Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2209/V-11/8-2022 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Mag. Kollermann (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Tagesordnungspunkt 2209, zur 15a-Vereinbarung spreche, möchte ich noch einen kurzen Satz darauf verwenden zum vorigen Tagesordnungspunkt. Wenn Kollegen sich anmaßen zu entscheiden oder zu beurteilen, wie der Arbeitsalltag von den anderen aussieht, dann möchte ich das unbedingt zurückweisen, weil wir kennen die unterschiedlichen Arbeitsalltage voneinander ziemlich sicher nicht. Wir wissen auch nicht, wer sich inwiefern beschäftigt hat mit dem Tagesordnungspunkt und deshalb möchte ich das bitte so festhalten, keine persönlichen Angriffe zu machen. Wir können in der Position eine andere haben, aber bitte das auch entsprechend zu berücksichtigen. Zur 15a-Vereinbarung, Erhöhung von ausgewählten Kostenhöchstsätzen: Wir begrüßen das, dass die Richtsätze für die Unterbringung angehoben werden. Wir hoffen, dass auch das Land in seiner Kontrollfunktion sorgfältig vorgeht, damit sichergestellt wird, dass die Unterkunftsqualität gegeben ist und dass die Unterkunftsbeistellung sich nicht zu einem Geschäftszweig entwickelt, der zulasten der Untergebrachten geht und auf Profitmaximierung ausgerichtet ist. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Begrüßenswert ist auch, dass die Länder in Bezug auf die Erstversorgung von Vertriebenen einen Kostenanteil erhalten und insgesamt ist diese Evaluierung auch sehr wichtig, um weiterhin qualitativ ausreichend Unterkunftsplätze und Kapazitäten schaffen zu können. Zur wirkungsorientierten Folgekostenabschätzung möchten wir auch eine Anregung aussprechen, nämlich, dass auch landesgesetzliche Änderungen und Ausschussanträge zu Investitionen ebenso in Zukunft mit einer entsprechend aussagekräftigen Folgekostenabschätzung versehen werden, damit man nicht immer auf die NEOS-Anfragen in den entsprechenden Behandlungen dann diese Informationen nachreichen muss. Das wäre gleich mit der Antragstellung durchaus sehr hilfreich und ist hier auch sehr vorbildlich erfolgt. Wir werden allen drei heute in diesem Tagesordnungspunkt verhandelten Positionen zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.
Zur Person
Kontaktdaten
- Wohnbezirk:
- Mödling
- Klub/Fraktion:
- Landtagsfraktion der NEOS Niederösterreich (ohne Klubstatus)
- Wahlpartei:
- NEOS – Das Neue Niederösterreich