Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2209/V-11/8-2022 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Abg. Schödinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird: Mit der gegenständlichen Vereinbarung wird die betragsmäßige Höhe, der aufgrund der Grundversorgungsvereinbarung zu gewährleistenden Grundversorgungsleistung valorisiert, was zuletzt 2016 geschehen ist. Die im Jahr 2004 abgeschlossene Grundversorgungsvereinbarung sieht für Niederösterreich eine Betreuungspflicht im Ausmaß von 18,94 % vor. Unter Zugrundelegung dieser Erfüllungsquote belaufen sich die gegenständlichen ... aus der gegenständlichen Valorisierung erwachsenden Mehrkosten des Landes NÖ für das Jahr 2022 auf etwa 8,83 Millionen Euro netto. Der Kostenanteil des Bundes in der Höhe von 62,34 Millionen Euro wird von den Ländern vorfinanziert und in weiterer Folge quartalsweise rückverrechnet. Bericht der Landesregierung betreffend Grundversorgung – Jahresbericht 21: Entgegen den Trend der vergangenen fünf Jahre wurde für das Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr ein bundesweiter Anstieg auf 30.221 Personen plus 13 % verzeichnet. In Niederösterreich hingegen sank die Anzahl an Grundversorgungsleistungsbeziehern auf 2.350 – das sind minus 10 %. Und im Bundesländervergleich liegt Niederösterreich bei der Erfüllung der Versorgungsquote bei ca. 70 % und damit auf dem letzten Platz. Der Anteil der Personen in der Grundversorgung lag in sämtlichen Bezirken in Niederösterreich im Verhältnis zur Gesamtwohnereinzahl unter 0,35 %. Die Kosten für die Grundversorgung in Niederösterreich belaufen sich im Jahr 2021 auf 29,7 Millionen Euro. Als Letztes möchte ich noch ein paar Worte zum Sozialhilfe-Ausführungsgesetz und NÖ Grundversorgungsgesetz sagen: Mit der Änderung im NÖ Grundversorgungsgesetz sollen künftig Fremde, die sich aufgrund einer „Aufenthaltsberechtigung plus“ oder „Aufenthaltsberechtigung besonders Schutz“ nach dem Asylgesetz 2005 rechtmäßig in Niederösterreich aufhalten, nach Durchführung einer Härtefallprüfung auf Grundlage des Privatrechts Leistungen erhalten, sofern deren Lebensbedarf nicht anderwärtig gesichert werden kann. Das sind die Berichte aus dem Jahr 2021 und die dazu ergehenden Änderungen. Ich möchte noch eines vorausschicken: Dass wir im Jahr 2022 zurzeit andere Probleme haben in anderen Dimensionen, die wir dann auch, wenn sie hier zu lösen sind, auch lösen werden. Wir stimmen den drei Punkten natürlich gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.