Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-112/A-1/16-2023 – NÖ Mutterschutz-Landesgesetz, NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000 (NÖ VKUG 2000), NÖ Gleichbehandlungsgesetz (NÖ GBG), NÖ Landes-Bedienstetengesetz (NÖ LBG), Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972 (DPL 1972), Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) – Änderungen
Berichterstatter
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing:Damit kommen wir zur Ltg.-112, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Schuster, Keyl u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Mutterschutz-Landesgesetz, das NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000, das NÖ Gleichbehandlungsgesetz, das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden. Ich ersuche Herrn Abgeordneten Kaufmann die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Dankeschön, Herr Präsident! Ich berichte zur Ltg.-112, den Antrag der Abgeordneten Schuster u.a. betreffend den bereits aufgezählten Landesgesetzen. Mit dem Entwurf sollen die Umsetzungshinweise betreffend zweier EU-Richtlinien im landesgesetzlich zu regelnden Dienstrecht und Gleichbehandlungsrecht aufgenommen werden. Die Vereinbarkeitsrichtlinie legt Mindestvorschriften fest, um Arbeitnehmern, die Eltern oder pflegende Angehörige sind, die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben zu erleichtern. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie ist mit 2. August 2022 abgelaufen. Mit Mahnschreiben vom 21. September 2022 wurde seitens der Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung eingeleitet. Niederösterreich hat bereits Vollumsetzung notifiziert, jedoch fehlt in den genannten Gesetzen ein entsprechender Umsetzungshinweis. Bei fehlendem Umsetzungshinweis behält sich die Kommission allerdings vor, trotz notifizierter Umsetzungsmaßnahmen eine Nichtumsetzung anzunehmen. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses. Dieser lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Mutterschutz-Landesgesetz, das NÖ Vater-Karenzurlaubsgesetz 2000, das NÖ Gleichbehandlungsgesetz, das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, die Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, das Landes-Vertragsbedienstetengesetz, die NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 und das NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Ich ersuche den Herrn Präsidenten um Einleitung in die Debatte und um anschließende Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Nachdem keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.