Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-115/B-33-2023 – NÖ Gemeindeförderungsbericht 2022
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Kocevar (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Mitglieder der Landesregierung! Hohes Haus! Ich darf zu den drei Punkten Wasserwirtschaftsfonds, Gemeinde-Zweckzuschuss und Gemeindeförderungsbericht heute sprechen und ich darf mit dem Wasserwirtschaftsfonds beginnen. Gerade in Zeiten des Klimawandels, Hochwasser, Dürreperioden, Starkregenereignisse ist der Wasserwirtschaftsfonds wichtig und sinnvoll und ein wichtiger Beitrag auch zum Umweltschutz, aber auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für eine geordnete Siedlungswasserwirtschaft, Verbesserung des ökologischen Zustandes unserer Gewässer, besonders in der gerade sehr kritischen Zeit des sinkenden Grundwassers, ausgetrockneter Bachbetten und Flüsse. Wasser ist daher und bleibt unser höchstes Gut und daher ist es mit aller Kraft auch schützenswert und für unsere nächsten Generationen sicherzustellen. Die Zahlen haben wir bereits vom Berichterstatter gehört: 359 Förderansuchen, 16 Millionen Fördersummen ... also hier können wir diesen Bericht auch dementsprechend unterstützen und zur Kenntnis nehmen. Zum Gemeinde-Zweckzuschussgesetz: Es ist auch dieser grundsätzlich zu begrüßen. Er umfasst klare Regeln für Gemeinden und Gemeindevertreterverbände, für zweckgebundene Mittel, für die Finanzierung von kommunalen und regionalen Maßnahmen im öffentlichen Bereich. Das ist wichtig und auch notwendig in Zeiten wie diesen, um die Gemeinden als größter Wirtschaftsmotor in Niederösterreich auch mittelfristig und langfristig zu unterstützen und gibt auch Planungs- und Rechtssicherheit. Transparente Förderungsrichtlinien und Mindestinhaltsvorgaben sind in der heutigen Zeit unerlässlich und müssen auch für alle 573 Gemeinden in Niederösterreich gleichermaßen gelten. (Beifall bei der SPÖ.) Zum Gemeindeförderungsbericht muss ich ein bisschen weiter ausholen, weil es natürlich schon auch eine spannende Historie ist. Bereits 1984 haben sozialdemokratische Abgeordnete eine Anfrage nach den Fördermitteln, die an die Gemeinden fließen, eingebracht. Es hat dann bis 1993 gedauert bis auch die ÖVP draufgekommen ist, dass ein ordentlicher, gegliederter Gemeindeförderbericht der einzig richtige Weg ist: ein Gesamtbericht der Finanzreferenten, Berichte der einzelnen Regierungsmitglieder aus ihren Ressorts, ein Bericht von ecoplus und der Fonds, über die an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährten Förderung. Es hat aber noch einmal 30 Jahre gedauert bis der Landtag am 22. Juni 23 den Beschluss gefasst hat zusätzlich zu dem allgemeinen Förderungsbericht den jährlich vorzulegenden Gemeindeförderbericht transparenter, nachvollziehbarer zu gestalten. Bis zur Umsetzung des genannten konsolidierten Förderberichts soll zumindest für die Berichtsjahre 22 bis 24 schon der bestehende Gemeindeförderungsbericht übersichtlicher gestaltet werden. Das gibt uns Hoffnung, dass wir eine Übersicht der betroffenen Teilabschnitte, eine Übersicht der Gemeinden und eine Detailauflistung der Gemeinden so vorfinden, dass wir eben nicht Wochen und Monate für die Analyse brauchen. (Beifall bei der SPÖ.) Leider dauert es noch bis zum Jahr 2025 bis erstmals eine weitestgehende automatisierte Erfassung der Daten möglich sein wird und der Förderbericht dann endlich so aussehen wird, wie man ihn sich eigentlich seit vielen, vielen Jahren erwarten dürfte. Ich darf noch einmal ganz kurz wiederholen: Von 1984 bis 2025 – also wir haben schon ziemlich viel Geduld in diesem Bereich gezeigt. Wir sprechen beim Gemeindeförderbericht immerhin von Summen der Finanzzuweisungen und Zuschüssen an die Gemeinden von 1,2 Milliarden Euro, die zugunsten und im Interesse der Gemeinden hier ausbezahlt wurden, darf aber auch im Gegenzug die Leistungen der Gemeinden hier anführen: immerhin 312 Millionen an Sozialhilfe, 53 Millionen Kinder- und Jugendhilfe, 25 Millionen Berufsschulerhaltungsbeitrag und 1 ½ Millionen für Instandsetzung von Landesstraßen. Was bedeutet das für unsere Zukunft und vor allem für die Investitionsmöglichkeiten der Gemeinden? Eine allgemeine Finanzsituation der Gemeinden bedeutet: Ohne Hilfe von Bund und Ländern müssen deutliche Leistungskürzungen in Folge befürchtet werden. Die Gemeinden können diese Finanzkrise aus eigener Kraft nicht mehr schaffen. Risiken des Personalabbaus von knapp 10 %. Wir reden immerhin von 7 bis 8.000 Arbeitsplätze stehen im Raum, Reduktion des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes, Teile der Mindereinnahmen müssen über Schulden finanziert werden, Investitionen gekürzt und Leistungskürzungen nachgedacht werden. Was heißt Leistungskürzungen? Wir reden dann ganz klar von z. B. kürzere Öffnungszeiten in Frei- und Hallenbädern oder anderen kommunalen Einrichtungen, kürzere Betreuungszeiten, niedrigere Standards bei der Schneeräumung, bei der Straßenreinigung, Abstriche im öffentlichen Verkehr, Einstellen von Leistungen bzw. Schließen von bestehenden Einrichtungen. Stellen Sie sich vor, wir kürzen im Kultur- oder auch bei der Vermietung von Sporthallen, keine Büchereien, keine Museen, Sozialberatungsstellen, Essen auf Rädern oder auch Wohnkostenzuschüsse und Sozialleistungen oder Förderungen im Vereins-, Feuerwehr-, Sport- und Kulturwesen. Besonders aber der Kinderbetreuungsbereich darf darunter in Zukunft nicht leiden. Allein 30 % der Personalausgaben entfallen auf den Bereich Kinderbetreuung und Schulen. In den letzten zehn Jahren sind allein diese Kosten hier um 50 % gestiegen. Wenn man sich diese Szenarien überlegt, dann geht es hier um systemrelevante Investitionen. Kommunale Investitionen bedeuten letztendlich Arbeitsplätze in der Bauindustrie, im Handel und in vielen anderen Branchen. Müssen jedoch sämtliche Einnahmen für die laufenden Ausgaben aufgewendet werden, fehlt das Geld auf der anderen Seite für Investitionen in den Bereichen Kindergärten und Schulen oder z. B. auch bei dringenden Investitionen im Klimawandel. Das KDZ empfiehlt ein Maßnahmenbündel von Bund, Ländern und Gemeinden. Ein gemeinsames Vorgehen ist Gebot der Stunde. Eine Entlastung der Gemeinden durch Bund und Länder ist daher unbedingt notwendig und zumindest teilweise Ersatz der Einnahmenausfälle notwendig, ein Ausgleich der Mindereinnahmen aus der Steuerreform und bei der Kommunalsteuer. Zu guter Letzt fehlt den Gemeinden immer mehr der finanzielle Spielraum. Die Ein- und Ausgabenschere geht immer weiter auseinander. Wenn das Geld in den Gemeinden fehlt, können neue Initiativen nicht mehr gesetzt werden. Lokale Wirtschaftstreibende leiden als Erstes darunter. Die Kreativität, vor allem der Gemeinden, geht zurück. Es wird nur mehr das notwendigste investiert und nichts mehr in Visionen und zukunftsträchtige Projekte in die Gemeinden gesteckt. Die Gemeinden verkommen in Wirklichkeit zu Verwaltungsapparaten und können ihre gesamte Energie und Kreativität nicht mehr ausleben. Gleichzeitig, wenn keine Perspektiven mehr da sind, dann werden die Herausforderungen für die Kommunen immer größer. Künftig konkurrieren dann Investitionen in den Klimaschutz mit der Sicherstellung der laufenden Ausgaben für die Kinderbetreuung und Gesundheit und Soziales. Aber es wäre wichtig die Spielräume für notwendige Investitionen über den Finanzausgleich zu sichern und diese so zu stabilisieren, dass sie zumindest das Vorkrisenniveau erreichen. (Beifall bei der SPÖ.) Daher zum Abschluss mein wirklicher Appell: lassen wir die Gemeinden nicht im Stich! Machen wir sie nicht zu Bittstellern in Bund und Land! Bekennen wir uns zu den 573 Kommunen mit ihrer Innovation, mit ihrer Kreativität und ihrer Wirtschaftskraft und geben wir ihnen jene Mittel, die ihnen nicht nur zustehen, sondern die sie auch brauchen, um weiterhin erfolgreich in ihren Gemeinden und Städten arbeiten zu können. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
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