Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-73/A-1/8-2023 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes und des NÖ Jagdgesetzes: Diese stellen eine Umsetzung der Aarhus-Konvention dar. Die Aarhus-Konvention hat im Wesentlichen drei Säulen. Erstens: Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt. Zweitens: Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungen. Drittens: Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag mit 47 Vertragsparteien, eine davon die Europäische Union, was wiederum dazu führte, dass es schlussendlich zu einer EuGH-Judikatur kam, die besagt, dass europarechtliche Belange durch relevante Bereiche durchsetzbar sein müssen. In weiterer Folge kam es zu einem Vertragsverletzungsverfahren, welche seit dem Jahr 2014 anhängig ist mit drei wesentlichen Punkten. Erstens: Die Erweiterung der Beschwerdemöglichkeit im Bereich des Artenschutzes. Zweitens: Die Beschwerdemöglichkeit hinsichtlich gebietsfremder Arten. Das wird in der Praxis kaum etwas verändern, da bislang keine bescheidmäßigen Ausnahmen in diesem Bereich erstellt wurden. Ähnlich verhält sich die Relevanz beim Punkt 3, beim Aussetzen revierfremder Arten. Wir haben uns alle Lösungen in anderen Bundesländern angesehen. Es gibt hier kein „Gold-plating“. Wir setzen das um, was umzusetzen ist. Dankesehr. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs