Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-76/A-1/11-2023 – Leistbares Wohnen in Niederösterreich auch weiterhin sicherstellen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Wir in Niederösterreich stehen für Schaffung von Eigenheimen, da diese ein Faktor für leistbares Wohnen ist und stellt somit einen wesentlichen Pfeiler für die Zukunftsvorsorge dar. Das Land NÖ setzt daher laufend Maßnahmen im Interesse der Eigentumsbildung mit der Zielsetzung „leistbares Wohnen“ – so unter anderem die Laufzeitverlängerungen der Landesdarlehen im Eigenheimbereich, die Anhebung der Fördernominale im großvolumigen Wohnbau, sowie die Anpassungen der Einkommensgrenzen beim Wohnzuschuss bzw. bei der Wohnbeihilfe. Wie schon im Antrag der vorangegangenen Legislaturperiode ausgeführt, machen seit dem 1. August 2022 gültige Bestimmungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, kurz KIM-Verordnung, von der Finanzmarktaufsichtsbehörde, FMA, den Eigentumserwerb von Immobilien jedoch vor allem für junge Menschen fast unmöglich. Grundsätzlich soll sorgfältig und achtsam bei Kreditvergaben vorgegangen werden, auch im Interesse der finanziellen Leistungsfähigkeiten von Kreditnehmern. Aber die derzeitigen bestehenden unsachlichen Härten müssen bereinigt werden. Die Änderungen von 2022 beinhalten unter anderem: Ein neuer Eigentümer kann nicht beim Förderungsdarlehen einsteigen, da die FMA Schuldnerwechsel vom gemeinnützigen Wohnbauträger zum neuen Eigentümer für unzulässig erklärt. Die mit der aktuellen Novelle der KIM-Verordnung geschaffene Ausnahme von Zwischenfinanzierungen durch Immobilienverkäufe ist daher als erster Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. Mit der Maßnahme ist es nunmehr möglich den künftigen Verkaufserlös aus bereits in Eigentum befindlichen Immobilien anzurechnen. Die aktuellen Änderungen gehen jedoch nicht weit genug. So wurden etwa die Obergrenzen nicht gelockert, wodurch viele junge Familien von einer privaten Wohnimmobilienfinanzierung de facto ausgeschlossen sind. Bei der Erlassung der KIM-Verordnung ist man außerdem davon ausgegangen, dass Kreditabspaltungen bei landesgeförderten und gemeinnützigen Finanzierungen nicht vom Anwendungsbereich der KIM-Verordnung umfasst wird. Die FMA vertritt jedoch die Rechtsauffassung, dass die Ausnahme nicht auf Kreditabspaltungen anzuwenden sei. Dies hat eine erheblich nachteilige Auswirkung, weil bei landesgeförderten und gemeinnützigen Finanzierungen die Kreditabspaltung am Verbraucher in den bestehenden Fördermodellen vorgesehen ist. Die Einschränkung der KIM-Verordnung zur Kreditabspaltung betrifft daher die gesamte geförderte und gemeinnützige Wohnbaufinanzierung. Als weitere Maßnahme jungen Menschen zu helfen leistbares Eigentum zu erwerben, will das Land NÖ bei der Aufbringung der erforderlichen 20 % Eigenmittelquote durch die Haftungsübernahme in der Höhe von 5 % der Gesamtkosten gedeckelt mit maximal 30.000 Euro beim erstmaligen Eigentumserwerb unterstützen. Dadurch wird die Eigenmittelquote für die Betroffenen auf 15 % gesenkt und erhöht damit die Chance auf einen Kredit. Konkret sieht das von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister vertretene Haftungsmodell vor, dass Kunden von ihrem Kreditinstitut als Eigenmittelzuschuss einen Kredit von bis zu 30.000 Euro erhalten, der vom Land NÖ zu 100 % besichert ist. Ein entsprechender Regierungsbeschluss wurde im Dezember des letzten Jahres bereits gefasst. Diesem Fördermodell hat die FMA jedoch eine Absage erteilt. Aufgrund der nunmehr strengeren Regel für die Aufnahme eines Kredites im Zuge eines Immobilienerwerbes wird es in weiterer Folge zwangsläufig zu einem Rückgang des Bauvolumens kommen. Daher soll der Eigentumserwerb im geförderten gemeinnützigen Wohnbau von der KIM-Verordnung ausgenommen werden und die Konditionen der KIM-Verordnung bei Fremdfinanzierungen aufgemacht und gelockert werden. Und das Modell der Haftungsübernahme durch das Land NÖ für die Eigenmittel von der FMA anerkannt werden. Ich ersuche daher um Zustimmung des Antrages, um zukünftig eine Erleichterung bei Finanzierungen im Eigentumsbereich zu ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Korneuburg
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich