Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2237/B-1/50-2022 – Brustgesundheitsversorgung in den NÖ Landes- und Universitätskliniken (Bericht 4/2022)
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Resolutionsantrag Abg. Schmidl betreffend Valorisierung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht zugelassen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zum nächsten Tagesordnungspunkt werde ich wieder folgende Verhandlungsgegenstände zusammenziehen: Ltg.-2223, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Nachkontrolle und Ltg.-2237, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Brustgesundheitsversorgung in den NÖ Landes- und Universitätskliniken. Berichterstattung und Abstimmung werden getrennt erfolgen. Dagegen gibt es keinen Einwand. Dann ersuche ich Herrn Abgeordneten Weninger die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Weninger(SPÖ): Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-2223, Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Nachkontrolle. Im Jahr 2020 gab das Land NÖ mit 299,24 Millionen Euro um rund 58 Millionen Euro mehr für die Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aus als im Jahr 2015. Davon entfielen 206 Millionen Euro oder knapp 70 % auf Maßnahmen der sozialen Eingliederung, gefolgt von Maßnahmen der persönlichen Hilfe mit 46 Millionen Euro sowie der sozialen Betreuung und Pflege mit knapp 18 Millionen Euro. Für Menschen mit intellektueller Behinderung standen im Jahr 2020 insgesamt 7.689 Plätze in teilstationären und stationären Sozialhilfeeinrichtungen zur Verfügung. Das waren um 483 Plätze mehr als im Vergleichsjahr 2015. Die Einrichtungen für Menschen mit psychiatrischen Beeinträchtigungen wurde von 415 auf 1.754 Plätze und auf neue Betreuungsformen insbesondere für mehrfach beeinträchtigte Menschen erweitert. Die Nachkontrolle ergab, dass von 16 Empfehlungen 8 ganz bzw. großteils, 2 teilweise und 6 nicht umgesetzt wurden. Das ergibt einen Umsetzungsgrad von lediglich 56 %. Die NÖ Landesregierung und der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds sagen in ihren Stellungnahmen im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofes umzusetzen. Ich stelle im Namen des Rechnungshof-Ausschusses den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Nachkontrolle wird zur Kenntnis genommen.“
Und der letzte Bericht in diesem Block, Ltg.-2237, Brustgesundheitsversorgung in den NÖ Landes- und Universitätskliniken. Brustkrebs stellt mit einem Anteil von knapp 30 % die am häufigst diagnostizierte Krebserkrankung und mit 17,5 % auch die häufigste Krebstodesursache bei Frauen dar und betrifft zunehmend auch Männer. In Niederösterreich erkrankten in den Jahren 2017 bis 19 durchschnittlich 1.116 Personen pro Jahr an Brustkrebs, wovon 1.105 oder rund 99 ... (Unruhe bei Abg. Ing. Ebner, MSc.) ... es ist auch ein Männerthema, Herr Kollege Ebner ... 99 % Frauen und 11 oder rund 1 % Männer waren. Die Sterblichkeitsrate lag bei Männern bei 41 %, bei Frauen bei 31 %. Die Europäische Union empfiehlt daher die Behandlung aller vom Brustkrebs betroffenen Personen in zertifizierten, interdisziplinären Zentren. Anfang 2022 verfügten die NÖ Landes- und Universitätskliniken über vier derartige Zentren an den Standorten St. Pölten, Horn, Wiener Neustadt und Mistelbach. Der Landesrechnungshof empfiehlt unter anderem die Aufnahme der Brustgesundheitszentren als Betriebsform in die Anstaltsordnung der NÖ Landes- und Universitätskliniken, die einheitliche Einrichtung von Koststellen für Brustgesundheitszentren sowie niederschwellige, landesspezifische Informationen und Kommunikation über Brustkrebsvorsorge. Im Namen des Rechnungshof-Ausschusses stelle ich den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Brustgesundheitsversorgung in den NÖ Landes- und Universitätskliniken wird zur Kenntnis genommen.“
Ich ersuche den Präsidenten um Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erste zu Wort gelangt die Frau Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zunächst zu Ltg.-2237. Es gibt in Niederösterreich für Brustgesundheitszentren, ein weiteres in Krems war im Zertifizierungsverfahren und zusätzlich eines geplant in Amstetten. Dann beschreibt der Rechnungshof, dass an weiteren 21 Standorten ambulante und stationäre Behandlungen erfolgen. Das heißt unterm Strich, dass eigentlich an allen Universitäts- und Landeskliniken Behandlungen durchgeführt werden und nur die Hälfte der Behandlungen findet tatsächlich in Brustgesundheitszentren statt. Ca. 1.100 Brustkrebsdiagnosen jährlich bedeuten ca. 38.000 Behandlungen und einen Eigenversorgungsgrad von 60 %. Durch Corona gingen die Vorsorgeuntersuchungen und Neudiagnosen zurück und dafür stiegen die Diagnosen in fortgeschrittenen Krankheitsstadien. Das ist sehr dramatisch und ich kann hier nur an alle Frauen appellieren: Nehmen Sie an den Vorsorgeuntersuchungen teil! Es ist für unsere Frauengesundheit absolut wichtig. Der Landesrechnungshof sieht die Landesgesundheitsagentur gefordert, sowohl die Versorgung mit zertifizierten Brustgesundheitszentren als auch außerhalb die qualitätsvolle Behandlung von Brustkrebspatientinnen sicherzustellen, und er kritisiert, dass dazu die standortgenauen Versorgungsaufträge nach einheitlichen Qualitätskriterien fehlen. Offensichtlich geht es drunter und drüber in der Landesgesundheitsagentur, denn einzelne Landeskliniken starteten Eigeninitiativen zur Errichtung eines Brustgesundheitszentrums, ohne die Landesgesundheitsagentur einzubinden. Das finde ich besonders erstaunlich. Dieses Vorgehen verwundert auch nicht, denn auf der anderen Seite fehlt ja seit Jahren die planerische Grundlage für die Landeskliniken – nämlich der vollständige regionale Strukturplan „Gesundheit“. Und das kritisiert auch der Landesrechnungshof. Der regionale Strukturplan „Gesundheit Teil 2“ wäre insofern besonders wichtig, da Teil 1 keinerlei Angaben über Brustgesundheitszentren enthält. Und fehlende Planung fordert natürlich die Eigeninitiative von Landeskliniken heraus. Der Landesrechnungshof empfiehlt der Landesgesundheitsagentur spezialisierte Versorgungsbereiche systematisch zu planen, einzurichten und zu zertifizieren, denn alle Kliniken, die hier involviert sind, sollen eine gleichwertige Qualität für Diagnose und Therapie bieten. Das sollte eigentlich im Sinn der betroffenen Frauen und Männer eine Selbstverständlichkeit sein. Der Rechnungshof verlangt – ich habe es schon gesagt – dringend den regionalen Strukturplan Niederösterreich 2025 fertigzustellen oder den ersatzweise vorgeschriebenen Landeskrankenanstaltenplan zu erlassen. Beides gibt es nicht. Ich finde es, ehrlich gesagt, äußerst bedenklich und fragwürdig mit welcher Arroganz sich das Land NÖ über diese dringend notwendigen Planungsgrundlagen hinwegsetzt. Dazu kommt es – ich habe es hier schon mehrmals gesagt – zu willkürlich scheinendem Schließen von Abteilungen, Sperren von Betten, Herumjonglieren mit Personal. Ich fordere nochmals: Legen Sie den geforderten Plan in Form des regionalen Strukturplans Teil 2 vor! Ganz kurz komme ich noch zu 2223, Nachkontrolle der Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Hier wurden lediglich 56 % der Empfehlungen des Landesrechnungshofes umgesetzt. Es wird zwar immer zugesagt, dass die Empfehlungen umgesetzt werden, sowohl von der Landesregierung als auch vom NÖGUS. Aber die Umsetzung passiert dann nicht – vor allem nicht beim NÖGUS. Er hat bisher noch keine einzige Empfehlung umgesetzt. Noch einmal und wieder diese Arroganz. Für mich ein wesentliches Ergebnis, betrifft die Zuschüsse für Gemeinden zur Anstellung pflegerischer Hilfskräfte in Pflichtschulen. Das wird halt so gemacht, durchgeführt, weil es so üblich ist, weil es über Jahre so praktisch war. Aber eigentlich verlangt der Rechnungshof entweder diese Praxis einzustellen oder auf eine tragfähige Rechtsgrundlage zu stellen. Ich finde, das ist weder für die betroffenen Gemeinden noch für die betroffenen Familien zumutbar wie das jetzt abläuft. Es gibt immer wieder Fälle – und die kommen auch zu mir – wo diese fehlenden Regelungen und somit diese Unberechenbarkeit für die Familien zum Problem wird. Auch wir wünschen uns hier dringend von der Landesregierung tragfähige und praxistaugliche Modelle zu erarbeiten. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster erteile ich der Frau Abgeordneten Vesna Schuster, FPÖ, das Wort.
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Bevor ich zu meiner Rede komme, gestatten Sie mir bitte zwei Sätze, die ich an den ÖVP-Abgeordneten Schödinger richten möchte. Herr Abgeordneter Schödinger, hören Sie mir jetzt gut zu! Ich lasse mir als Frau, als Mutter, (Unruhe bei der ÖVP.) als Abgeordnete von Ihnen nicht gefallen, dass Sie mit dem Finger auf meine Kollegen und mich zeigen und hier behaupten, dass uns Freiheitlichen egal ist, wenn Frauen und Kinder vergewaltigt und getötet werden. (Beifall bei der FPÖ und Abg. Ing. Huber.) Wenn Sie einen Funken Charakter und einen Gramm Hirn besitzen, dann stellen Sie sich hier raus und entschuldigen sich bei uns. (Unruhe bei Abg. Schödinger.) Was läuft in Ihrem Kopf anders? Schämen Sie sich! (Beifall bei der FPÖ und Abg. Ing. Huber.) Zum Landesrechnungshofbericht Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen möchte ich mit einem Zitat von Richard von Weizsäcker beginnen (liest:)„Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ Im Jahr 2020 gab das Land NÖ rund 300 Millionen Euro für die Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aus. Die größten Ausgabenpositionen bildeten die Maßnahmen der sozialen Eingliederung. Das begrüßen wir sehr. Es muss jedem klar sein, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen nicht eine Randgruppe sind oder sein sollen, sondern ein wertvoller und wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Sind behinderte Menschen solche mit besonderen Bedürfnissen? Nein, natürlich nicht. Der Ausdruck ist falsch, denn er trifft einfach nicht zu. Die Fähigkeiten und Bedürfnisse behinderter Menschen sind nicht besonders, sondern genauso vielfältig wie die nicht behinderter Menschen auch. „Es ist kein besonderes Bedürfnis aufs Klo zu müssen, sondern eines, das jeder Mensch jeden Tag hat. Manche Menschen brauchen halt ein barrierefreies WC.“ Das schreibt Manfred Fischer, ein Journalist, der auch für den Verein „BIZEPS“ tätig ist. Barrierefreies Bauen sollte alltäglich sein. Hier – das wissen wir alle – ist noch sehr viel zu tun. Rampen, Leitsysteme für blinde Menschen, Höranlagen, Gebärdensprachen, Dolmetscher, Texte im leichter Lesen-Stil sollten nicht mehr als Besonderheiten gesehen werden. Sie sind lediglich Hilfsmittel, damit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen inklusiv in unserer Gesellschaft leben können. Das Eigenschaftswort „behindert“ beschreibt einen Menschen einfach nur näher wie groß, klein, glatzköpfig, brünett, blond usw. Wir müssen von dem wegkommen, diese Menschen als „besonders“ einzustufen. Ca. 20 % der Menschen haben irgendeine Form der Behinderung. Das ist ein großer Teil der Bevölkerung. Es ist also nichts Besonderes behindert zu sein. Weiters sei auf die UN-Konvention betreffend behinderter Menschen verwiesen. Diese heißt in der Übersetzung „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Auch in der UN-Konvention ist nichts von „besonderen Bedürfnissen“ oder „special needs“ zu lesen. Was den Bericht betrifft, ergab die Nachkontrolle, dass von 16 Empfehlungen 6 nicht umgesetzt wurden, 8 ganz oder teilweise. Das ergibt eine Umsetzung von ca. 56 % – viel zu wenig. Es muss noch viel, viel mehr geschehen. Erstens in unseren Köpfen, damit wir diese Menschen als vollwertigen Teil unserer Gesellschaft sehen und zweitens im Alltäglichen, indem wir Hilfsmittel bieten – wie bereits erwähnt – beim Bauen, bei der Mobilität, in den Bildungseinrichtungen usw. Ich schließe jetzt auch mit einem Zitat und zwar von Peter Hohl, einem deutschen Journalisten und Verleger (liest:)„Behindert zu sein bedeutet lediglich, dass man etwas nicht kann, was andere können. Wenn alle anderen Menschen fliegen könnten, wäre ich schwer behindert – ohne dass sich an mir irgendetwas dafür ändern müsste.“(Beifall bei der FPÖ und Abg. Ing. Huber.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung erteile ich der Frau Abgeordneten Elvira Schmidt, SPÖ.
Abg. Schmidt (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Der erste Bericht, der jetzt zur Diskussion steht, handelt von der Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Wir sind davon überzeugt, dass es sehr, sehr wichtig ist, dass es im Jahr 2020 um 58 Millionen eine Erhöhung gab im Gegensatz zum Jahr 2015. Weiters ist es für uns sehr, sehr wichtig, dass für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen die Plätze um über 400 erweitert worden sind. Aber es sind auch einige Dinge, die nicht umgesetzt wurden, z. B. die Sozialplanung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, oder aber auch die Zuschüsse für Gemeinden zur Anstellung von Hilfskräften in Pflichtschulen aus dem Sozialhilfebudget des Landes NÖ wurden weder eingestellt noch auf eine Rechtsgrundlage gestellt. Beim zweiten Bericht, der hier jetzt diskutiert wurde, beschäftigen wir uns mit der Brustgesundheitsversorgung in den NÖ Landes- und Universitätskliniken. Sehr geehrte Frau Kollegin Moser, ich gehe mit Ihnen konform und ich möchte jetzt nicht jede Kleinigkeit wiederholen, was Sie vorher gesagt haben, weil der Abend eh schon sehr, sehr spät ist und ich glaube, da gehen wir konform, dass es eine Prävention geben muss, eine Vorsorge geben muss und all die Dinge, die du vorher erwähnt hast, sind mir auch sehr, sehr wichtig. Deshalb werde ich jetzt zu einem Punkt kommen ... und liebe Kollegin Schmidl, ich bin froh, und sehr geehrter Herr Präsident, ich hoffe Sie drücken ein Auge zu bei dem Resolutionsantrag den wir nachher oder die Kollegin nachher einbringen wird ... weil ich davon überzeugt bin, dass dieser Resolutionsantrag gerade heute sehr, sehr wichtig ist, wenn wir den einbringen. Ich bin davon überzeugt, dass die Valorisierung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ein wesentliches Thema ist und wenn wir das gemeinsam machen können, ist es natürlich sehr, sehr wichtig. Denn es wird morgen eine Landesgesundheitsreferentinnenkonferenz in Wien geben, wo es auf der Tagesordnung steht und ich habe in den letzten Wochen sehr oft mit unserer Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig über dieses Thema gesprochen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Initiative von uns ausgehend sehr, sehr wichtig ist und dass der morgen auf der Tagesordnung steht. Deshalb, Herr Präsident, wenn wir es heute schaffen diesen Resolutionsantrag gemeinsam zu beschließen, stärken wir allen morgen bei dieser Konferenz den Rücken, weil wir – ich glaube – 28 Jahre es nicht zu erhöhen, sind 28 Jahre zu viel. In diesem Sinne machen wir das gemeinsam. Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster erteile ich der Frau Abgeordneten Doris Schmidl, ÖVP, das Wort.
Abg. Schmidl(ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Landtagsabgeordnete! Geschätzte Frau Direktorin Edith Goldeband! Ich habe auch zu zwei Themen zu sprechen und zwar die Nachkontrolle bei Brustkrebs. Es ist immer wieder erstaunlich wie viele Frauen sich eigentlich wehren gegen eine Vorsorgeuntersuchung. Doch bei einer Vorsorgeuntersuchung könnten so viele Krankheiten im Vorhinein – ich würde sagen – gar nicht zustande kommen. Der Standort Wiener Neustadt und St. Pölten werden in Zukunft gestärkt um eine 50%ige Steigerung. Sie werden zusätzlich 4.800 Patientinnen und Patienten betreuen können. Ich muss sagen, Brustkrebs ist leider nicht nur bei Frauen sehr oft vorkommend, sondern es betrifft auch immer wieder sehr viele Männer. Ich hatte auch heuer bereits schon eine Mammographie und im Wartezimmer saßen zwei Männer neben mir. Ich dachte am Anfang, sie sind am falschen Platz, aber sie erzählten mir, dass sie genauso an Brustkrebs erkrankt sind und da muss ich die Männer aber schon ins Wort nehmen: Wir Frauen gehen, ich denke, jedes Jahr zu einer Vorsorgeuntersuchung bei einem Gynäkologen. Welcher Mann stellt sich auch dieser Untersuchung beim Urologen? Und wo wird beim Urologen auch die Brust des Mannes beurteilt? Vielleicht wäre das auch einmal ein Anliegen und vor allem, sich selbst zu beurteilen wäre ein wichtiger Bestandteil. (Beifall bei Abg. Dr. Krismer-Huber: Bravo!) Zum zweiten Bericht des Rechnungshofes, Nachkontrolle für Behinderte – da ist schon sehr viel gesprochen worden. In St. Pölten gibt es die Tagesstätte, in der ich mit meinem Landtagskollegen Martin Michalitsch öfters sein darf. Sie wird unter der Obfrau Heidemarie Onodi sehr gut geführt und ich möchte mich bei allen bedanken, die diese Klienten in diesem Haus sehr gut betreuen, fürsorglich betreuen und bei allen Pädagogen, die dieser Herausforderung gewachsen sind und die diese Herausforderungen täglich bewerkstelligen. (Beifall bei der ÖVP und SPÖ.) Ich durfte auch vorige Woche bei der vierten Fachexkursion des Dachverbandes von Selbsthilfegruppen anwesend sein und es wurde darauf hingewiesen, dass die Weiterentwicklung des digitalen Ausbaus für Behinderte auch sehr wichtig ist. Und zwar, er berichtete: Ein Diabetiker, der auch im Rollstuhl sitzt, dass durch die Videokonferenzen mit dem Arzt der Arzt quasi in das Wohnzimmer geholt wird. Dem behinderten Menschen wird die Fahrt zum Arzt erspart. Es gibt keinen Stress bei der Fahrt. Es gibt das gewohnte Umfeld. Ich denke, in Zukunft wird diese Art der Diagnose auch eine besondere werden, wenn man nicht jedes Mal zum Arzt fahren muss. Wir stimmen diesen beiden Berichten zu. Ich hätte auch noch eine Bitte an meinen Kollegen Pfister. Der René Pfister ist – glaube ich – schon gegangen ... (Unruhe bei Abg. Pfister.) ... ah nein, da bist du hinten ... (Unruhe bei der SPÖ. – Abg. Präs. Mag. Renner: Der geht doch nicht einfach.) ... es freut mich, dass du noch so gut gelaunt bist. Also lieber Kollege Pfister, zu deiner Wortmeldung zum Punkt 5 betreffend Steuerfreiheit bis 20 Stunden. Nur die Zusammenarbeit mit der VP funktioniert nicht ... das entspricht nicht der Würde unseres Hauses. Das möchte ich auch noch klarstellen. (Unruhe bei der SPÖ.) Und nun bringe ich noch einen Resolutionsantrag der Abgeordneten Schmidl und Schmidt zur Valorisierung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung. Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Er beinhaltet die Mutter-Kind-Pass-Vorsorge, ärztliche Untersuchung während der Schwangerschaft und bei den Kindern bis zum fünften Lebensjahr. Da es in den letzten 28 Jahren zu keiner Tarifanpassung gekommen ist, wird das erforderlich. Ich stelle daher den Antrag. Der dahingehende Antrag wird daher bei der Landesgesundheitsreferentinnenkonferenz am 20. und 21. Oktober in Wien eingebracht. Die Gefertigten stellen den Antrag (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern unter Einbindung des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer attraktive Regelungen, insbesondere eine zeitgemäße Tarifgestaltung zur Sicherstellung der Versorgung mit Mutter-Kind-Pass-Leistungen zu erlassen und damit dafür Sorge zu tragen, dass die Kontinuität dieses wichtigen Bereichs der Gesundheitsvorsorge- und Versorgung auch weiterhin gewährleistet ist.“
Ich bitte um Zustimmung dieses Antrages. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt dazu eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung von Abgeordneten Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident Moser! Liebe Elvira, mit deiner Aufforderung an den Präsidenten, doch da ein Auge zuzudrücken, bringst du ihn in eine Zwickmühle. Bei aller Wertschätzung für die Sache: Die Ärzte müssen etwas verdienen, wenn sie den Mutter-Kind-Pass machen. Das ist überhaupt keine Frage. Ich glaube aber, dass man dieses wichtige Thema auch geschäftsordnungskonform einbringen und behandeln hätte können. Weil was nicht geht ist, dass man die Geschäftsordnung einmal so und einmal so auslegt. Du drehst mir dauernd das Mikrofon ab beim geringsten Anlass und jetzt soll ein Antrag beschlossen werden, der mit dem zugrundeliegenden Rechnungshofbericht genau nichts zu tun hat. Ich habe da eine Volltextsuche gemacht. Das Wort „Mutter“ kommt nicht vor und folglich auch der Begriff „Mutter-Kind-Pass“ nicht. Mir ist es egal, wir können den gerne beschließen. Ich möchte nur darauf hinweisen: Es geht nicht, dass man die Geschäftsordnung einmal so und einmal so auslegt, ja? Danke. (Beifall bei den NEOS, FPÖ und Abg. Ing. Huber.)
Präsident Mag. Wilfing: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Berichterstatter verzichtet auch.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.