Zusammenfassung
Antrag des Sozial-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2169/B-65/1-2022 – Grundversorgung – Jahresbericht 2021
Berichterstatter
Redner
Abstimmung
Antrag angenommen: Zustimmung ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, Abg. Ing. Huber, Ablehnung GRÜNE
Video-Übertragung der Sitzung
Den textlichen Auszug des Sitzungsberichts finden Sie nach dem Video.
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Zum nächsten Tagesordnungspunkt beabsichtige ich folgende Verhandlungsgegenstände wegen des sachlichen Zusammenhanges gemeinsam zu verhandeln: Ltg.-2209, Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a unserer Bundesverfassung, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird. Ltg.-2169, Bericht der Landesregierung betreffend Grundversorgung – Jahresbericht 2021 und Ltg.-2250, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Erber, Vesna Schuster u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz und das NÖ Grundversorgungsgesetz geändert werden. Ich ersuche daher die Abgeordneten Königsberger, Handler und Hogl die Verhandlungen zu den genannten Verhandlungsgegenständen einzuleiten und ersuche den Abgeordneten Königsberger zu beginnen.
Berichterstatter Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrat! Hohes Haus! Ich berichte zum Geschäftsstück 2209, betrifft Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird. Aufgrund europarechtlicher Verpflichtungen hat der Rat am 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, Österreich dazu verpflichtet, hilfs- und schutzbedürftige Fremde eben angemessen zu versorgen. Vor diesem Hintergrund beschlossen der Bund und die Länder im Jahr 2004 eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich. Was die beitragsmäßige Höhe der tatsächlich zu gewährenden Grundversorgungsleistungen anbelangt, sieht die Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG in ihrem Art. 9 verbindliche Kostenhöchstsätze vor, welche in der Vergangenheit, so zuletzt im Jahr 2016, jeweils durch Zusatzvereinbarungen valorisiert werden. Es ist auch hier eine Kostendarstellung enthalten. Für das Jahr 22 ergibt sich dann folgende Berechnung: Unter Heranziehung der beiliegenden Kostenschätzung des Bundes belaufen sich die aus der gegenständlichen Valorisierung erwachsenden Mehrkosten des Landes Niederösterreich für das Jahr 2022 auf etwa 8,83 Millionen netto. Ich komme zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird, wird genehmigt.“
Herr Präsident, ich ersuche um Debatte und um Abstimmung.
Berichterstatter Abg. Handler (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich berichte zur Geschäftszahl 2169 über den Bericht der Landesregierung betreffend Grundversorgung – Jahresbericht 2021. Neben der Darstellung des Versorgungsjahres 2021 soll im vorliegenden Bericht auch eine kurze Prognose für das laufende Kalenderjahr zu erwartenden Entwicklungen abgegeben werden. Ich komme daher zum Antrag des Sozial-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Landesregierung betreffend Grundversorgung – Jahresbericht 2021 wird zur Kenntnis genommen.“
Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und abschließende Abstimmung.
Berichterstatter Abg. Hogl (ÖVP): Hoher Landtag! Ich berichte zur Ltg.-2250, Antrag des Sozial-Ausschusses über den Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Erber, Vesna Schuster, Schmidl, Handler, Hinterholzer, Dinhobl, Hogl, Göll betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz und das NÖ Grundversorgungsgesetz geändert werden. Die gegenständliche Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes dient im Wesentlichen der Umsetzung der Änderung des am 11.6.22 in Kraft getretenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, der Anpassung an die Vollzugspraxis sowie der gesetzlichen Klarstellung aufgrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Es kann damit ohne Rechtsanspruch Personen Sozialhilfe gewährt werden, welche über einen befristeten Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verfügen und sich rechtmäßig in Niederösterreich aufhalten. Weiters können Fremde, die sich nach dem Asylgesetz 2005 rechtmäßig in Niederösterreich aufhalten, auf Grundlage des Privatrechts Leistungen erhalten, sofern deren Lebensbedarf nicht anderwärtig gesichert werden kann (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle daher beschließen:
1. Der beiliegende Gesetzesentwurf betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz (NÖ SAG) und das NÖ Grundversorgungsgesetz geändert werden, wird genehmigt.
2. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte um Einleitung der Debatte und um anschließende Durchführung der Abstimmung.
Präsident Mag. Wilfing: Damit gehen wir in diese Debatte und als Erste zu Wort gemeldet ist die Frau Abgeordnete Edith Kollermann von den NEOS.
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Tagesordnungspunkt 2209, zur 15a-Vereinbarung spreche, möchte ich noch einen kurzen Satz darauf verwenden zum vorigen Tagesordnungspunkt. Wenn Kollegen sich anmaßen zu entscheiden oder zu beurteilen, wie der Arbeitsalltag von den anderen aussieht, dann möchte ich das unbedingt zurückweisen, weil wir kennen die unterschiedlichen Arbeitsalltage voneinander ziemlich sicher nicht. Wir wissen auch nicht, wer sich inwiefern beschäftigt hat mit dem Tagesordnungspunkt und deshalb möchte ich das bitte so festhalten, keine persönlichen Angriffe zu machen. Wir können in der Position eine andere haben, aber bitte das auch entsprechend zu berücksichtigen. Zur 15a-Vereinbarung, Erhöhung von ausgewählten Kostenhöchstsätzen: Wir begrüßen das, dass die Richtsätze für die Unterbringung angehoben werden. Wir hoffen, dass auch das Land in seiner Kontrollfunktion sorgfältig vorgeht, damit sichergestellt wird, dass die Unterkunftsqualität gegeben ist und dass die Unterkunftsbeistellung sich nicht zu einem Geschäftszweig entwickelt, der zulasten der Untergebrachten geht und auf Profitmaximierung ausgerichtet ist. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Begrüßenswert ist auch, dass die Länder in Bezug auf die Erstversorgung von Vertriebenen einen Kostenanteil erhalten und insgesamt ist diese Evaluierung auch sehr wichtig, um weiterhin qualitativ ausreichend Unterkunftsplätze und Kapazitäten schaffen zu können. Zur wirkungsorientierten Folgekostenabschätzung möchten wir auch eine Anregung aussprechen, nämlich, dass auch landesgesetzliche Änderungen und Ausschussanträge zu Investitionen ebenso in Zukunft mit einer entsprechend aussagekräftigen Folgekostenabschätzung versehen werden, damit man nicht immer auf die NEOS-Anfragen in den entsprechenden Behandlungen dann diese Informationen nachreichen muss. Das wäre gleich mit der Antragstellung durchaus sehr hilfreich und ist hier auch sehr vorbildlich erfolgt. Wir werden allen drei heute in diesem Tagesordnungspunkt verhandelten Positionen zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste zu Wort kommt die Frau Abgeordnete Silvia Moser von den GRÜNEN.
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! „So viel wie unvermeidbar, so wenig wie möglich.“ Unter diesem Motto läuft in Niederösterreich die Grundversorgung ab. Jetzt freuen wir uns jedenfalls über die Erhöhung der Tagsätze, wobei ich schon mit einem kleinen Seitenhieb beginnen muss: Eigentlich hat Bundesminister Karner beim Beschluss Ende März gesagt: „Das soll sofort umgesetzt werden. Es wird rückwirkend den Ländern erstattet.“ Niederösterreich hat das natürlich nicht gemacht, vertraut dem eigenen Minister offensichtlich nicht. Die Grundversorgung in Niederösterreich ist – wie gesagt – generell ein trauriges Thema. Eigentlich soll sie hilfs- und schutzbedürftigen Fremden ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, solange sie dazu Hilfe benötigen. Und ich sage, der Leitgedanke ist: „So viel wie unvermeidbar, so wenig wie möglich.“ Der vorliegende Jahresbericht zeigt wieder einmal ein trauriges Bild. Die Übernahme von Asylwerberinnen aus der Bundesbetreuung wurde wegen Corona ausgesetzt. Corona, wo – ich muss jetzt so sagen – die FPÖ diese Pandemie kleinredet, gegen die Impfung getrommelt hat und Corona-Maßnahmen verteufelt hat. Aber wenn es dazu gut ist, die Aufnahme von Asylwerberinnen aus Bundesquartieren zu vermeiden, dann ist Corona auch gut genug. Ich finde es als große Schande, dass wir bei der Erfüllung der Versorgungsquote jetzt mit Ende 21 von allen Bundesländern mit mickrigen 69 % am letzten Platz liegen. Dadurch, dass diese Menschen nicht aufgenommen werden, mussten auch Grundversorgungsquartiere geschlossen werden, die uns dann nachher wieder bitter abgegangen sind. Was ich in dem Bericht vor allem vermisse, sind die Menschen. Wie viele Erwachsen? Wie viele Kinder? Wie viele unbegleitet Minderjährige? Wie viele Menschen sind in Intensivbetreuung in Niederösterreich? Gibt es den Standort Intensivbetreuung in Baden überhaupt noch? Kein Wort über Integrationsmaßnahmen. Kein Wort über Deutschkurse. Kein Wort über die Erfahrungen in den Werte- und Orientierungskursen. Nichts. Wichtig ist hingegen zu betonen, dass die fristgerechte Erbringung gesetzlicher Integrationsverpflichtungen überwacht und erforderlichenfalls leistungsreduzierende Maßnahmen gesetzt werden. Das steht für mich in keiner Relation. „So viel wie unvermeidbar, so wenig wie möglich.“ Und es ist wichtig zu betonen, dass es sich dabei um keine freiwillige Leistung Österreichs handelt. Das zeigt den Zugang, der mir persönlich wehtut. Es ist für mich zum Fremdschämen. Was aber beim Thema „Grundversorgung“ besonders wichtig ist und was sich besonders deutlich gezeigt hat, das ist die Bedeutung der Zivilgesellschaft. Quartiere zur Verfügung stellen, Behördenwege unterstützen, Kleidung, Materialien, Hausrat, Spenden, Geldspenden, trösten, verstehen, umarmen. Diese engagierten Ehrenamtlichen waren es auch, die die Existenz jener Menschen sicherten, die aus der Grundversorgung rausgeschmissen wurden und damit aus der Krankenversicherung und getrennt von allen finanziellen Leistungen. Über Monate und manchmal über Jahre haben sie sich um diese Betroffenen gekümmert, denn in Niederösterreich war nicht möglich, was in anderen Bundesländern gemacht wurde – nämlich diese Menschen mit irgendeiner Sozialleistung zu versorgen. Ich habe das eigentlich bis dato nicht für möglich gehalten, dass es das in Österreich gibt: Menschen, die aus allem rausfallen. Darum ist die Änderung des Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes höchste Zeit und ich freue mich mit jenen, deren Existenz damit gesichert wird: Menschen mit befristetem Aufenthaltstitel, „Rot-Weiß-Rot-Card“ oder humanitärem Bleiberecht. Zum Schluss möchte ich auch noch erwähnen, besonders erfreulich und längst fällig: Volljährige Personen, die in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen leben, die wesentlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, erhalten die volle Sozialhilfe. Sie fallen nicht unter Hausgemeinschaften und das betrifft – was besonders wichtig ist – vor allem Frauen in Frauenhäusern. Wir stimmen daher TOP 17 und 19 zu, lehnen 18 ab. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Mag. Wilfing: Die nächste Wortmeldung ergeht an die Frau Abgeordnete Vesna Schuster, FPÖ.
Abg. Vesna Schuster (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Regierungsmitglied! Hoher Landtag! Zum Jahresbericht der Grundversorgung: Ein umfassender, ein strukturierter Bericht, der in elf Kapiteln die Herausforderungen im Bereich der Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Niederösterreich gut dokumentiert. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Gesamtbelastung der Grundversorgung gestiegen ist. Dies erkennt man aus den jährlichen Asylantragszahlen, welche von Jahr zu Jahr steigen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2021 verzeichnete man einen deutlichen Anstieg der Asylantragszahlen, damit natürlich auch die Zahl der Personen in der Grundversorgung in Niederösterreich, weil Niederösterreich, wie alle anderen Bundesländer, durch die 15a-Vereinbarung dazu verpflichtet ist. 2021 verzeichnete man im Vergleich zu 2020 einen bundesweiten Anstieg von 13 % der Anzahl in der Grundversorgung betreuter Personen. Ca. 30 Millionen Euro kostete die Grundversorgung in Niederösterreich im Jahr 2021. Während der Covid-Lockdowns verhängte der zuständige Landesrat Waldhäusl einen Übernahmestopp der Asylwerber aus der Bundesbetreuung. Die Anzahl von Grundversorgungsleistungsbeziehern sank von ca. 2.700 Personen gegen Ende des Jahres 2020, auf ca. 2.350 Personen zum Ende des Jahres 2021. Während die eigene Bevölkerung mit Covid-Maßnahmen schikaniert wurde, übernahm der Landesrat keine Asylwerber, da diese nicht besser als die eigene Bevölkerung gestellt werden sollen und natürlich auch zum Schutz der Bevölkerung. Angesichts der dramatisch steigenden Asylantragszahlen und der Vertriebenen aus der Ukraine sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. Um das bestehende Leistungsniveau weiterhin gewährleisten zu können, muss man auch klar und deutlich sagen können: „Stopp! Es gibt keinen Platz mehr.“ Und wenn das einer macht, dann Landesrat Waldhäusl, der sein Ressort nicht nur mit Hausverstand, sondern auch im Sinne der Sparsamkeit führt. Auch die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung stößt an die Grenzen der Machbarkeit. Vor allem in Zeiten wie diesen, wo sich unsere Familien kaum noch den wöchentlichen Lebensmitteleinkauf leisten können. Kuschelpolitik ist hier fehl am Platz. Ein großes „Danke“ für Asylpolitik mit Hausverstand. Landesrat Waldhäusl ist der richtige Mann am richtigen Ort. (Beifall bei der FPÖ.) Unsere Familien und unsere Kinder haben sich diesen Schutz auch verdient. Dankeschön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächste ersuche ich die Frau Abgeordnete Kathrin Schindele, SPÖ, zum Rednerpult.
Abg. Schindele (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Ich möchte beginnen mit den Gesetzesänderungen das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz und das NÖ Grundversorgungsgesetz betreffend. Wir begrüßen natürlich beide Änderungen. Es ist positiv, dass die Zielgruppen der Grundversorgung erweitert wurden und auf der anderen Seite – Frau Moser hat es schon gesagt – dass auch die Berechtigten in den betreuten Wohngruppen auch den vollen Satz erhalten. Bezüglich der 15a-Vereinbarungen möchte ich auch sagen: Wir wissen, dass alle unter den inflationsbedingten Preissteigerungen stöhnen und dass die Fixkosten massiv gestiegen sind. Deshalb sehen wir auch eine rückwirkende Valorisierung der Kostenhöchstsätze als unumgänglich. Auch hier begrüßen wir eben, dass die Kostenhöchstsätze angehoben werden und eben auch eine Festsetzung der Erstversorgungspauschale vorgesehen ist. Bezüglich des Berichtes hat Frau Kollegin Schuster das schon sehr detailliert vorgetragen. Deswegen bleibt mir nur mehr zu sagen: Ich möchte mich hier maßgeblich bei den Akteuren bedanken, die sich um die Betreuung der hilfs- und schutzbedürftigen Fremden kümmern. Es war in der Corona-Zeit sicher nicht leicht. Es wird auch nicht leicht werden in Zukunft. Dafür wirklich ein großes „Danke“. Den Bericht nehmen wir natürlich auch zur Kenntnis. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wilfing: Als Nächster zu Wort gelangt der Abgeordnete Gerhard Schödinger, ÖVP.
Abg. Schödinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird: Mit der gegenständlichen Vereinbarung wird die betragsmäßige Höhe, der aufgrund der Grundversorgungsvereinbarung zu gewährleistenden Grundversorgungsleistung valorisiert, was zuletzt 2016 geschehen ist. Die im Jahr 2004 abgeschlossene Grundversorgungsvereinbarung sieht für Niederösterreich eine Betreuungspflicht im Ausmaß von 18,94 % vor. Unter Zugrundelegung dieser Erfüllungsquote belaufen sich die gegenständlichen ... aus der gegenständlichen Valorisierung erwachsenden Mehrkosten des Landes NÖ für das Jahr 2022 auf etwa 8,83 Millionen Euro netto. Der Kostenanteil des Bundes in der Höhe von 62,34 Millionen Euro wird von den Ländern vorfinanziert und in weiterer Folge quartalsweise rückverrechnet. Bericht der Landesregierung betreffend Grundversorgung – Jahresbericht 21: Entgegen den Trend der vergangenen fünf Jahre wurde für das Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr ein bundesweiter Anstieg auf 30.221 Personen plus 13 % verzeichnet. In Niederösterreich hingegen sank die Anzahl an Grundversorgungsleistungsbeziehern auf 2.350 – das sind minus 10 %. Und im Bundesländervergleich liegt Niederösterreich bei der Erfüllung der Versorgungsquote bei ca. 70 % und damit auf dem letzten Platz. Der Anteil der Personen in der Grundversorgung lag in sämtlichen Bezirken in Niederösterreich im Verhältnis zur Gesamtwohnereinzahl unter 0,35 %. Die Kosten für die Grundversorgung in Niederösterreich belaufen sich im Jahr 2021 auf 29,7 Millionen Euro. Als Letztes möchte ich noch ein paar Worte zum Sozialhilfe-Ausführungsgesetz und NÖ Grundversorgungsgesetz sagen: Mit der Änderung im NÖ Grundversorgungsgesetz sollen künftig Fremde, die sich aufgrund einer „Aufenthaltsberechtigung plus“ oder „Aufenthaltsberechtigung besonders Schutz“ nach dem Asylgesetz 2005 rechtmäßig in Niederösterreich aufhalten, nach Durchführung einer Härtefallprüfung auf Grundlage des Privatrechts Leistungen erhalten, sofern deren Lebensbedarf nicht anderwärtig gesichert werden kann. Das sind die Berichte aus dem Jahr 2021 und die dazu ergehenden Änderungen. Ich möchte noch eines vorausschicken: Dass wir im Jahr 2022 zurzeit andere Probleme haben in anderen Dimensionen, die wir dann auch, wenn sie hier zu lösen sind, auch lösen werden. Wir stimmen den drei Punkten natürlich gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)
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