Finanzausgleichs zufließen. Die Anpassung des Voranschlages 23 erfolgt somit ergebnisneutral. Das heißt, der Nettofinanzierungssaldo im Finanzierungsvoranschlag bleibt gleich, damit ergibt sich auch keine Änderung der Finanzschulden. Das Nettoergebnis im Ergebnisvoranschlag wird besser – hauptsächlich aufgrund der höheren Einnahmen, aber auch aufgrund der Tatsache, dass das Nachtragsbudget investive Maßnahmen enthält, die nicht Teil des Ergebnishaushaltes sind. Der strukturelle Saldo und das Maastrichtergebnis ändern sich marginal. Gemäß Art. 11 des Österreichischen Stabilitätspakt 2012 sind die Fiskalregeln ausgesetzt. Der Ausstieg aus dem Schweizer Franken soll später erfolgen, da aufgrund des aktuellen Wechselkurses derzeit ein Umstieg auf Finanzierung in den Euro nachteilig wäre. Der Nachtragsvoranschlag 23 des Landes NÖ liegt nunmehr zur Beratung vor. Die Erstellung des Nachtragsvoranschlages 23 erfolgte nach den Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015. Der Nachtragsvoranschlag 23 besteht aus dem Bericht, dem Antrag, dem Ergebnishaushalt auf Ebene des Gesamthaushalts, dem Finanzierungshaushalt auf Ebene des Gesamthaushaltes, dem Voranschlagsquerschnitt der Überleitungstabelle, dem Ergebnisvoranschlag und dem Finanzierungsvoranschlag. Außerdem enthält der Nachtragsvoranschlag 2023 eine Aufgliederung nach Detailabschnitten, nach Detailnachweis auf Kontenebene, einen Nachweis über Transferzahlungen und Erläuterungen zu Teilabschnitten. Darüber hinaus werden Ergebnisvoranschlag und Finanzierungsvoranschlag auf Ebene des Bereichsbudgets, des Globalbudgets und des Detailbudgets dargestellt. Sehr geehrter Herr Präsident, ich darf daher zum Antrag kommen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der strukturelle Saldo des Voranschlages 2023 inklusive des Nachtragsvoranschlages 23 gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 wird mit einem Saldo von minus 296,1 Millionen und das Maastricht-Ergebnis gemäß ESVG wird mit einem Betrag von minus 296,1 Millionen genehmigt.
Die Landesregierung wird beauftragt, zur Erreichung dieses strukturellen Saldos und Maastricht-Ergebnisses alle Bestimmungen über einen flexiblen Budgetvollzug gemäß Landtagsbeschluss betreffend Voranschläge des Landes Niederösterreich für die Jahre 2022 und 2023 so anzuwenden, dass der Budgetvollzug die festgelegten Salden und Ergebnisse nicht vermindert oder eine Verminderung durch anderweitige Maßnahmen zumindest ausgeglichen wird.
Der Ergebnisvoranschlag 2023 des Landes Niederösterreich wird mit folgenden Werten genehmigt: Der Ergebnisrechnung des Voranschlages 23 inkl. dem Nachtragsvoranschlag weist Erträge in Höhe von rund 8,7 Milliarden Euro, Aufwendungen in Höhe von rund 9 Milliarden aus. Das Nettoergebnis des Voranschlages 23 inkl. dem Nachtragsvoranschlag 23 wird mit minus 306,8 Millionen Euro genehmigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen der Haushaltsrücklagen in Höhe von 670.000 Euro errechnet sich ein Nettoergebnis nach Zuweisungen und Entnahmen von Haushaltsrücklagen in Höhe von minus 306,1 Millionen Euro. Der Finanzierungsvoranschlag 23 des Landes Niederösterreich, im Detailnachweis aufgegliedert, wird mit folgenden Werten genehmigt: Die Finanzierungsrechnung des Voranschlage 23 inkl. dem Nachtragsvoranschlag 23 weist Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von rund 9 Milliarden Euro, Einzahlungen ohne Finanzierungstätigkeit in Höhe von rund 8,3 Milliarden Euro, Auszahlungen ohne Finanzierungstätigkeit in Höhe von rund 8,6 Milliarden Euro aus. Den Nettofinanzierungssaldo des Voranschlages 23 inkl. dem Nachtragsvoranschlag 23 wird mit minus 338,6 Millionen Euro genehmigt. Der Nettofinanzierungssaldo 2023 des Landes NÖ und seine Bedeckung aus der Finanzierungstätigkeit werden genehmigt.
2. In Punkt „3.4. Schuldaufnahme und Einhaltung des Bundesfinanzierungs-gesetzes“ des Landtagsbeschlusses betreffend Voranschläge des Landes NÖ für die Jahre 2022 und 2023 entfällt der Passus „…, jedenfalls jedoch bis spätestens Ende 2023, …“.
3. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Teilabschnitte 1/69001, 1/69005, 1/69007, 1/69008 und 1/69011 (Deckungsklasse 446) wird um den Teilabschnitt 1/69013 erweitert.
4. Der Bericht und die Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen. Soweit in den Erläuterungen betragsmäßig Auszahlungen für die jeweils genannten Leistungsempfänger angegeben sind, werden diese genehmigt.
5. Die übrigen Bestimmungen des Landtagsbeschlusses betreffend Voranschläge des Landes NÖ für die Jahre 2022 und 2023 bleiben unverändert aufrecht.
6. Die Landesregierung wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Landtags-beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“
Geschätzter Herr Präsident! Ich bitte dich um die Debatte zum Rechnungsabschluss 22 und zum Nachtragsvoranschlag 23 die entsprechenden Debatten einzuleiten und die Abstimmungen durchführen zu lassen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Mistelbach
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich