Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2378/A-2/90-2022 – Den Kreis der Anspruchsberechtigten für die Wohnbauförderung erweitern
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Wiesinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Punkt 2378, Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Razborcan, Hundsmüller u.a. betreffend den Kreis der Anspruchsberechtigten für die Wohnbauförderung zu erweitern. Der Antrag lautet: Die Landesregierung wird aufgefordert, die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 dahingehend zu adaptieren, dass das Ansuchen samt allen zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit erforderlichen Unterlagen einschließlich dem Finanzierungsplan auch nach der nachweislichen Benützbarkeit der Wohnung bzw. des Hauses eingebracht werden kann, wenn diese nachweisliche Benutzbarkeit nach dem 1.1.2010 erfolgt ist. Der Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich bitte um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.