Zusammenfassung
Antrag des Umwelt-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-73/A-1/8-2023 – NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000), NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Edlinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich darf auch zu den beiden Gesetzesmaterien Stellung nehmen. Zum Anfang zu den Änderungen im NÖ Naturschutzgesetz und im NÖ Jagdgesetz: Wie die Vorredner angesprochen haben, geht es hier um die Umsetzung der Vorgaben der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes. Wir haben bereits zwei Novellen in den Jahren 2019 und 2021 durchgeführt, um hier die sogenannte „Aarhus-Konvention“ umzusetzen und mit der heutigen Novelle sollen diese beiden Gesetze ergänzt werden, damit die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten verbessert wird und hier anerkannte Umweltorganisationen und auch die Umweltanwaltschaft Parteistellung bzw. Einspruchsrechte in Gesetzgebung und in Verfahren hier entsprechend eingeräumt bekommen. Der zweite Punkt ist etwas heftiger diskutiert worden: Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die darauf abzielt den Naturzustand von 1950 wieder herzustellen in der gesamten Europäischen Union und hier 20 % der Land- und Meeresfläche zu renaturieren. Der Ministerratsbeschluss ist in den letzten Tagen gefallen und nun starten die Trilogverhandlungen mit den EU-Institutionen und ich glaube, uns ist allen bewusst, dass es Umwelt- und Naturschutz braucht, dass wir unsere Lebensgrundlage auch erhalten müssen, dass wir unseren Boden erhalten müssen, dass wir Biodiversität erhalten müssen. Wir müssen aber auch die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln aufrechterhalten und das steht in diesem Papier nicht drinnen. Wenn wir unsere Lebensmittelproduktion – und das Beispiel Zuckerrübe wurde angesprochen – aufs Spiel setzen und dann die Lebensmittel aus Regionen der Welt importieren müssen, wo keine Umweltstandards eingehalten werden, dann haben wir uns keinen guten Dienst erwiesen. Denn wir bekommen Produkte von schlechterer Qualität. Wir verlagern einfach Emissionen und produzieren noch viel mehr Emissionen, weil auch noch transportiert werden muss. Beim Beispiel „Zuckerrübe“ möchte ich auch den Kollegen Sidl noch erwähnen, weil er hier so lobend erwähnt wurde, dass er sich in Brüssel für die Umwelt einsetzt und dort dafür stimmt, dass die für die Zuckerrübenproduktion notwendigen Pflanzenschutzmittel nicht mehr eingesetzt werden dürfen. In Leopoldsdorf stellt er sich aber hin und sagt: „Die Politik muss dafür sorgen, dass die Zuckerrübenfabrik erhalten wird.“(Abg. Mag. Scheele: Der Einzige ... unverständlich.) Das wird nicht funktionieren. Wenn wir keine Zuckerrüben anbauen können, brauchen wir auch keine Zuckerfabriken. Das ist auch eine Scheinheiligkeit, die hier an den Tag gelegt wird. (Beifall bei der ÖVP.) Daher bin ich dafür, dass wir aufgrund der Tatsache, dass hier massiv Länderinteressen und auch Länderkompetenzen beeinträchtigt werden, diesen Antrag eingebracht haben und ich darf noch einige Forderungen, die massive Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft auch erwarten lassen, hier nennen: Wenn eine Aufgabe der Holzernte in einem Land wie Österreich gefordert wird, wo jährlich mehr Holz zuwächst als geerntet wird – das heißt, der Holzvorrat wächst, auch die Waldfläche wächst, weil immer mehr Wiesen und Almen wieder verwalden – dann passt das nicht ganz zusammen. Liebe Kollegin Krismer, wir können hier nicht alles über einen Kamm scheren und du hast es richtigerweise gesagt, dass wir in Österreich ein sehr strenges und sehr gutes Forstgesetz haben. Hier wird aber ganz Europa über einen Kamm geschoren und wir müssen 20 % unserer Waldfläche vielleicht außer Nutzung stellen? Und das in einer Zeit, wo wir den Rohstoff Holz brauchen für die Energieproduktion, für die Bauwirtschaft und viele andere Bereiche – ein wichtiger Rohstoff, den wir uns nicht nehmen lassen können. Und so kann nicht ganz Europa über einen Kamm geschoren werden, sondern wir gehen von unterschiedlichen Szenarien, von unterschiedlichen Ausgangslagen aus und die müssen auch berücksichtigt werden. Es ist nicht so, dass wir in Niederösterreich bisher geschlafen haben. Du hast die Grundlage dafür genannt: Unter Siegfried Ludwig und Erwin Pröll als Landeshauptmann-Stellvertreter wurde schon begonnen damit und wir haben derzeit ein Drittel unseres Landes unter einem Schutzsystem. Wir haben „Natura 2000-Gebiet“ 31 % des Landes. Wir haben Nationalparks. Wir haben Naturparks. Wir haben einen Biosphärenpark. Also es ist nicht so, dass hier nichts passiert und du hast auch die Ökopunkte angesprochen, die ein sehr gutes System gewesen sind und ich bin selber dabei gewesen. Was ist aber passiert? Die Flächen, die als Landschaftselemente gewertet wurden, die Böschungen, die Hecken, die Raine wurden alle aus der Nutzung herausgenommen. Die mussten für die Anträge um GAP-Prämien herausgemessen werden. Allein in meinem Betrieb waren das 15 % meiner landwirtschaftlichen Flächen, die ich dadurch verloren habe. Die sind nicht mehr Landwirtschaft, sind auch nicht Wald. Dort ist Biodiversität im besten Sinne vorhanden. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Ja, aber da war die GAP schuld. Eine falsche Agrarpolitik.) Dort sind Lebensräume für viele seltene Pflanzen und Tierarten. (Abg. Dr. Krismer-Huber: Da sind wir uns einig, ja, da sind wir uns eh einig.) Das zählt nicht mehr. Wir müssen jetzt von unserer Nettofläche, von der guten Fläche nochmal 7 % außer Nutzung stellen und das ist für mich nicht verständlich, weil wir Biodiversität rund um unsere Felder leben und in den Feldern wollen wir produzieren können. Daher können wir diese Vorgaben in dieser Art und Weise nicht akzeptieren. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben auch kritisiert in unserem Antrag, dass diese Maßnahmen, die hier umgesetzt werden wollen, ohne Datengrundlage passieren und dass der Zeitplan, der hier vorgegeben ist nicht umsetzbar ist. So wie wir uns sicher sind, dass wir es notwendig haben, Natur und Umwelt zu schützen, tun wir das schon im großen Umfang in unserem Land und werden mit dieser geplanten Verordnung, die weit über das Ziel hinausschießt, auch die Länderinteressen wahren wollen. Daher haben wir diesen Antrag eingebracht, um die EU auch an das Subsidiaritätsprinzip zu erinnern und die Kompetenzen dort zu lassen, wo sie hingehören, und die sind beim Umwelt- und Naturschutz beim Land und daher müssen die Länder auch entsprechend gehört werden. Dankesehr. (Beifall bei der ÖVP.)
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- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich