Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2209/V-11/8-2022 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Silvia Moser, MSc (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! „So viel wie unvermeidbar, so wenig wie möglich.“ Unter diesem Motto läuft in Niederösterreich die Grundversorgung ab. Jetzt freuen wir uns jedenfalls über die Erhöhung der Tagsätze, wobei ich schon mit einem kleinen Seitenhieb beginnen muss: Eigentlich hat Bundesminister Karner beim Beschluss Ende März gesagt: „Das soll sofort umgesetzt werden. Es wird rückwirkend den Ländern erstattet.“ Niederösterreich hat das natürlich nicht gemacht, vertraut dem eigenen Minister offensichtlich nicht. Die Grundversorgung in Niederösterreich ist – wie gesagt – generell ein trauriges Thema. Eigentlich soll sie hilfs- und schutzbedürftigen Fremden ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, solange sie dazu Hilfe benötigen. Und ich sage, der Leitgedanke ist: „So viel wie unvermeidbar, so wenig wie möglich.“ Der vorliegende Jahresbericht zeigt wieder einmal ein trauriges Bild. Die Übernahme von Asylwerberinnen aus der Bundesbetreuung wurde wegen Corona ausgesetzt. Corona, wo – ich muss jetzt so sagen – die FPÖ diese Pandemie kleinredet, gegen die Impfung getrommelt hat und Corona-Maßnahmen verteufelt hat. Aber wenn es dazu gut ist, die Aufnahme von Asylwerberinnen aus Bundesquartieren zu vermeiden, dann ist Corona auch gut genug. Ich finde es als große Schande, dass wir bei der Erfüllung der Versorgungsquote jetzt mit Ende 21 von allen Bundesländern mit mickrigen 69 % am letzten Platz liegen. Dadurch, dass diese Menschen nicht aufgenommen werden, mussten auch Grundversorgungsquartiere geschlossen werden, die uns dann nachher wieder bitter abgegangen sind. Was ich in dem Bericht vor allem vermisse, sind die Menschen. Wie viele Erwachsen? Wie viele Kinder? Wie viele unbegleitet Minderjährige? Wie viele Menschen sind in Intensivbetreuung in Niederösterreich? Gibt es den Standort Intensivbetreuung in Baden überhaupt noch? Kein Wort über Integrationsmaßnahmen. Kein Wort über Deutschkurse. Kein Wort über die Erfahrungen in den Werte- und Orientierungskursen. Nichts. Wichtig ist hingegen zu betonen, dass die fristgerechte Erbringung gesetzlicher Integrationsverpflichtungen überwacht und erforderlichenfalls leistungsreduzierende Maßnahmen gesetzt werden. Das steht für mich in keiner Relation. „So viel wie unvermeidbar, so wenig wie möglich.“ Und es ist wichtig zu betonen, dass es sich dabei um keine freiwillige Leistung Österreichs handelt. Das zeigt den Zugang, der mir persönlich wehtut. Es ist für mich zum Fremdschämen. Was aber beim Thema „Grundversorgung“ besonders wichtig ist und was sich besonders deutlich gezeigt hat, das ist die Bedeutung der Zivilgesellschaft. Quartiere zur Verfügung stellen, Behördenwege unterstützen, Kleidung, Materialien, Hausrat, Spenden, Geldspenden, trösten, verstehen, umarmen. Diese engagierten Ehrenamtlichen waren es auch, die die Existenz jener Menschen sicherten, die aus der Grundversorgung rausgeschmissen wurden und damit aus der Krankenversicherung und getrennt von allen finanziellen Leistungen. Über Monate und manchmal über Jahre haben sie sich um diese Betroffenen gekümmert, denn in Niederösterreich war nicht möglich, was in anderen Bundesländern gemacht wurde – nämlich diese Menschen mit irgendeiner Sozialleistung zu versorgen. Ich habe das eigentlich bis dato nicht für möglich gehalten, dass es das in Österreich gibt: Menschen, die aus allem rausfallen. Darum ist die Änderung des Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes höchste Zeit und ich freue mich mit jenen, deren Existenz damit gesichert wird: Menschen mit befristetem Aufenthaltstitel, „Rot-Weiß-Rot-Card“ oder humanitärem Bleiberecht. Zum Schluss möchte ich auch noch erwähnen, besonders erfreulich und längst fällig: Volljährige Personen, die in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen leben, die wesentlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, erhalten die volle Sozialhilfe. Sie fallen nicht unter Hausgemeinschaften und das betrifft – was besonders wichtig ist – vor allem Frauen in Frauenhäusern. Wir stimmen daher TOP 17 und 19 zu, lehnen 18 ab. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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