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Bericht von Waltraud Ungersböck  Bericht des Landesrechnungshofes betreffend NÖ Familienland GmbH, Prüfauftrag (Bericht 9/2022)

zur 59. Landtagssitzung

Zusammenfassung

Tagesordnungspunkt 18 der 59. Landtagssitzung der XIX. Gesetzgebungsperiode am 15.12.2022

Antrag des Rechnungshof-Ausschusses

Verhandlungsgegenstand

  1. VerhandlungsgegenstandLtg.-2432/B-1/55-2022 – NÖ Familienland GmbH, Prüfauftrag (Bericht 9/2022)

Video-Übertragung der Sitzung

Auszug aus dem Sitzungsbericht

Berichterstatterin Abg. Ungersböck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-2432 betreffend Bericht des Landesrechnungshofes betreffend NÖ Familienland GmbH, Prüfauftrag (Bericht 9/2022). Gemäß Prüfauftrag vom 28.4.2022 überprüfte der Landesrechnungshof die Gebarung der NÖ Familienland GmbH. Der Prüfauftrag an den Landesrechnungshof beschränkte sich auf die Überprüfung der Rechtsgeschäfte mit Zahlungen an juristische und natürliche Personen im Zusammenhang mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistung im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen sowie Mitgliedschaften in Vereinen. Dazu sollte dargestellt werden, inwieweit die Zahlungen bzw. die Vereinbarungen im Einklang mit oder aufgrund einer Kommunikationsstrategie der überprüften Gesellschaft erfolgten oder ob es sich um „ad hoc-Rechtsgeschäfte“ handelte. Der Bericht liegt in den Händen der Abgeordneten. Ich komme daher zur Antragstellung (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:

Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend NÖ Familienland GmbH, Prüfauftrag (Bericht 9/2022) wird zur Kenntnis genommen.“

Weiters berichte ich zum Geschäftsstück 2433 betreffend Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Radland GmbH, Prüfauftrag (Bericht 10/2022). Aufgrund eines Prüfauftrages von 26 Abgeordneten des NÖ Landtages vom 28.4.2022 überprüfte der Landesrechnungshof die Gebarung der Radland GmbH in Bezug auf Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs- und Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen auf Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Auch dieser Bericht liegt in den Händen der Abgeordneten (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:

Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Radland GmbH, Prüfauftrag (Bericht 10/2022) wird zur Kenntnis genommen.“

Weiters berichte ich zum Geschäftsstück 2434 betreffend Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Landesgesundheitsagentur, Prüfauftrag (Bericht 11/2022). Die Überprüfung des Landesrechnungshofes umfasste die Gebarung der NÖ Landesgesundheitsagentur im Zeitraum vom 1. Jänner 2020 bis 31. Mai 2022, die Gebarung der fünf Organisationsgesellschaften der NÖ Landesgesundheitsagentur und die Gebarung der Servicegesellschaften der NÖ Landesgesundheitsagentur. Der Bericht liegt in den Händen der Abgeordneten (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:

Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend NÖ Landesgesundheitsagentur, Prüfauftrag (Bericht 11/2022) wird zur Kenntnis genommen.“

Weiters berichte ich zur Ltg.-2418 betreffend Bericht des Rechnungshofes betreffend Wald im Klimawandel: Strategien und Maßnahmen. Der Rechnungshof überprüfte das Thema „Waldzustand in Österreich und Klimawandel“ im damaligen Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie in Kärnten und in Niederösterreich. Auch hier liegt der Bericht in den Händen der Abgeordneten. Ich komme daher zum Antrag (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle unter Abgehen von der 24-Stunden-Frist zur Verteilung der Verhandlungsunterlagen vor der Verhandlung im Landtag gemäß § 42 Abs. 1 LGO 2001 beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Wald im Klimawandel: Strategien und Maßnahmen (Reihe Niederösterreich 2022/4) wird zur Kenntnis genommen.“

Herr Präsident, ich ersuche um Debatte und um die anschließenden Abstimmungen. Dankeschön.

Abweichungen zwischen Text und Video möglich.

Gesamtvideo der LandtagssitzungGesamter Sitzungsbericht als PDF (1.009 KB)

Zur Person

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