Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2286/B-2/50-2022 – Marktgemeinde Brunn am Gebirge und Stadtgemeinde Gänserndorf (Reihe Niederösterreich 2022/3)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich auf den Rechnungshofbericht betreffend der Marktgemeinde Brunn am Gebirge und der Stadtgemeinde Gänserndorf beziehen. Wer sich an die Rechnungshofberichte von den Gemeinden, die in den letzten Jahren geprüft wurden, erinnert – ich erinnere an Waidhofen an der Ybbs, Perchtoldsdorf, Schwechat, Klosterneuburg und der darin geäußerten massiven Kritik über die Gebarung dieser Gemeinden – der kann sich aufgrund des Rechnungshofberichts zu Brunn am Gebirge und Gänserndorf nur sagen: Diese Gemeinden werden überwiegend anständig verwaltet. Ich möchte zwei Kritikpunkte des Rechnungshofes näher betrachten, weil sie nicht nur die zwei geprüften Gemeinden betreffen, sondern – wie ich weiß – für viele Gemeinden zutreffend sind. Einmal bemängelt der Rechnungshof, dass die Buchungen von Gehaltskonten in der Höhe von hunderttausenden Euro in beiden Gemeinden fälschlicherweise sowohl im Voranschlag als auch im Rechnungsabschluss in der voranschlagsunwirksamen Gebarung abgebildet sind. In der Antwort der Gemeinden zu dieser Kritik des Rechnungshofes führen Sie an, dass die verwendete Software keine korrekte Buchung zulässt und schreiben so sinngemäß unter dem Motto „Na, da kann man halt nichts machen.“ Meine Damen und Herren, „da kann man halt nichts machen“ ist nicht der Zugang, der uns zu so etwas vorschwebt, zu einer VRV 2015 z. B., weil da wird einfach Verantwortung abgeschoben, weil niemand außer dem Bürgermeister – der ist für die korrekte Buchung, für die korrekte Darstellung der Gemeindefinanzen sowohl im Voranschlag als auch im Rechnungsabschluss verantwortlich. Aber woher kommen diese falschen Daten? Warum diese falsche Software? Naja, als gelernter Niederösterreicher wissen wir, dass 90 % der Gemeinden die Software von der Firma Gemdat verwendet und die Firma Gemdat, die Software dieser Firma, produziert diese falschen Buchungen. Und wem gehört die Gemdat? Die Gemdat gehört zu einem knappen Drittel der Raiffeisenkassa, zu einem knappen Drittel der Hypo NÖ, zu einem knappen Drittel den NÖ Sparkassen und zu je ¼ % dem ÖVP-Gemeindebund und dem Verband Sozialdemokratischer Gemeindevertreter. Jeder, der sich mit den Gemeindefinanzen auseinandersetzt, weiß auch, dass die Gemdat überteuerte Produkte mit schlechtem Service und – wie wir sehen – falschen Auswertungen anbietet. Es wäre also an der Zeit, dass sich die Gemeinden die Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen gut überlegen. Einen weiteren Kritikpunkt des Rechnungshofes betrifft den Gebührenhaushalt der Gemeinde Brunn am Gebirge. Obwohl Brunn – wie auch im Rechnungshofbericht genannt – eine der reichsten Gemeinden in Österreich ist, werden die Bürger in Brunn am Gebirge mit überhöhten Kanal- und Wassergebühren regelmäßig regelrecht abgezockt. Und trotz diesbezüglicher Urteile des Verfassungsgerichtshofes, die eindeutig Zweckbindung der genannten Gebühren vorschreiben, verwendet Brunn am Gebirge die Überschüsse aus dem Wasser- und Kanalgebührenhaushalt, um andere Projekte zu finanzieren. Meine Damen und Herren, das ist ein Beispiel für folgenlosen, andauernden Rechtsbruch in Österreich und in Niederösterreich. Wie ich weiß, passiert das nicht nur in Brunn am Gebirge. Da ich die Rechnungsabschlüsse vieler Gemeinden kenne, erfolgt das regelmäßig in vielen Gemeinden. Ich werde Sie jetzt vielleicht langweilen, aber ich werde wieder einen Antrag einbringen, den wir – glaube ich – in dieser Periode schon sechs oder sieben Mal eingebracht haben und das ist der Antrag über die Ausdehnung der Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner. Der Resolutionsantrag der Abgeordneten Dorner, Landbauer, Königsberger, Aigner, Handler, Schuster, Teufel gemäß § 60 LGO zur Ltg.-2286 betreffend Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner. Wie wir wissen, ist es aufgrund der derzeitigen Regelungen dem Landesrechnungshof nicht möglich, den größten Teil der niederösterreichischen Gemeinden zu prüfen. Gerade einmal 26 von 573 Gemeinden haben über 10.000 Einwohner und unterliegen somit der Prüfkompetenz des Rechnungshofes. Gelebte Transparenz sieht anders aus. Schon seit Jahren fordern wir die Ausweitung der Prüfkompetenz auf alle Kommunen in Niederösterreich. Eine Ausweitung der Prüfkompetenz darf keinesfalls als Schikane für kleinere Gemeinden gesehen werden. Im Gegenteil: Gerade kleinere Gemeinden könnten von der Expertise des Rechnungshofes massiv profitieren, indem sie auf mögliche Einnahmen und unnötige Ausgaben hingewiesen werden, was nachhaltige positive Entwicklungen nach sich zieht. Die Gefertigten stellen daher den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Ausweitung der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes auf Gemeinden unter 10.000 Einwohner zu schaffen.“
Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie beim siebenten oder achten Anlauf mehrheitlich diesem Antrag zuzustimmen. Dankeschön. (Beifall bei der FPÖ.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Gänserndorf
- Klub/Fraktion:
- FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
- Wahlpartei:
- Freiheitliche Partei Österreichs