Zusammenfassung
Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2341/A-3/764-2022 – Die Einführung des Österreicher-Bonus im sozialen Wohnbau Niederösterreichs analog zu § 8 WGG
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Ing. Mag. Teufel(FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zum Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster, Teufel betreffend die Einführung des Österreich-Bonus im sozialen Wohnbau Niederösterreichs analog zu § 8 WGG (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich komme zum nächsten Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster, Teufel betreffend Stopp der Teuerung – allgemeine Wohnbeihilfe endlich auch in Niederösterreich einführen (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich komme zum weiteren Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Schuster betreffend höher Quoten bei Wohnungseigentum (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht,
1. mit den Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) in Gespräche zu treten, um eine noch höhere Eigentumsquote bei Wohnungseigentum zu generieren und daher die Lebenssituationen der Niederösterreicherinnen und der Niederösterreicher zu berücksichtigen und
2. an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, die bis Ende 2020 bestandene Möglichkeit der Absetzbarkeit für Ausgaben zur Wohnraumbeschaffung in adaptierter Form wiedereinzuführen sowie beim erstmaligen Eigenheim-Erwerb bis zu einem Anschaffungspreis von 600.000 Euro die Gebühren im Grundbuch für die Eintragung der Einverleibung sowie für die Eintragung eines Pfandrechts aufzuheben.
3. Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-2343/A-3/766-2022 miterledigt.“
Ich komme zum weiteren Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster, Teufel betreffend Junges Wohnen im Speckgürtel (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich komme zum nächsten Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster, Teufel betreffen Soziale Laufzeit der Eigenheimfördung (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich komme zum nächsten Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag gemäß § 34 LGO 2001 des Abgeordneten Schuster betreffend Kriterien der NÖ Wohnungsförderung (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht,
- die NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2019 im Zuge von geförderten Wohnbauforschungsprojekten an Hand der aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen zu evaluieren und dabei insbesondere die jeweiligen Vorgaben und Zielsetzungen hinsichtlich Leistbarkeit und Nachhaltigkeit entsprechend zu berücksichtigen sowie gegebenenfalls zu adaptieren,
- im Falle von Verhandlungen mit dem Bund über eine Überarbeitung der geltenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen – wie in der letzten Landeswohnbaureferentenkonferenz beschlossen – den Bund aufzufordern, dass jedenfalls bundesseitig keine anderweitigen strengeren Vorgaben für das Beziehen von Wohnbauförderung eingefordert werden, als dies die Baugesetze der Bundesländer ohnehin vorsehen.
- Durch diesen Antrag gemäß § 34 LGO 2001 wird der Antrag Ltg.-2346/A-3/769-2022 miterledigt.“
Ich komme zum nächsten Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster, Teufel betreffend Neuaufstellung der Aufsicht statt Millionengewinne für Immobilienspekulanten – die Lehren aus dem Versagen der Aufsicht iZm der „die EIGENTUM“ (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.“
Ich komme zum nächsten Antrag des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten Landbauer, Königsberger, Aigner, Dorner, Handler, Schuster, Teufel betreffend das Bekenntnis zur derzeitigen Bilanzierungsmöglichkeit von Anteilen an gemeinnützigen Bauvereinigungen und die Ausweitung von § 30 WGG (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, sich im Einklang mit der Bundesgesetzgebung gegen jedwede Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes auszusprechen, die zu höheren Gewinnentnahmemöglichkeiten bzw. Änderungen der Bewertung von Anteilen an GBV führen und außerdem den Bundesgesetzgeber zur verstärkten Absicherung des gemeinnützigen Vermögens dahingehend aufzufordern, das Instrument des Regierungskommissärs gem. § 30 WGG dementsprechend nachzuschärfen, dass dieser bei Verstößen gegen § 10a WGG zwingend einzusetzen ist.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Eingang in die Debatte und anschließende Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Scheibbs
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs