Zusammenfassung
Antrag des Rechnungshof-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2181/B-1/48-2022 – Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – Rechnungswesensysteme beim Land NÖ, Nachkontrolle (Bericht 2/2022)
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag einstimmig angenommen
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-2145, Bericht des Rechnungshofes betreffend Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie; Ltg.-2181, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – Rechnungswesensysteme beim Land NÖ, Nachkontrolle; Ltg.-2274, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Eröffnungsbilanz 2020 Land NÖ und Ltg.-2314, Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Tätigkeiten 2021. Berichterstattung und Abstimmung werden jedoch getrennt erfolgen. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Ist nicht der Fall. Dann ersuche ich Herrn Abgeordneten Weninger die Verhandlungen zu den genannten Verhandlungsgegenständen einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Weninger(SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte zur Ltg.-2145, Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Der Rechnungshof überprüfte das Pandemie-Management der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Der Staat, der den allgemeinen Schutz der Gesundheit sowie das Leben von Menschen zu gewährleisten hat, war auf die Pandemie nicht ausreichend vorbereitet, obwohl bereits ein Risikobericht vom Juni 2019 darauf aufmerksam machte. Der Bund konnte die im Pandemiefall notwendigen organisatorischen Strukturen und die personellen Grundvoraussetzungen nicht sicherstellen. Dadurch bestanden bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie im März 2020 erhebliche Defizite. So waren das Pandemiegesetz und der nationale Pandemieplan veraltet und internationale Gesundheitsvorschriften der WHO nicht umgesetzt. Zum anderen hat der Gesundheitsminister die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente wie Erlässe, Verordnungen und Weisungen nicht ausreichend dafür genützt österreichweit einheitlich Vorgangsweisen z. B. bei der Kontaktverfolgung, bei Absonderungsmaßnahmen, Standards für die Verteilung von Impfstoffen und bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen und Impfungen wahrzunehmen. Zwischen Bund und Ländern blieb in der Praxis oftmals unklar, wer wofür verantwortlich ist, wer welche Entscheidungen zu treffen und wer diese umzusetzen hat. Zusammenfassend hält der Rechnungshof fest, dass die seit Ausbruch der Pandemie gemachten Erfahrungen zu wenig genutzt wurden, um das Krisenmanagement weiterzuentwickeln. Der Bericht umfasst 28 Schlussfolgerungen. Der Rechnungshof empfiehlt ein modernisiertes Epidemiegesetz, einen Krisenmechanismus mit klaren Abläufen, Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen. Ich stelle daher den Antrag des Rechnungshof-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie (Reihe Niederösterreich 2022/2) wird zur Kenntnis genommen.“
Ich berichte weiter zur Ltg.-2181, Rechnungsabschlussverordnung 2015, eine Nachkontrolle. Der Bericht 11/2017, Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 im Land NÖ enthielt drei Empfehlungen zur Umsetzung des Haushalts- und Rechnungswesen des Landes NÖ auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung VRV 2015 ab dem Finanzjahr 2020. Die Nachkontrolle ergab, dass von den drei Empfehlungen eine ganz, eine großteils und eine teilweise umgesetzt wurde. Die NÖ Landesregierung sagt in ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2022 zu, dass die noch offenen Neuregelungen der Haushaltsführung und Rechnungslegung durch eine zeitgemäße Haushaltsordnung umgesetzt werden. Der Antrag des Rechnungshof-Ausschusses lautet, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Zur Ltg.-2274, Eröffnungsbilanz des Landes NÖ 2020. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2020 bestand aus einer Vermögensrechnung und wies eine Bilanzsumme von rund 13,7 Milliarden aus. Die Differenz zwischen den bestehenden Vermögen von diesen 13.7 Milliarden auf der Aktivseite und den 20,3 Milliarden auf der Passivseite ergab zum 1. Jänner 2020 ein negatives Nettovermögen von 6,6 Milliarden. Der Rechnungsabschluss 2021 wies ein negatives Nettovermögen von knapp über 9 Milliarden bei langfristigen Rückstellungen von rund 14 Milliarden Euro aus. Damit erhöht sich der Konsolidierungsbedarf. Der Bericht enthält 18 Empfehlungen für die Finanz- und Budgetpolitik des Landes. Der Antrag des Rechnungshof-Ausschusses lautet (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend Eröffnungsbilanz 2020 Land NÖ wird zur Kenntnis genommen.“
Und der vierte Bericht ist der Tätigkeitsbericht des Landesrechnungshofes für das Jahr 2021. Wie immer ein sehr umfassender Leistungsbericht, der die Tätigkeit unseres unabhängigen Kontrollorgans eindrucksvoll zusammenfasst. Für die 13 Berichte mit 82 Empfehlungen möchte ich der Frau Direktorin Edith Goldeband und ihrem Team, die auch während der schwierigen Covid-Zeiten ihre herausfordernde Tätigkeit im Namen des Rechnungshof-Ausschusses und auch im Namen des Landtages sehr herzlich danken und gratulieren. Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Debatte einzuleiten und die Abstimmungen herbeizuführen. Danke.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erster zu Wort kommt der Abgeordnete Helmut Hofer-Gruber von den NEOS.
Abg. Mag. Hofer-Gruber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich spreche zunächst einmal zur Ltg.-2274, der Bericht zur Eröffnungsbilanz. Ich könnte jetzt diese Wortmeldung in die Länge ziehen und auf jede Position in dieser Eröffnungsbilanz eingehen. Das habe ich nicht vor, auch wenn ich noch genug Redezeit hätte. Aber ich möchte mich gezielt auf zwei Dinge konzentrieren. Gleich am Anfang dieses Berichts lesen wir, das negative Nettovermögen zeigt Konsolidierungsbedarf auf. Ich wiederhole: Konsolidierungsbedarf. Der Berichterstatter hat da auch Zahlen genannt. Und auf Seite 8 empfiehlt der Rechnungshof in gewohnt nobler Zurückhaltung: „Die Abteilung Finanzen F1 sollte die Ergebnisse der Finanzierungsergebnisse und Vermögensrechnung verstärkt für die angestrebte Budgetkonsolidierung nutzen.“ Und die Stellungnahme der NÖ Landesregierung: „Die Abteilung Finanzen wird dieser Empfehlung des Landesrechnungshofs selbstverständlich nachkommen.“ Naja, offenbar sehen nicht nur wir die Budgetsituation des Landes kritisch, aber wir werden insbesondere den Herrn Landesrat, wenn er nächstes Jahr noch im Amt ist, auf das Commitment der Landesregierung hinweisen. Dann möchte ich noch auf etwas ganz anderes eingehen. Im Bericht ist unter anderem zu lesen, dass ein Grundstück vier Mal mit unterschiedlichen Einlagezahlen bzw. Grundstücksnummern erfasst war; ein Grundstück sowohl bei der NÖ Landesklinik als auch bei einem NÖ Pflege- und Betreuungszentrum bilanziert war – also auch doppelt erfasst wurde; das Land NÖ bei zwei Grundstücken seit den Jahren 2017 bzw. 2018 gar nicht mehr Eigentümer war – das heißt, da waren Grundstücke erfasst, die dem Land gar nicht gehört haben; bei einer Stichprobe von 375 aus 1.600 nicht den Straßengrund betreffenden Grundstücksnummern Ungereimtheiten bei 121 Grundstücksnummern oder rund einem Drittel der Stichprobe bestanden. Und ich darf mir jetzt aufgrund der ohnehin recht willkürlichen Zusammenfassung einiger Tagesordnungspunkte einen Vorgriff auf den Bericht Brunn – Gänserndorf erlauben. Was lesen wir dort? Dort wurden Gebühren jahrelang nicht eingehoben. Da gibt es eine Vereinbarung über Abführung von Kanalgebühren mit einer Nachbargemeinde. Diese Vereinbarung wurde zwar abgeschlossen, aber nicht abgerechnet, Anweisungen der Aufsichtsbehörde ignoriert. Meine Damen und Herren, welches Bild bekommen wir da? Dass alles in Ordnung ist? Dass alles wie am Schnürchen läuft? Oder eher, dass da Verbesserungsbedarf herrscht, großer Verbesserungsbedarf? Ich weiß, Sie hören Geschichten aus der Privatwirtschaft nicht gern, aber ich hatte einmal einen Vorgesetzten, der hätte in einem so einem Fall gesagt: „Herr Hofer, das ist ein Sauhaufen. Bringen Sie das in Ordnung oder wer anderer wird das in Ordnung bringen,“ und er hat damit nicht gemeint, dass er mir einen Assistenten zur Seite stellen wird. Ich sage jetzt nicht „Sauhaufen“, aber dass da Verbesserungsbedarf besteht, ist offensichtlich, sonst hätte es der Rechnungshof nicht aufgeführt. Und zwar besteht hier Verbesserungsbedarf im öffentlichen Dienst. Und wir reden da nicht von Mitarbeitern in Pflege- und Krankeneinrichtungen, nicht von Mitarbeitern im Straßendienst oder bei der Polizei. Wir reden von Schreibtischhengsten, von der Verwaltung, von denen, die im warmen Büro sitzen. Aber wehe: Wenn ich oder meine Kolleginnen es wagen, irgendetwas am öffentlichen Dienst zu kritisieren – Privilegien, Pensionsantrittsalter, Krankenstände, Qualität oder Geschwindigkeit der Arbeit – wie ein Mann stehen da alle auf und unterstellen uns Beamtenbashing, schildern in den blühendsten Farben, wie toll und einsatzbereit der öffentliche Dienst bei Tag und Nacht ... und bedanken sich für die hervorragende Arbeit, die dort ständig geleistet wird. Auch der Kollege Hauer hat ja heute wieder das Hohelied auf die Beamtenschaft angestimmt. Aber meine Damen und Herren, wenn Kritik, wenn faktenbasierte Kritik unreflektiert als Beamtenbashing bezeichnet wird, verweigert man sich auch jeder Reform, zementiert den Stillstand und genau das ist in Niederösterreich über die letzten Jahrzehnte passiert und das verunmöglicht auch das Ziel, eine schlanke und effiziente Verwaltung aufzustellen. Aber genau diese schlanke und effiziente Verwaltung werden wir brauchen, wenn eine Budgetkonsolidierung gelingen soll und damit schließt sich der Kreis der vom Rechnungshof geforderten Konsolidierung. Ich habe auch zur Ltg.-2314 einen kurzen Redebeitrag. Meine Damen und Herren, wir alle schätzen die Tätigkeit des Rechnungshofs und finden interessante und verlässliche Informationen in den Berichten. Da möchte ich mich auch an dieser Stelle bei der Frau Dr. Goldeband für ihre Arbeit bedanken. Der unter Ltg.-2314 verhandelte Bericht über die Arbeit des Rechnungshofs im Jahr 2021 gibt einen guten Überblick über das, was dort im Jahr 2021 passiert ist. Was jedoch viele in Niederösterreich interessiert, ist das, was hoffentlich noch 2022 passieren wird. Konkret: Wie es um die fünf Sonderprüfungen landesnaher Gesellschaften steht, konkret um indirekte Parteienfinanzierung? Sie wurde im April in die Wege geleitet. Es wäre im Interesse von uns allen, die Ergebnisse noch vor der Landtagswahl am Tisch zu haben. Ja, jetzt werden Sie sagen, wir wollen ja nur Schmutzwäsche waschen und die ÖVP anpatzen. Nein, meine Damen und Herren, es geht uns hier um Transparenz – um Transparenz in der Sache, um Transparenz aber auch im Interesse der Wählerinnen in Niederösterreich, die sich – glaube ich – gerade im Lichte der kürzlichen Ereignisse diese Transparenz verdient haben. Die sollen nämlich am 29. Jänner wissen, wem sie die Stimme geben. Das wissen sie aber nur, wenn die Ergebnisse dieser Prüfung vor dem Wahltag vorliegen und das gilt natürlich in beide Richtungen. Jeder, der eine weiße Weste hat, soll sie auch herzeigen. Wir wissen, dass das Prüfvolumen für den Rechnungshof immens ist. Doch gerade mit Blick auf den massiven Vertrauensverlust von Menschen in die Politik und die Institutionen wäre das ein Signal, das der Rechnungshof gemeinsam mit dem Land NÖ setzen sollte. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abgeordnete Dieter Dorner, FPÖ.
Abg. Dorner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Direktor Dr. Goldeband! Hohes Haus! Auch ich darf mich zu den vier Berichten des Landes- und des Bundesrechnungshofes äußern: Pandemiemanagement, VRV 2015 – Rechnungswesensystem beim Land NÖ, Eröffnungsbilanz 2020 Land NÖ, Tätigkeitsbericht Landesrechnungshof 2021. Ein recht buntes, umfangreiches Sammelsurium an Rechnungshofberichten, die wir hier in einem debattieren. Der inhaltliche Zusammenhang zwischen dem Bericht über das Pandemiemanagement im ersten Jahr der Pandemie und Eröffnungsbilanz des Jahres 2020 erschließt sich mir nicht ganz. Vielleicht wäre es doch klüger, die Rechnungshofberichte jeweils aktuell in jeder der Sitzungen dieses Hohen Hauses zu debattieren. Ich möchte kurz auf zwei Berichte eingehen. Einmal auf den Bericht zum Pandemiemanagement im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Eigentlich ist da ein Kernsatz, der immer wieder in diesem Bericht genannt wird und eine Forderung, die in diesem Bericht mehrfach genannt wird (liest:)„Der Schutz der öffentlichen Gesundheit wäre bundesweit einheitlich zu gewährleisten.“ Offensichtlich ist das – wie wir auch aus den Medien und aus den hunderten Presskonferenzen und Berichterstattungen wissen – ganz offensichtlich nicht passiert. In diesem Zusammenhang kritisiert der Rechnungshof auch Doppelgleisigkeiten im Meldewesen, parallele und unterschiedliche Meldungen von Innenministerium und Gesundheitsministerium, eine unklare Kompetenzverteilung zwischen den Ländern, dem Bund und den Bezirksverwaltungen. Dann möchte ich noch kurz auf den Tätigkeitsbericht des Landesrechnungshofes eingehen. Der Landesrechnungshof hat – wie es bereits im Eingang der Berichterstatter genannt hat – 13 Berichte an den Landtag übersandt, davon drei Nachkontrollen sowie die Stellungnahme zum Rechnungsabschluss 2020. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass der Umsetzungsgrad der Empfehlungen des Rechnungshofes von den Jahren 2019 bis 2021 von 83 über 84 zu 86 % gestiegen ist. Ich glaube, das ist eine ganz hervorragende Leistung, die der Rechnungshof ermöglicht hat mit den detaillierten Berichten, die den geprüften Organen, die den geprüften Ämtern die Möglichkeit gegeben haben sich zu verbessern. Ich möchte der Frau Direktor Goldeband und ihrem Team in diesem Zusammenhang ganz herzlich für ihren Einsatz danken. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Bevor ich der Frau Abgeordneten Kerstin Suchan-Mayr, SPÖ, das Wort gebe, noch einmal ein Hinweis: Ich lade immer nach dem Rechnungshof-Ausschuss die einzelnen Klubdirektoren und Fraktionssekretäre ein, dieses – wie es Dieter Dorner bezeichnet hat – „Sammelsurium“ zusammenzustellen. Wir können das gerne in Zukunft auch einzeln diskutieren. Ich habe damit kein Problem. Wir bieten immer an, dass Sie sich auf eine Zusammenfassung einigen und 1:1 nach deren Vorschlag habe ich die Tagesordnung erstellt – nur um darauf hinzuweisen. Frau Abgeordnete Kerstin Suchan-Mayr, bittesehr.
Abg. Mag. Suchan-Mayr (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Hoher Landtag! Zum Pandemiemanagement könnte man viel sprechen, aber ich spare hier die Vergangenheit und die Maßnahmen des Bundes aus. Es geht um den Bericht des Rechnungshofes, der unter anderem auch das Land NÖ überprüft hat. Niederösterreich hat einen eigenen Pandemieplan, der jedoch von 2006 war und einen veralteten Stand hatte und als wesentliche Empfehlung braucht es einen neuen allgemeinen, nationalen Pandemieplan für Infektionskrankheiten. Gleichzeitig bräuchte es auch – darauf wird auch öfter hingewiesen – einen nationalen Krisenkommunikationsplan. Umso mehr, wenn wir zurückblicken, können wir unserer Gesundheitslandesrätin und ihrem Team zur Bewältigung und dem Pandemiemanagement in Niederösterreich nur gratulieren und nochmal herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ.) Dem Nachbericht zur VRV kann ich aus unserer Sicht fast aussparen, da ja die drei wesentlichen Empfehlungen des Berichts großteils auch schon umgesetzt wurden. Ebenso halte ich mich kurz zum rund hundertseitigen Bericht des Landesrechnungshofes zur Eröffnungsbilanz, da viele Übereinstimmungen ja dokumentiert wurden und es eine Übergangsfrist für Korrekturen bis zum Mai 2026 gibt. Man sah aber auch hier wiederum den hohen bzw. den sich erhöhenden und bereits von Vorrednern angesprochenen Konsolidierungsbedarf heraus. Nun komme ich noch zur Ltg.-2314, zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend der Tätigkeiten 2021. Ein sehr ausführlicher Bericht über die Arbeit im vorigen Jahr, das durchaus aufgrund von Corona auch noch ein herausforderndes für die Abwicklung der Tätigkeiten war. Ich darf mich an dieser Stelle bedanken für die Berichte und Überprüfungen, die ja für die Arbeit hier im Landtag nicht unwesentlich sind und eben auch für Verbesserungen sorgen. Obwohl es auch Prüfungsaufträge aus dem Landtag selbst gibt, beruhen 95 % der Berichterstattung auf dem risiko- und prüfungsorientierten Prüfungsprogramm des Landesrechnungshofes selbst. Oberste Maxime ist dabei die bestmögliche Verwendung und die nachhaltige Wirkung der Landesmittel im Rahmen der geltenden Vorschriften. Wir wünschen Ihnen, sehr geehrte Frau Direktor Goldeband, und Ihrem Team für die Erreichung dieser Ziele alles Gute, bedanken uns für die umsichtige Arbeit und sind schon gespannt auf die kommenden Berichte wie beispielsweise jene zur Sonderprüfung landesnaher Unternehmen. Wir nehmen den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis und ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an den Abgeordneten Christoph Kaufmann, ÖVP.
Abg. Kaufmann, MAS (ÖVP): Dankeschön, Herr Präsident! Hoher Landtag! Zur Ltg.-2181, der Nachkontrolle zum Rechnungswesen der VRV 2015 möchte ich nur ein Kompliment an die Bediensteten des Landes NÖ aussprechen, die ja laut Landesrechnungshof die Umsetzung der VRV 2015 zweckmäßig aufgesetzt und mit der Expertise den Voranschlag, den Rechnungsabschluss und die Eröffnungsbilanz 2020 zum vorgegeben Anwendungsbeginn bewältig haben. Und ich denke, das haben nicht immer alle geglaubt bis zum Ende, dass diese Umstellung tatsächlich gelingt, weil der Bericht zeigt ja auch die Komplexität dieser Umstellung auf. Wir nehmen den Bericht insgesamt natürlich gerne zur Kenntnis. Dasselbe gilt ja auch für die Ltg.-2274, die Eröffnungsbilanz 2020, wo bereits in der Zusammenfassung die wesentlichste Erkenntnis niedergeschrieben ist – nämlich dass die Erstellung der Eröffnungsbilanz 2020 zweckmäßig war. Jetzt geht es natürlich darum – auch das möchte ich erwähnen – die Übergangsfrist von fünf Jahren ab Mai 2021 zu nutzen, um die notwendigen Anpassungen und Korrekturen durchzuführen. Auch da an dieser Stelle ein großes „Dankeschön“ an den Landesrechnungshof für die wertvollen Empfehlungen, die seitens der Landesregierung entsprechend umgesetzt wurden bzw. noch werden. Auch diesen Bericht nehmen wir gerne zur Kenntnis, genauso wie den durchaus beeindruckenden Tätigkeitsbericht des Landesrechnungshofes mit der Ltg.-2314. Gratulation an die Frau Direktorin und ihr gesamtes Team! Normalerweise ist es mein Kollege Kurt Hackl, der gerne Songtitel vergibt in seinen Landtagsreden. Sollte ich an den Landesrechnungsrechnungshof eine Empfehlung aussprechen für die Warteschleife, dann würde ich den Queen-Klassiker empfehlen: „Don´t stop me now“. Ich glaube, das ist das richtige Motto für unseren Landesrechnungshof und ich darf das durchaus als Kompliment hier anbringen. (Beifall bei der ÖVP.) Etwas ausführlicher möchte ich mich allerdings mit dem Geschäftsstück, Ltg.-2145, auseinandersetzen, dem Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie. Ja, diese Pandemie war für Österreich herausfordernd, genauso wie für viele andere Länder in Europa auch. Ich kann die Kollegin Suchan-Mayr durchaus verstehen, dass sie hier keinen Blick in die Vergangenheit werfen will, wie sie in ihrer Rede angeführt hat. Ich möchte das allerdings schon machen, weil dieser Rechnungshofbericht doch einiges hergibt an seinen Kritikpunkten und ich glaube, das gehört schon auch durchaus einmal erörtert. Der Berichterstatter hat es gesagt: Ein Punkt war – ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht (liest:)„Der nationale Pandemieplan als Grundlage für das behördliche Handeln in der Krise war veraltet und für die Corona-Pandemie nicht geeignet. Er stammte noch aus dem Jahr 2006, war deshalb nicht an das aktuelle Pandemiephasenschema der WHO angepasst und hatte nur die Grippe zum Gegenstand. Bereits eine Evaluierung aus dem Jahr 2012 stellte einen dringenden Aktualisierungsbedarf fest.“ So weit der Rechnungshofbericht. Ich darf an dieser Stelle schon einen Rückblick machen – denn wer war den Bundesminister zu dieser Zeit, für das Gesundheitswesen in Österreich zuständig? Bundesminister Alois Stöger, SPÖ. Und er hat offensichtlich diesen Aktualisierungsbedarf ebenso arg ignoriert wie seine Nachfolgerinnen. Der Rechnungshof weiter (liest:)„Hinzu kam, dass das für die Bekämpfung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten bundesweit geltende Epidemiegesetz, das in seiner Grundform aus dem Jahr 1913 stammte, bei Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht mehr zeitgemäß war.“ Nun, noch ein kurzer Rückblick in die Geschichte: Seit 1972 hat das Gesundheitsministerium 14 SPÖ-Gesundheitsminister kommen und gehen gesehen. Viermal stand auch ein Minister bzw. Ministerin der FPÖ an der Spitze und dreimal war das Ministerium in ÖVP-Verantwortung, wobei ich da schon Marilies Flemming mitzählen darf, die das Ministerium drei Monate lang interimistisch geführt hat. Es war also 18 Ministern der SPÖ und FPÖ vollkommen egal, dass das Epidemiegesetz nicht einmal an die Auswirkungen der spanischen Grippe angepasst wurde und das ist jetzt auch schon 100 Jahre her. Ich berichte weiter. Ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht (liest:)„Auch internationale Gesundheitsvorschriften der WHO aus dem Jahr 2007 wurden nicht umgesetzt. Österreich wäre z. B. verpflichtet gewesen bis längstens Juni 2012 Maßnahmen gegen die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu treffen.“ Ich erinnere nochmals daran: Bundesminister Alois Stöger, SPÖ, Gesundheitsminister von 2008 bis 2014. Aber vielleicht sollte ich auch ergänzen, wer ihn hier entweder unterstützen hätte können ... nein, ich denke, unterstützen hätte müssen: Die damalige Sektionschefin und Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit im Gesundheitsministerium Dr. Pamela Rendi-Wagner. Sie leitete die zuständige Sektion ab 1. März 2011 bis zu ihrer Ernennung zur Gesundheitsministerin am 8. März 2017. Überarbeitung Pandemieplan? Epidemiegesetz? Internationale Gesundheitsvorschriften? Fehlanzeige. Sie hat sich darum genauso wenig gekümmert wie auch Bundesministerin Hartinger-Klein von der FPÖ oder der Bundesminister Pöltner oder Bundesministerin Zarfl. So viel übrigens auch zum Modell der gern gewünschten – vor allem von Medien gewünschten – Expertenregierung, die mehr als ein halbes Jahr lang in Österreich gut verwaltet hat, aber sicherlich nicht gestaltet. Letzter Punkt aus dem Bericht, der mir wesentlich erscheint, weil er auch die Verantwortung im Krisenfall klar hervorstreicht und das bringt mich dann auch zum Land NÖ. Der Rechnungshofbericht hält ganz klar fest: Für das Krisenmanagement der Gesundheitsbehörden im Pandemiefall ist das Gesundheitsministerium zuständig. Als oberstes Organ hat sie bzw. er das Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden zu leiten, zu steuern und bundesweit zu koordinieren. Die von ihr bzw. ihm als notwendig erachteten Schritte sind von den Landhauptleuten und Bezirksverwaltungsbehörden umzusetzen. Nun, ich kann mir die Überraschung vorstellen, als Bundesminister Rudi Anschober sein Amt am 7. Jänner 2020 angetreten hat – ein paar Wochen darauf der erste Covid-19-Fall in Österreich. Und die Überraschung von Bundesminister Anschober muss groß gewesen sein, als er im Gesundheitsministerium keinen einzigen relevanten Pandemieplan vorfand. Und das, obwohl das Ministerium nicht nur von namhaften SPÖ-Ministerinnen und Ministern geführt wurde, sondern mit Dr. Pamela Rendi-Wagner ja auch eine Expertin auf diesem Gebiet sieben Jahre lang die zuständige Sektion leitete und es sogar als Ministerin in der Hand hatte, die notwendigen Schritte für eine Überarbeitung der Pläne einzuleiten. Die Überraschung muss groß gewesen sein und der Rechnungshofbericht zeigt ganz klar auf, dass diese Versäumnisse in der Vergangenheit da waren. Durch diese Versäumnisse – unter anderem von einem Bundesminister Stöger oder Sektionschefin Rendi-Wagner – blieb im laufenden Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern natürlich oftmals unklar, wer wofür verantwortlich war, wer in der Praxis welche Entscheidung zu treffen hatte und vor allem, wer diese umzusetzen hatte. Dadurch kam es zu den angeführten Doppelgleisigkeiten. Aber – und jetzt komme ich zum Land NÖ – ich behaupte, dass gerade wir in Niederösterreich alles getan haben, was ein Land tun kann, um ohne entsprechende Pläne durch diese Krise zu steuern. Die NÖ Landesagentur ist ein gutes Beispiel dafür. Mit ihren rund 27.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern musste sie sich innerhalb kürzester Zeit an diese neuen Rahmenbedingungen anpassen, sich umorganisieren und unmittelbar Maßnahmen setzen, um Patienten, Bewohner und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Der Schritt des Landes NÖ zur Zusammenführung der niederösterreichischen Kliniken und Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren unter dem gemeinsamen Dach der LGA war und ist wesentlich für die Bewältigung der Krise. Warum ist es wesentlich? Erstens einmal: Mit der gemeinsamen Beschaffung durch den zentralen Einkauf der niederösterreichischen LGA konnten neben den Landes- und Universitätskliniken auch die NÖ Pflegezentren schnellstmöglich mit Schutzausrüstung versorgt werden. Zweitens: Die gemeinsame Planung und ein strukturiertes einheitliches Vorgehen hat wesentliche Vorteile gebracht. Unter anderem auch, dass das Personal genau dort eingesetzt werden konnte, wo es natürlich am meisten gebraucht wurde. Auch bei der Qualitätskontrolle wurden neue Wege gegangen. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wurde herangezogen, um eben auch zu schauen, dass in diesem gesamten Chaos der internationalen Märkte tatsächlich gewährleistet bleibt, dass qualitativ hochwertige Schutzmasken angekauft werden. Auch der zentrale Einkauf war von Vorteil. Niederösterreichs Versorgungsstruktur mit medizinischen Gütern über die beiden großen Logistikzentren bringt ja schon in Normalzeiten wesentliche Vorteile – Stichwort „rasche Versorgung“, Stichwort „große Lagerkapazitäten“. In der Krise hat sich ihr Wert als unschätzbar erwiesen. Vor allem – und das darf ich abschließend festhalten – hat sich gerade in Niederösterreich gezeigt, dass man im Miteinander auch nie dagewesene Gesundheitskrisen bewältigen kann. Ob es das Miteinander in der Landesregierung war – und da möchte ich nur das starke Duo, unseren Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf und auch Landesrätin Königsberger-Ludwig hervorstreichen – ob es das Miteinander in den Bezirksbehörden war oder vor allem das Miteinander der Blaulichtorganisationen und des Österreichischen Bundesheeres gemeinsam mit dem Land ... Dieses gesamtheitliche Miteinander hat uns halbwegs sicher durch diese Pandemie geführt, wo lediglich auf Sicht gearbeitet werden konnte, weil zahlreiche Bundesminister von 2008 bis 2020 keine brauchbaren Pläne für einen solchen Fall erarbeitet haben. Die aktuelle Bundesregierung und das Gesundheitsministerium werden gut daran tun, nach der Pandemie die nationalen und internationalen Erkenntnisse entsprechend zu evaluieren und dann die Pläne entsprechend neu zu schreiben. Ich sage ganz bewusst „nachher“ und „dann“, weil ich denke, die Bundesregierung hat aktuell genug Krisen zu bewältigen und das ist eine Mammutaufgabe und sie macht diesen Job gut. Ich danke dem Rechnungshofbericht für diesen Exkurs und das klare Aufzeigen der Fehler und wir nehmen diesen Rechnungshofbericht gerne zur Kenntnis. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Mag. Wilfing: Es gibt keine weitere Wortmeldung. Der Berichterstatter verzichtet auch.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.