Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2223/B-1/49-2022 – Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Nachkontrolle (Bericht 3/2022)
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zunächst zu Ltg.-2237. Es gibt in Niederösterreich für Brustgesundheitszentren, ein weiteres in Krems war im Zertifizierungsverfahren und zusätzlich eines geplant in Amstetten. Dann beschreibt der Rechnungshof, dass an weiteren 21 Standorten ambulante und stationäre Behandlungen erfolgen. Das heißt unterm Strich, dass eigentlich an allen Universitäts- und Landeskliniken Behandlungen durchgeführt werden und nur die Hälfte der Behandlungen findet tatsächlich in Brustgesundheitszentren statt. Ca. 1.100 Brustkrebsdiagnosen jährlich bedeuten ca. 38.000 Behandlungen und einen Eigenversorgungsgrad von 60 %. Durch Corona gingen die Vorsorgeuntersuchungen und Neudiagnosen zurück und dafür stiegen die Diagnosen in fortgeschrittenen Krankheitsstadien. Das ist sehr dramatisch und ich kann hier nur an alle Frauen appellieren: Nehmen Sie an den Vorsorgeuntersuchungen teil! Es ist für unsere Frauengesundheit absolut wichtig. Der Landesrechnungshof sieht die Landesgesundheitsagentur gefordert, sowohl die Versorgung mit zertifizierten Brustgesundheitszentren als auch außerhalb die qualitätsvolle Behandlung von Brustkrebspatientinnen sicherzustellen, und er kritisiert, dass dazu die standortgenauen Versorgungsaufträge nach einheitlichen Qualitätskriterien fehlen. Offensichtlich geht es drunter und drüber in der Landesgesundheitsagentur, denn einzelne Landeskliniken starteten Eigeninitiativen zur Errichtung eines Brustgesundheitszentrums, ohne die Landesgesundheitsagentur einzubinden. Das finde ich besonders erstaunlich. Dieses Vorgehen verwundert auch nicht, denn auf der anderen Seite fehlt ja seit Jahren die planerische Grundlage für die Landeskliniken – nämlich der vollständige regionale Strukturplan „Gesundheit“. Und das kritisiert auch der Landesrechnungshof. Der regionale Strukturplan „Gesundheit Teil 2“ wäre insofern besonders wichtig, da Teil 1 keinerlei Angaben über Brustgesundheitszentren enthält. Und fehlende Planung fordert natürlich die Eigeninitiative von Landeskliniken heraus. Der Landesrechnungshof empfiehlt der Landesgesundheitsagentur spezialisierte Versorgungsbereiche systematisch zu planen, einzurichten und zu zertifizieren, denn alle Kliniken, die hier involviert sind, sollen eine gleichwertige Qualität für Diagnose und Therapie bieten. Das sollte eigentlich im Sinn der betroffenen Frauen und Männer eine Selbstverständlichkeit sein. Der Rechnungshof verlangt – ich habe es schon gesagt – dringend den regionalen Strukturplan Niederösterreich 2025 fertigzustellen oder den ersatzweise vorgeschriebenen Landeskrankenanstaltenplan zu erlassen. Beides gibt es nicht. Ich finde es, ehrlich gesagt, äußerst bedenklich und fragwürdig mit welcher Arroganz sich das Land NÖ über diese dringend notwendigen Planungsgrundlagen hinwegsetzt. Dazu kommt es – ich habe es hier schon mehrmals gesagt – zu willkürlich scheinendem Schließen von Abteilungen, Sperren von Betten, Herumjonglieren mit Personal. Ich fordere nochmals: Legen Sie den geforderten Plan in Form des regionalen Strukturplans Teil 2 vor! Ganz kurz komme ich noch zu 2223, Nachkontrolle der Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Hier wurden lediglich 56 % der Empfehlungen des Landesrechnungshofes umgesetzt. Es wird zwar immer zugesagt, dass die Empfehlungen umgesetzt werden, sowohl von der Landesregierung als auch vom NÖGUS. Aber die Umsetzung passiert dann nicht – vor allem nicht beim NÖGUS. Er hat bisher noch keine einzige Empfehlung umgesetzt. Noch einmal und wieder diese Arroganz. Für mich ein wesentliches Ergebnis, betrifft die Zuschüsse für Gemeinden zur Anstellung pflegerischer Hilfskräfte in Pflichtschulen. Das wird halt so gemacht, durchgeführt, weil es so üblich ist, weil es über Jahre so praktisch war. Aber eigentlich verlangt der Rechnungshof entweder diese Praxis einzustellen oder auf eine tragfähige Rechtsgrundlage zu stellen. Ich finde, das ist weder für die betroffenen Gemeinden noch für die betroffenen Familien zumutbar wie das jetzt abläuft. Es gibt immer wieder Fälle – und die kommen auch zu mir – wo diese fehlenden Regelungen und somit diese Unberechenbarkeit für die Familien zum Problem wird. Auch wir wünschen uns hier dringend von der Landesregierung tragfähige und praxistaugliche Modelle zu erarbeiten. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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