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Bericht von Martin Schuster  Antrag der Abgeordneten Gepp, MSc, Mag. Keyl u.a. betreffend leistbares Wohnen in Niederösterreich auch weiterhin sicherstellen

zur 4. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 8 der 4. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 22.06.2023

Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-76/A-1/11-2023 – Leistbares Wohnen in Niederösterreich auch weiterhin sicherstellen

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatter Abg. Martin Schuster (ÖVP): Ich berichte zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Gepp, Mag. Keyl, Kaufmann, Mühlberghuber, Mold und Sommer betreffend leistbares Wohnen in Niederösterreich auch weiterhin sicherstellen. Im Antrag wird ausgeführt, dass die seit 1. August 2022 gültigen Bestimmungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, der KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde gestalten den Eigentumserwerb von Immobilien vor allem für junge Menschen sehr schwierig. Grundsätzlich wird die Zielsetzung der KIM-Verordnung an sich einer sorgfältigen und achtsamen Kreditvergabe im Interesse der finanziellen Leistbarkeit natürlich anerkannt. Es sollen aber hier – wie im Antrag dann ausgeführt – entsprechende Änderungen vorgenommen werden. Deshalb darf ich den Antrag zur Kenntnis bringen (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

Die NÖ Landesregierung wird ersucht, im Wege der Bundesregierung an die Finanzmarktaufsichtsbehörde heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass

  1. die bei gemeinnützigen Wohnbaufinanzierungen der KIM-Verordnung vorgesehenen Kreditabspaltungen vom Anwendungsbereich ausdrücklich ausgenommen werden oder eine explizite Klarstellung getroffen wird, dass solche Kredit­abspaltungen vom Ausnahmetatbestand des § 3 Z. 1 lit. d der KIM-Verordnung bereits umfasst sind, sowie
  2. das vom Land Niederösterreich entwickelte Fördermodell hinsichtlich Unter­stützung bei der Aufbringung der 20% Eigenmittelquote als Ausnahmetat­bestand in die KIM-Verordnung aufgenommen wird.“

Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (943 KB)

Zur Person

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