Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-69/A-4/14-2023 – Schluss mit der Wohnkostenexplosion – leistbares Wohnen für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, FPÖ, NEOS, Ablehnung SPÖ, GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zweiter Präsident Waldhäusl:Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-76, Antrag der Abgeordneten Gepp, Keyl betreffend leistbares Wohnen in Niederösterreich auch weiterhin sicherstellen und die Ltg.-69, Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber u.a. betreffend Schluss mit der Kostenexplosion – leistbares Wohnen für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Ich ersuche die Abgeordneten Schuster und Ecker die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Martin Schuster (ÖVP): Ich berichte zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Gepp, Mag. Keyl, Kaufmann, Mühlberghuber, Mold und Sommer betreffend leistbares Wohnen in Niederösterreich auch weiterhin sicherstellen. Im Antrag wird ausgeführt, dass die seit 1. August 2022 gültigen Bestimmungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, der KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde gestalten den Eigentumserwerb von Immobilien vor allem für junge Menschen sehr schwierig. Grundsätzlich wird die Zielsetzung der KIM-Verordnung an sich einer sorgfältigen und achtsamen Kreditvergabe im Interesse der finanziellen Leistbarkeit natürlich anerkannt. Es sollen aber hier – wie im Antrag dann ausgeführt – entsprechende Änderungen vorgenommen werden. Deshalb darf ich den Antrag zur Kenntnis bringen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, im Wege der Bundesregierung an die Finanzmarktaufsichtsbehörde heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass
- die bei gemeinnützigen Wohnbaufinanzierungen der KIM-Verordnung vorgesehenen Kreditabspaltungen vom Anwendungsbereich ausdrücklich ausgenommen werden oder eine explizite Klarstellung getroffen wird, dass solche Kreditabspaltungen vom Ausnahmetatbestand des § 3 Z. 1 lit. d der KIM-Verordnung bereits umfasst sind, sowie
- das vom Land Niederösterreich entwickelte Fördermodell hinsichtlich Unterstützung bei der Aufbringung der 20% Eigenmittelquote als Ausnahmetatbestand in die KIM-Verordnung aufgenommen wird.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und Abstimmung.
Berichterstatter Abg. Mag. Ecker, MA(GRÜNE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses mit der Ltg.-69 über den Antrag der Abgeordneten Dr. Krismer-Huber, Mag. Ecker, Mag. Moser und Hörlezeder betreffend Schluss mit der Wohnkostenexplosion – leistbares Wohnen für Niederösterreicherinnen und Niederösterreich. Die Wohnkosten explodieren und viele Menschen müssen einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben und dementsprechend behandelt dieser Antrag hier mehrere Maßnahmen, um das Wohnen wieder leistbarer zu machen, was sowohl Bundes- als auch Landesregierung betrifft (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Zweiter Präsident Waldhäusl: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gelangt Abgeordneter Michael Sommer von der FPÖ.
Abg. Sommer(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Hoher Landtag! Viele Menschen in unserem Land haben einen Traum. Den Traum von den eigenen vier Wänden, sich selbst etwas aufzubauen, sich selbst etwas zu schaffen. Dieser Traum ist seit dem 2. August 2022 beinahe unmöglich. Mit der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung – Zungenbrecher – der sogenannten „KIM-Verordnung“ ist dieser Traum fast unmöglich. Warum? Die Regeln dafür sind knallhart. 20 % Eigenmittel des Kaufpreises, maximal 40 % des Einkommens darf die Kreditrate betragen und maximal 35 Laufzeit. Wenn ich so eine scharfe Richtlinie kombiniere mit den Zinserhöhungen der letzten eineinhalb Jahre, kommt genau das heraus, dass sich kaum junge Menschen mehr einen Kredit leisten können und viele Träume vom Eigenheim zerplatzt sind. Letzte Woche erst kam ich ins Gespräch mit einem jungen Pärchen, Sebastian und Anna. Die beiden verdienen das Durchschnittsgehalt in Niederösterreich, also 3.200 Euro netto. Sie haben lange gesucht, um sich im Weinviertel –konkret im Bezirk Hollabrunn – das Traumhaus zu suchen und haben es letztendlich gefunden mit einem Kaufpreis von 350.000 Euro. Bei 20 % Eigenmittel bedeutet das, sie müssen 70.000 Euro auf die Seite legen und Eigenmittel einbringen. Wenn man Anfang, Mitte 20 ist diese hohe Geldsumme auf die Seite zu legen, wird verdammt schwierig. Nur wenn man langes sparsam lebt oder die Familie einem helfen kann, ist das möglich. Dann haben sie es geschafft, gehen zur Bank, wollen den Kredit beantragen, kommt es zum zweiten Thema – nämlich der maximal 40 % Kreditrate vom Haushaltseinkommen. Das sind bei 3.200 1.280 Euro. Nur, wenn ich 350.000 Euro Kaufpreis rechne, davon die 70.000 Eigenmittel abziehe, sind wir auf 280.000, die finanziert werden müssen. In der heutigen Zeit kostet so ein Kredit 1.450 Euro, womit das Pärchen voll durchfliegt und der Traum der eigenen vier Wände zerplatzt ist. Wie kam es dazu? Wie kam es dazu, dass die eigenen vier Wände unleistbar werden? Wie kam es dazu, dass eine völlig an der Realität vorbeigehende Verordnung diese Probleme mit sich bringt? Ganz einfach: Vonseiten der Europäischen Union kam der Vorschlag zur Verschärfung der Kreditvermittlungsrichtlinien an die Finanzmarktaufsicht und diese hat als einziges Land in Europa diese Vorschläge auf Punkt und Beistrich mit Zustimmung des Finanzministeriums umgesetzt. Ziel war eigentlich die Anzahl der faulen Kredite zu reduzieren. Nur das Thema ist: In Österreich ist das eine komplette Themenverfehlung. Wir hatten schon vor diesen extrem strengen Regelungen strenge Regeln und die Ausfallsquote lag immer zwischen 1 ½ und 1,8 %. Damit sind diese Vorschläge völlig deplatziert und zeigen wieder einmal die Überregulierungswut der Europäischen Union. Zwei Dinge hat diese Verordnung aber geschafft: Prinzipiell sind die Immobilienkreditvergaben um 70 % eingebrochen. Das führt einerseits dazu, dass die komplette Baubranche massive Probleme hat, weil natürlich, wenn nichts gekauft werden kann, die Aufträge zurückgehen. Das fängt bei den Rohstoffproduzenten an, geht weiter über die Architekten, Baumeister, Elektriker, Installateure, Fliesenleger, Dachdecker bis hin zu Küchenstudios. Hier werden aus der Überregulierungswut von Bürokraten eine der größten Branchen in Österreich gefährdet. Und eine zweite Auswirkung haben wir – nämlich dass der Traum des Eigenheims für viele Niederösterreicher zerstört wird, weil es einfach unmöglich ist mit diesen Kriterien ohne sehr, sehr gute Jobs und Unterstützung der Familie Eigentum zu erwerben. Und das, obwohl wir in Österreich die zweitniedrigste Eigentumsquote in der Europäische Union haben, nach Deutschland, mit knapp über 50 %. Mit dieser Richtlinie zwingen wir unsere Landsleute immer in Miete zu bleiben und somit ewig von der Miete und vom Vermieter abhängig zu sein. Es muss hier endlich ein Umdenken und ein Einlenken geben. Mit einer Erhöhung der Schuldentilgungsquote und einer Verringerung der Eigenmittelquote. Hier muss die FMA einlenken – wie auch in diesem Antrag gefordert – damit es leichter ist die Eigenmittel aufzubringen und man geförderten Wohnbau ins Privateigentum übernehmen kann. Es ist unsere Aufgabe als Politik gerade in diesen schwierigen Zeiten Rahmenbedingungen zu schaffen, dass sich wieder mehr Niederösterreicher die eigenen vier Wände leisten können und sich den Traum vom Eigenheim erfüllen können. Wer arbeitet, muss sich sein Leben leisten können und sich seine eigene Immobilie kaufen können. So unterstützen wir nicht nur unsere Landsleute, dass sie sich ihre Träume erfüllen können, sondern sichern gleichzeitig die Arbeitsplätze in der Baubranche. Die Marktzinsen sind ohnehin eine große Herausforderung, die wir nicht ändern können. Aber wir können die Rahmenbedingungen verbessern. Oder – um es mit den Worten von Aristoteles zu sagen: „Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel anders setzen.“ (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Waldhäusl: Zum Wort gelangt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich denke, wir sind uns alle einig, dass Wohnen leistbar bleiben muss. Wir NEOS sehen zudem die Schaffung von Wohnungseigentum als eine wesentliche Grundlage eines selbstbestimmten Lebens und der Vermeidung von Altersarmut. Aber auch Mieten muss leistbar bleiben. Für beides brauchen wir zunächst eine massive steuerliche Entlastung der arbeitenden Bevölkerung. Die zumindest teilweise Abschaffung der kalten Progression – eine NEOS-Forderung der ersten Stunde – war ein erster Schritt. Weitere müssen hier folgen. Auch Mieten und Immobilienpreise folgen dem Gesetz von Angebot und Nachfrage, auch wenn das nicht immer alle hören wollen. Wenn zu wenig Wohnraum am Markt ist, muss mehr gebaut werden oder auch mehr mobilisiert werden. Stichwort „Leerstand“, Stichwort „Fehlbelag von Wohnungen“. Hier kann der Staat lenkend eingreifen, indem die Schaffung von Wohnraum gefördert wird, indem die Finanzierungsmöglichkeiten einschließlich von Mietkaufmodellen verbessert werden oder auch individualisiert werden und indem Nebenkosten deutlich gesenkt werden. Also Sie sehen, wir wollen nicht alles den freien Marktkräften überlassen. Es gibt hier sehr wohl einen gesetzlichen Rahmen. Aber den muss man halt von Zeit zu Zeit an die geänderten Verhältnisse anpassen. Aber wir erteilen dem jetzt immer häufiger ertönenden Ruf nach planwirtschaftlichen Eingriffen wie Mietpreisdeckel, gesetzlich geregelte Mieten oder überzogenen Mieterschutz eine klare Absage. Ich kann Ihnen auch erklären, warum: Solche Eingriffe führen vielleicht trotz guter Intensionen in der Praxis ausnahmslos zu einer Verbesserung für wenige Auserwählte und zu einer Verschlechterung für viele. Ob das der Fehlbelag im sozialen Wohnbau ist, ob das die weit überhöhten schwarz gezahlten Ablösen waren, die früher bei der Übernahme von günstigen Mietverträgen bezahlt wurden, ob das der unsägliche Friedenszins in Wiener Gründerzeit-Bauten ist ... Planwirtschaft führt nicht zu gerechten Verbesserungen, sondern zu Ungleichheit und Marktverwerfung, zu Leerstand und Fehlbelag. Aber es gibt genug, was der Staat abseits der Planwirtschaft tun kann. Zunächst einmal - man kann es nicht oft genug wiederholen: Steuerliche Entlastung der arbeitenden Bevölkerung. Steuerliche Entlastung der arbeitenden Bevölkerung, die viel besser weiß, was sie mit ihrem Geld anfangen will als der Staat. Den Staat treffen andere Aufgaben. Ein ganz wichtiges Instrument ist die öffentliche Förderung des Wohnbaus. Wenn unserer Gesellschaft Wohnen wichtig ist, muss sie auch etwas dazu leisten. Da sehe ich keinen Unterschied zu Ausgaben für Bildung, Kultur oder Infrastruktur. (Dritte Präsidentin Prischl übernimmt den Vorsitz.) Die Frage ist nur: Wer oder was wie gefördert werden soll und wie transparent das abläuft? Es ist aber auch Aufgabe der öffentlichen Hand zu steuern, wo gebaut wird – nämlich dort, wo die Menschen wohnen wollen, wo hoffentlich eine öffentliche Verkehrsanbindung besteht und nicht dort, wo rein zufällig ein Grundstück für die Bebauung durch einen befreundeten Wohnbauträger umgewidmet wird. Dass auch eine Zweckbindung der Wohnbauförderung hergehört, ist für uns selbstverständlich. Selbstverständlich muss aber auch die regelmäßige Überprüfung der sozialen Bedürftigkeit im sozialen Wohnbau und die Anpassung der Mieten sein, wenn diese Bedürftigkeit nicht mehr gegeben ist. Die Studentin, die einst förderungswürdig war, ist es als Ärztin zumeist nicht mehr und schon gar nicht mehr automatisch die Tochter ihrer Ärztin. Beispiele gibt es hier genug. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses fallen auch Einmalkosten an und hier hält vor allem der Staat auf. In Summe kommen beim Kauf eines Einfamilienhauses schnell einmal 10 % und mehr an Nebenkosten zusammen. Gerade für junge Familien ist es eine Zumutung, ein Jahresnettogehalt eines Familienmitglieds in völlig unproduktive Nebenkosten zu stecken. Daher: Runter mit Gebühren und Steuern beim Erwerb und bei der Miete von Immobilien zu eigenen Wohnzwecken! Das digitalisierte Grundbuch muss billiger sein als das zu K.u.K.-Zeiten war. Absolute Obergrenzen statt Prozentsätze für Vertragserrichtung, Makler und Bankgebühren müssen auch selbstverständlich sein. Diese Gebühren müssen den Arbeitsaufwand reflektieren und dürfen nicht automatisch mit der Höhe der Transaktion in lichte Höhen steigen. Und der Rechtsanwalt für Vertragserrichtung muss von dem, der sie zahlt, frei gewählt werden können und nicht vom Verkäufer der Immobilie. Vor allem für die Jungen ... wir brauchen eine Förderung des Ersterwerbs einer Immobilie für eigene Wohnzwecke durch völligen Wegfall von Eintragungsgebühren und Steuer. Ein Limit braucht es auch für Bankgebühren. Wenn man nicht geerbt hat, muss man zumeist finanzieren. Hier greifen die Banken zusätzlich zu den Zinsen über Kosten und Gebühren tief in die Geldtasche ihrer Kundinnen. Auch hier gehören Fixsätze statt prozentueller Gebühren her. Nach der Umsetzung der versprochenen Regelung zum Bestellerprinzip muss das auch für den Immobilienerwerb gelten. Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der keinen Auftrag gegeben hat, die Kosten für diesen Auftrag zahlen soll – weder bei Miete, das gibt es ab 1. Juli nicht mehr, noch beim Erwerb von Immobilien. Diese ganzen Kosten beim Immobilienerwerb, aber auch bei der Anmietung von Wohnungen tragen auch zu der geringen Arbeitsplatzmobilität in Österreich bei. Statt flexibel nahe dem Arbeitsort zu mieten, wird da lieber stundenlang gependelt und dann erwartet man von der Politik das Pendeln zu erleichtern. Ob das in Summe die beste Lösung ist, darf bezweifelt werden. Diese Kosten tragen auch dazu bei, dass Leute in ihren Wohnungen und Häusern bleiben, obwohl sich ihre Wohnbedürfnisse komplett geändert haben. Weiters wären Mietkaufmodelle, vor allem im gemeinnützigen Wohnbau, zu entwickeln, die diesen Namen auch wirklich verdienen. Wir sollten Menschen statt Mauern fördern. Wohnungswerber fördern, die die Unterstützung brauchen, nicht Gebäude, die irgendwelche Voraussetzungen erfüllen. Davon würden vor allem junge Familien und Angehörige niedrigerer Einkommensklassen profitieren. Ein weiterer Punkt: Entrümpelung und Vereinfachung des Mietrechts. Das Baujahr eines Hauses darf nicht maßgeblich für die Höhe der Mieten sein und der Eigentümer darf nicht der Dumme sein, wenn er durch überzogene Eintrittsrechte erzwungene Duldung von Mietnomaden und ähnlichen Auswüchsen des Mieterschutzes quasi enteignet wird. Leerstand darf nicht attraktiver als Vermietung sein. Nächster Punkt: Runter mit Gebühren und Kosten der öffentlichen Hand! Das führt mich zu den Betriebskosten, die einen erheblichen Teil der monatlichen Belastung für Mieter ausmachen. Da steckt auch die anteilige Grundsteuer drin – das nur als Hinweis für alle, die mit höherer Grundsteuer die Immobilienbesitzer treffen wollen. Aber auch die Kosten der Hausverwaltung muss man sich anschauen. Wieder ein klarer Fall, der im Rahmen des Bestellerprinzips überdacht werden sollte. Die Verwaltung des Hauses ist schließlich die Sache des Eigentümers und nicht die der Mieter. Wir brauchen ferner eine Entpolitisierung im gemeinnützigen Wohnbau. Gemeinnützigkeit hat mit Parteipolitik nichts zu tun. Professionelles schlankes Management ist hier gefragt. Schluss mit Wohnungsvergabe unter Freunden und dem Versorgen von Parteigängern in den Vorständen. Eine externe Prüfung der Betriebs- und Verwaltungskosten würde hier den Mietern auch helfen. Nächster Punkt: Steuerliche Anreize zum Eigentumserwerb durch zumindest teilweise Absetzbarkeit von Kreditraten für den Ersterwerb einer Wohnung für eigene Wohnzwecke und last, but not least: Lockerung von baurechtlichen Vorschriften, um die Sanierung von alten Gebäuden zu erleichtern und kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen, kritische Überprüfung der Rolle des Denkmalschutzes bei Althaussanierungen und Ortskernverdichtung. Wenn wir nicht wollen, dass die Siedlungen immer mehr in die Breite gehen, müssen wir die Ortskerne verdichten und wenn da jedes zweite Gebäude aus Denkmalschutzgründen nicht angreifbar ist, dann werden wir hier nicht weiterkommen. Sie sehen also, viele Wege führen zum Ziel – auch abseits der Planwirtschaft. Man muss sie nur beherzt beschreiten. Das fällt natürlich leichter, wenn man nicht verschiedenen Pressuregroups aus der Immobilienbranche verpflichtet ist und auch die Freiheit von Korruptionsanfälligkeit ist hier sehr hilfreich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Klubobfrau Helga Krismer-Huber von den GRÜNEN, bitteschön.
Abg. Dr. Krismer-Huber (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen, Kollegen! Hoher Landtag! Es ist vielleicht ein bisschen unüblich in einer Debatte, zumindest im NÖ Landtag, aber ich glaube, 70 bis 80 % der Punkte, die der Kollege Hofer-Gruber eingebracht hat, finde ich sind wirklich Punkte, denen man nähertreten muss, weil sie ganz einfach Dinge günstiger machen und vor allem auch fast auch bürokratieentlastend sind. Da kann ich wirklich beipflichten und wäre dabei, so etwas genauer anzusehen. Der Antrag, der eingebracht wurde betreffend Kreditabspaltungen ... diesem Teil werden wir zustimmen. Ich habe fast so den Eindruck, hier ist echt etwas übersehen worden. Das geht nicht an mit den Modellen, mit denen wir draußen sind, dass das dann zutrifft. Ich glaube, das ist nicht im Interesse von irgendjemandem. Der zweite Punkt, der wieder vorgeschlagen wird, wo es um die 20 % Eigenkapitalquote geht ... ja, die gefällt mir genauso wenig wie jemand anderem, aber ich würde halt bitten zur Kenntnis zu nehmen, dass man schon bemüht ist im europäischen gemeinsamen Währungsraum Bedacht darauf zu nehmen, dass manche Dinge davongaloppiert sind und man jetzt eigentlich – weil in der Europäischen Union ja bekanntermaßen alles länger dauert – endlich dort angekommen ist, dass man einmal auf die Krisen, die wir hatten im 7er- und 8er-Jahr, dementsprechend reagiert. Bei einer entsprechend großen Immobilie sind 20 % natürlich sehr, sehr viel an Eigenkapital. Ich stehe jetzt nicht hier, dass ich die große Immobilienfachfrau bin und auch nicht die große Finanzfachfrau, aber man kann sich ja Zahlen anschauen und sich einmal Dinge, die in der eigenen Familie waren, in Erinnerung rufen. Also ich kann mich daran erinnern, wie hoch der Kredit war als meine Eltern mit einer Sanierung das quasi Großelternhaus sanierten. Das waren in den 80er-Jahren Nominalzinsquoten an die 9 %. Und wir sind erst dann, seit den 80ern, ziemlich steil hinunter und sind jetzt in den letzten Jahren extrem verwöhnt. Ich glaube, es hat schon einmal die Debatte gegeben, ob man nicht jetzt wieder mit Steuergeldern jenen unter die Arme greifen möchte, die einen flexiblen Kredit genommen haben. Dann muss schon sagen: Naja, wer halt einen flexiblen Kredit nimmt, kann nicht immer nur darauf spekulieren, dass die Zinsen nach unten gehen, sondern sie können auch nach oben gehen. Also man kann jetzt nicht wieder hier quasi ein finanzspekulatives Instrument wieder verallgemeinern und alle müssen die Zeche zahlen. Wir sind einfach in den letzten Jahren hier massiv verwöhnt, was eben die Geldbeschaffung und sich etwas schaffen betrifft und auf der anderen Seite: Jetzt sind gerade wieder die Kategoriezinsmieten angehoben worden. Wir haben Steigerungen im Bereich der Mieten in den letzten Jahren. Das ist exorbitant. Das ist ja jetzt nicht nur in der Teuerungskrise, sondern das geht auch dort relativ rasch in den unterschiedlichen Mietkategorien, die es ja gibt und auf die möchte ich jetzt dann eben überleiten. Abschließend zu dem ersten Antrag: Ich würde – und bringe das jetzt eben ein – einen Antrag auf getrennte Abstimmung. Wir würden nämlich dem Punkt 1, wie gesagt, wo es um die Kreditabspaltung geht, in der Sache wirklich gerne zustimmen und jenen bei den 20 % Eigenkapital sind wir nicht dafür. Darf ich das abgeben? Das leitet mich dann auch über zu dem Antrag, den die GRÜNEN eingebracht haben. Tut mir leid, da ist da oder dort ein Tippfehler drinnen, das heißt aber nicht, dass das kein wichtiger Antrag ist. Es ist ein sehr, sehr wichtiger Antrag. Wir haben es bei der Mietpreisbremse leider mit der ÖVP als Regierungspartner hier zu tun, die noch immer nicht erkennt, dass eigentlich Politik machen dort am einfachsten ist, wenn man möglichst wenigen irgendetwas wegnimmt und die nicht darunter leiden werden und sehr, sehr viele davon profitieren, um wieder Fairness in die Gesellschaft hineinzubringen. Gerade jetzt eben, wenn man sieht wie die Zinsentwicklungen waren für die großen Immobilienleute ... die haben in den letzten zehn, fünfzehn Jahren ordentliche Schnitte gemacht und da muss man jetzt einmal wieder mit der Bremse hinein und sagen: „Wir brauchen dort Fairness.“ Wir reden immer davon, dass junge Menschen zunehmend aufgrund der Kapitalsituation, wenn sie noch nicht geerbt haben, zunehmend auch schwieriger zu einem Eigenheim kommen. Man kann nicht so tun als wären Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher in einer Mietwohnung Mieter und Menschen hier zweiter Kategorie. Das will ich nicht und daher ist es mir einfach wichtig, dass wir uns auch aus Sicht Niederösterreichs um die Mietkostenpreise kümmern. Ein wichtiger Punkt ist auch: Wir sollten halt doch mehr noch einmal über Leerstandsabgaben, die wir als Land NÖ laut Finanzverfassung machen könnten, darüber reden wie man so etwas einleitet und was in Niederösterreich so, so wichtig wäre – vor allem für die Gemeinden rund um Wien – ist eine Zweitwohnsitzabgabe. Ich glaube, ich habe Ihnen mein Modell schon einmal vorgestellt und wir haben auch einen Antrag für die nächste Sitzung eingebracht, den ich mit Ihnen im Ausschuss gerne dann besprechen möchte, weil es ist ein gutes Modell auf den quasi Zahlungen ... dass das jeder versteht: Eine Gemeinde bekommt vom Bund Ertragsanteile und dort drinnen ist dann auch schon die Finanzkraft. Da ist schon quasi die Gemeinde etwas abgebildet, was sie auch leisten sollten. Und wenn man auf diesen Transfer aufbaut und sagt, wer einen Zweitwohnsitz hat, der bitte muss auch mitzahlen an Freizeiteinrichtungen, an Straßen, an all jenen Leistungen, die die Gemeinde erbringt, weil ja bei einem Zweitwohnsitzer die Gemeinde bekanntermaßen durch die Finger schaut. Das ist ein einfaches Modell, das sich auch in den Gemeinden relativ rasch implementieren lässt. Ich stehe auch hier und sage: Zweitwohnsitzabgaben wie in den westlichen Bundesländern – dort sind sie ja unter dem Titel der sogenannten „Tourismusabgaben“ – von denen halte ich eher weniger, weil es wirklich ein hoher Verwaltungsaufwand ist, bis hin zu dass man sich selber bemessen muss. Da gibt es Gemeinden, die wieder quasi sich zusammentun, um hier das überhaupt behördlich abwickeln zu können. Das ist am Ziel vorbei. Ich glaube, das ist auch objektivierbarer, nachvollziehbarer, wenn man das auf den Bundesertragsanteilen einführt und dann wäre es gerade in Niederösterreich möglich, Klosterneuburg auf der einen Seite mit Heidenreichstein abzubilden, weil wenn jemand in Heidenreichstein seinen elterlichen Zweitwohnsitz noch immer als Ferienwohnsitz haben möchte, dann sind es ein paar hundert Euro und er wird sich auch in der Gemeinde sonst einbringen, aber es ist verhältnismäßig und es ist leistbar für eine derartige Familie. Aber wer glaubt, dass er in Klosterneuburg seinen Zweitwohnsitz haben möchte, wird halt tiefer in die Tasche greifen müssen, weil die Bundesertragsanteile pro Kopf in Klosterneuburg halt auch höher sind. Also ich glaube, damit hätten wir ein faires und relativ rasch umsetzbares Instrument, das ich Ihnen in der nächsten Sitzung noch einmal hier näher präsentieren möchte und hier im Punkt 4, im Antrag von uns, drinnen ist. Eines noch abschließend, was mich ein bisschen verwundert hat bei dem Antrag der eingebracht wurde vom Kollegen Gepp und Kolleginnen und Kollegen ... ist ja, glaube ich, eine Regierungsvorlage gewesen ... Entschuldigung, von Abgeordneten der Regierungsparteien ... dass man genau jenen Punkt, der in der Landeshauptleutekonferenz auch diskutiert wurde – nämlich bei Sanierungen, also wo man im Althaussanierungsbereich drinnen ist, sagt, da sollte man sich Erleichterungen bis zu 200.000 Euro überlegen. Wenn ich gerade die Raumordnungspolitik mitdenke, eine Klimapolitik mitdenke, dann müssen wir verstärkt in den Sanierungsbereich hinein und da ist die eine Schraube natürlich die Wohnbauförderung, aber auf der anderen Seite wäre es hier auch ... mir wäre die Differenzierung ganz ehrlich sehr, sehr recht, wenn man sagt: Wer Althaussanierungen macht, dem sollte man wirklich hier bis hin auch zur Unterstützung, was Zinsen betrifft, hier einfach anders bewerten, weil er am Ende hier quasi eine graue Energie in die Zukunft führt und da haben wir alle viel, viel mehr davon als wieder ein Eigenheim auf der grünen Wiese, wo man drei Autos braucht, um dann zur Arbeit zu kommen. In dem Sinne ersuche ich um Unterstützung unseres Antrages. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Christian Samwald, SPÖ, bitteschön.
Abg. Mag. Samwald(SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wieder einmal stehen wir hier heraußen und diskutieren über das Thema „leistbares Wohnen“. Es wird viel geredet. Wir können sicher dem Antrag der Frau Kollegin Krismer nähertreten, inhaltlich vieles, das wir gutheißen. Auch der Kollege Hofer-Gruber hat einige interessante Ideen gebracht, einiges, mit dem wir uns weniger identifizieren. Aber Fakt ist: Wir stehen immer heraußen und reden und reden und reden. Bis auf Placebos und einige Einmalzahlungen ist bis jetzt noch sehr wenig passiert. Das erste Mal bin ich heraußen gestanden vor zweieinhalb Jahren, wo wir gesagt haben, wir müssen hier Schritte unternehmen. Und zweieinhalb Jahre später, in zwei Wochen, 135.000 Haushalte sind von einer neuerlichen Mieterhöhung von 5 ½ % betroffen. Die vierte Erhöhung innerhalb von 15 Monaten, insgesamt schon 24 %. Auch die Betriebskostenabrechnungen stehen an. Da bin ich eigentlich fassungslos, dass wir noch immer heraußen stehen und reden und reden und reden. Denn die Leute haben genug vom Zuwarten. Sie haben genug vom Evaluieren. Sie wollen keine Lippenbekenntnisse. Die ganzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kika und Leiner ... sie wollen auch keine sechs Äpfel am Tag. Sie wollen keine Almosen, sie wollen keine Einmalzahlungen und sie wollen nicht Bittsteller sein wie in einer Feudalherrschaft. (Beifall bei der SPÖ.) Darum haben wir Sozialdemokraten konkrete Maßnahmen auf den Tisch gelegt, aber so, dass man nicht bitten und betteln muss, sondern dass sich jede und jeder das Leben wieder leisten kann und auch leisten muss. (Beifall bei der SPÖ.) Die Haftungsübernahme bei der Eigenkapitalquote für Kreditaufnahmen ist natürlich ein netter Schritt und auch ein guter Schritt für Häuslbauer. Aber grundsätzlich nützt es uns beim Thema „Teuerung“ nur bedingt, denn: „Wenn sie sich die Miete nicht leisten können, sollen sie sich ein Haus bauen“, das ist nicht unser Zugang der Sozialdemokratie. Und das nützt auch nichts den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – über 1.500 – von Kika und Leiner, wo der ÖVP-Günstling Benko eine Schneise der Verwüstung gezogen hat und diese Leute vor dem Abgrund stehen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir haben ja diese Thematik erst im November hier besprochen und natürlich kann ich mich erinnern auf die Ansprache des Kollegen Landbauer, die damals ein bisschen anders gelautet hat. Kollege Sommer hat das eh gut probiert zu Schiffen, denn ich zitiere noch einmal den Kollegen Landbauer, der zu diesem Antrag, der ja ähnlich war im November, noch gesagt hat (liest:)„Zynisch blanker Hohn. Für so eine Politik ist die FPÖ nicht zu haben.“(Beifall bei der SPÖ.) Ja, jetzt haben sie einen Kurswechsel vollzogen, aber wir bleiben auf Kurs für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Wir brauchen konkrete Schritte. Wir brauchen einen Mietpreisdeckel wie in den anderen europäischen Ländern, dass die Miete im Jahr nicht mehr als 2 % steigen darf. Nicht umsonst haben wir eine der höchsten Inflationsraten hier in Europa. Wir brauchen eine Anhebung der Einkommensgrenze beim Wohnzuschuss und bei der Wohnbeihilfe, die auf die Inflation angepasst. Vor allem: Wir brauchen eine Aufhebung des Baustopps für neue Bauten für geförderten Wohnbau, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.) Gerüchteweise hat man es ja schon vor den Wahlen dort oder da gehört: Da brennt der Hut! Es ist kein Geld mehr da, aber das ist noch unter dem Leintuch gehalten worden. Wir haben immer gesagt: Die Wohnbauförderung ist das Um und Auf. Sie ist der Garant für leistbares Wohnen. Sie ist Garant dafür, dass unsere Betriebe Aufträge bekommen. Sie ist Garant für hunderte Arbeitsplätze in unseren Kommunen und eines darf man auch nicht vergessen: Sie ist auch Garant für die Subjektförderung. Denn wenn ich jetzt ein Objekt beziehe, das nicht gefördert ist, habe ich auch keine Chance die Subjektförderung zu lukrieren und das kann es nicht sein, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.) Wir alle haben uns immer dazu bekannt, dass die Wohnbauförderung ein probates Mittel ist günstigen Wohnraum zu schaffen. Kein Spatenstich, keine Gleichenfeier, keine Schlüsselübergabe ist vergangen, wo wir nicht alle – auch ich – gesagt haben: Ohne die Wohnbauförderung wäre es nicht möglich diesen jungen Leuten, die freudestrahlend die Schlüssel entgegengenommen haben, einen entsprechenden Wohnraum zu schaffen. Darum fordere ich auch die zuständige Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister – sie ist leider nicht, wie auch die anderen ÖVP-Mitglieder, nicht zugegen – auf, diesen sozialen Wohnbau mit Unterstützung die Wohnbeihilfe auf jeden Fall sofort wieder aufzunehmen. Das ist ein wichtiger Schritt, den wir setzen und dazu stehen wir auch. (Beifall bei der SPÖ.) Abschließend möchte ich noch eines dazu anmerken: Jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte in Niederösterreich zahlt 0,5 % seines Einkommens als Wohnbauförderungsbeitrag. Die Leute fragen sich natürlich: Was wird mit meinem Geld gemacht? Und wir Sozialdemokraten haben hier eine eindeutige Meinung: Dieses Geld gehört in den Wohnbau und nicht irgendwelche dubiosen Fonds, wo wir nicht wissen, wo das Geld hinkommt. (Beifall bei der SPÖ.) In diesem Sinne bitte ich jetzt wirklich: Kommen wir in die Gänge! Gehen wir es an! Tun wir etwas! Die Leute erwarten das von uns. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Hubert Keyl, FPÖ. Bittesehr.
Abg. Mag. Keyl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! „Leistbares Wohnen in Niederösterreich auch weiterhin sicherstellen.“ Eigentum zu besitzen, Eigentum zu erhalten und Eigentum zu schaffen sind drei wesentliche Ziele einer bürgerfreundlichen Eigentumspolitik. Diese steht in scharfer Abgrenzung zu marxistisch, kommunistischen Eigentumsphantasien, wie man sie insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland gesehen hat, wo man bei der letzten Flüchtlingskrise Zwangsbelegungen vornehmen wollte. Hier gilt es schlichtweg die Eigentümer in unserem Land überall zu schützen. Eigentum und hier insbesondere das Wohneigentum sind zentrale Elemente einer freien Gesellschaft. Wohneigentum ist Voraussetzung, dass Bürger ein freiheitliches und eigenverantwortliches Leben führen können. Wer Wohneigentum besitzt ist unabhängig. Unabhängig von Vermietern. Wir kennen alle Beispiele der Ping-Pong-Judikatur, wenn Mieter betroffen sind: Wer zahlt jetzt den Austausch einer Therme etc., usw. Das ist wahnsinnig belastend. Wir kennen alle Beispiele von befristeten Mietverhältnissen, wo man ständig am Zittern ist. Kann man sein befristetes Mietverhältnis weiter verlängern? Man ist auch durch Wohneigentum geschützt vor Eingriffen des Staates. Man ist nicht auf die Gnade angewiesen und wie sehr sich auch das Wohlwollen eines Staates hier auch gegen die eigenen Bürger richten kann, haben wir in der Corona-Krise leider alle erleben müssen. Wer Wohneigentum besitzt, hat Reserven. Reserven in Zeiten, wo es einem schlechter geht, in Zeiten von Krankheit. Es ist bitter, aber es ist eine letzte – quasi – Versicherung, die man hat. Wir haben das jetzt gesehen durch die – auch hier komme ich wieder auf die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zu sprechen – wo zahlreiche Unternehmer in ihr Eigentum, auch in ihr Wohneigentum, greifen mussten, um ihre Unternehmen quasi zu erhalten. Wir haben ein ambitioniertes Programm das Wohneigentum zu stärken. Aus dem Regierungsprogramm kann ich zitieren, dass wir im gemeinnützigen Wohnbau ein verpflichtendes Angebot an Miete im Zeitraum von 5 bis 15 Jahren nach dem Einzug haben wollen, das Eigentum zu erwerben. Was ein weiterer wesentlicher Punkt auch unserer freiheitlichen Handschrift hier im Wohnprogramm ist, ist, dass Integration als Voraussetzung für den Bezug von Wohnbauförderungsleistungen gilt. Man kann so sagen: „Unser Geld für unsere Leut´“. Oder an den Kollegen Hofer-Gruber gerichtet: „Unser Geld für unsere Landsleut`“, mit denen steht er ja – wie er vorher ausgeführt hat – ein bisschen auf Kriegsfuß. Wenn der Kollege Samwald vorher die Wohnbauförderung und die Genossenschaften so gepriesen hat ... bin ich jetzt dabei, dass die historisch durchwegs auch einen großen Verdienst auch hatten um den Wohnbau. Aber – und das kann er vielleicht auch dann seinen Genossen auch weitersagen – das, was hier wirklich gefordert ist, ist eine Transparenz und eine Entpolitisierung auch der Wohnbauförderungsträger. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn wir, die Förderungsmaßnahme des Landes, den jungen Menschen leistbares Eigentum ermöglichen möchte – wir haben es vorher schon szenenhaft umrissen gehört – dadurch, dass bei der förderlichen 20 % Eigenmittelquote 5 % durch eine Haftungsübernahme des Landes unterstützt werden und dadurch die Eigenmittelquote auf 15 % gesenkt wird, um eben die Chance zu erhöhen zu dem notwendigen Kredit zu kommen, dann wollen wir uns hier nicht abfinden damit, dass irgendwo auf EU-Ebene gegen dieses Modell vorgegangen wird. Wir wollen weiter hier für unsere Leute kämpfen. Wir wollen dieses Modell schlichtweg durchbringen. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.) Insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird es uns mit dem Modell, das wir haben, mit dem Programm, das wir uns im Arbeitsübereinkommen gesetzt haben, gelingen Wohneigentum zu fördern und am Ende vielleicht doch dem vom Kollegen Sommer beschriebenen Pärchen, Sebastian und Anna, zur eigenen Wohnung zu verhelfen. Danke. (Beifall bei der FPÖ und Präs. Waldhäusl.)
Dritte Präsidentin Prischl: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Christian Gepp von der ÖVP.
Abg. Gepp, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Wir in Niederösterreich stehen für Schaffung von Eigenheimen, da diese ein Faktor für leistbares Wohnen ist und stellt somit einen wesentlichen Pfeiler für die Zukunftsvorsorge dar. Das Land NÖ setzt daher laufend Maßnahmen im Interesse der Eigentumsbildung mit der Zielsetzung „leistbares Wohnen“ – so unter anderem die Laufzeitverlängerungen der Landesdarlehen im Eigenheimbereich, die Anhebung der Fördernominale im großvolumigen Wohnbau, sowie die Anpassungen der Einkommensgrenzen beim Wohnzuschuss bzw. bei der Wohnbeihilfe. Wie schon im Antrag der vorangegangenen Legislaturperiode ausgeführt, machen seit dem 1. August 2022 gültige Bestimmungen der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, kurz KIM-Verordnung, von der Finanzmarktaufsichtsbehörde, FMA, den Eigentumserwerb von Immobilien jedoch vor allem für junge Menschen fast unmöglich. Grundsätzlich soll sorgfältig und achtsam bei Kreditvergaben vorgegangen werden, auch im Interesse der finanziellen Leistungsfähigkeiten von Kreditnehmern. Aber die derzeitigen bestehenden unsachlichen Härten müssen bereinigt werden. Die Änderungen von 2022 beinhalten unter anderem: Ein neuer Eigentümer kann nicht beim Förderungsdarlehen einsteigen, da die FMA Schuldnerwechsel vom gemeinnützigen Wohnbauträger zum neuen Eigentümer für unzulässig erklärt. Die mit der aktuellen Novelle der KIM-Verordnung geschaffene Ausnahme von Zwischenfinanzierungen durch Immobilienverkäufe ist daher als erster Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen. Mit der Maßnahme ist es nunmehr möglich den künftigen Verkaufserlös aus bereits in Eigentum befindlichen Immobilien anzurechnen. Die aktuellen Änderungen gehen jedoch nicht weit genug. So wurden etwa die Obergrenzen nicht gelockert, wodurch viele junge Familien von einer privaten Wohnimmobilienfinanzierung de facto ausgeschlossen sind. Bei der Erlassung der KIM-Verordnung ist man außerdem davon ausgegangen, dass Kreditabspaltungen bei landesgeförderten und gemeinnützigen Finanzierungen nicht vom Anwendungsbereich der KIM-Verordnung umfasst wird. Die FMA vertritt jedoch die Rechtsauffassung, dass die Ausnahme nicht auf Kreditabspaltungen anzuwenden sei. Dies hat eine erheblich nachteilige Auswirkung, weil bei landesgeförderten und gemeinnützigen Finanzierungen die Kreditabspaltung am Verbraucher in den bestehenden Fördermodellen vorgesehen ist. Die Einschränkung der KIM-Verordnung zur Kreditabspaltung betrifft daher die gesamte geförderte und gemeinnützige Wohnbaufinanzierung. Als weitere Maßnahme jungen Menschen zu helfen leistbares Eigentum zu erwerben, will das Land NÖ bei der Aufbringung der erforderlichen 20 % Eigenmittelquote durch die Haftungsübernahme in der Höhe von 5 % der Gesamtkosten gedeckelt mit maximal 30.000 Euro beim erstmaligen Eigentumserwerb unterstützen. Dadurch wird die Eigenmittelquote für die Betroffenen auf 15 % gesenkt und erhöht damit die Chance auf einen Kredit. Konkret sieht das von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister vertretene Haftungsmodell vor, dass Kunden von ihrem Kreditinstitut als Eigenmittelzuschuss einen Kredit von bis zu 30.000 Euro erhalten, der vom Land NÖ zu 100 % besichert ist. Ein entsprechender Regierungsbeschluss wurde im Dezember des letzten Jahres bereits gefasst. Diesem Fördermodell hat die FMA jedoch eine Absage erteilt. Aufgrund der nunmehr strengeren Regel für die Aufnahme eines Kredites im Zuge eines Immobilienerwerbes wird es in weiterer Folge zwangsläufig zu einem Rückgang des Bauvolumens kommen. Daher soll der Eigentumserwerb im geförderten gemeinnützigen Wohnbau von der KIM-Verordnung ausgenommen werden und die Konditionen der KIM-Verordnung bei Fremdfinanzierungen aufgemacht und gelockert werden. Und das Modell der Haftungsübernahme durch das Land NÖ für die Eigenmittel von der FMA anerkannt werden. Ich ersuche daher um Zustimmung des Antrages, um zukünftig eine Erleichterung bei Finanzierungen im Eigentumsbereich zu ermöglichen. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritte Präsidentin Prischl: Die Rednerliste ist erschöpft.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.