Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-51/A-1/5-2023 – NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973), NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ STROG) – Änderungen
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Ing. Schulz(ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Hoher Landtag! Ich berichte zur Landtagszahl mit der Numero 52 betreffend Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung. Hier geht es um die Abschaffung des nichtamtlichen Stimmzettels bei den Gemeinderatswahlen, um ein einheitliches Vorgehen bei künftigen amtlichen Stimmzetteln, eine Anpassung der Fristen des Wahlkalenders, und aufgrund der Änderung der Nationalratswahlordnung besteht auch Anpassungsbedarf an weiteren Bestimmungen dieser Gemeinderatswahlordnung und zwar Beschaffenheit von einzelnen Wahllokalen, was die Barrierefreiheit betrifft bezüglich einheitliche Größe der Wahlkuverts und neue Regelungen für die Gültigkeit von Vorzugsstimmen. Geschätzte Frau Präsidentin, ich bitte um Debatte und Abstimmung zum Landtagspunkt 52.
Ich komme zum nächsten Geschäftsstück mit der Ltg.-51, zur Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes, der NÖ Gemeindeordnung, des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes. Mit der Novelle des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes soll den höheren Anforderungen und der ständig wachsenden Aufgaben der Bürgermeister Rechnung getragen werden. Um hierfür einen angemessenen Ausgleich zu schaffen und eine Verbesserung der sozialen Absicherung der Bürgermeister wird eine neue Bezugsregelung vorgeschlagen. Zudem soll die Bezugsfortzahlung für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auch verlängert werden und die Schaffung einer Regelung für den Mutterschutz und die Möglichkeit einer Karenzierung aus Anlass der Geburt eines Kindes. Geschätzte Frau Präsidentin, ich bitte um Debatte und Durchführung der Abstimmung.
Den Antrag sollte man auch formulieren. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Änderung der NÖ Gemeinderats-wahlordnung 1994 wird in der vom Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Jetzt bitte ich, geschätzte Frau Präsidentin, um Durchführung der Debatte und der Abhaltung der Abstimmung. Zweiter Antrag des Rechts –und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, die NÖ Gemeindeordnung und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz geändert werden, wird in der vom Ausschuss abgeänderten Fassung genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Geschätzte Frau Präsidentin, ich bitte um Debatte und Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Mistelbach
- Klub/Fraktion:
- Landtagsklub der Volkspartei Niederösterreich
- Wahlpartei:
- LH Johanna Mikl-Leitner VP Niederösterreich