Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2209/V-11/8-2022 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Berichterstatter Abg. Königsberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Landesrat! Hohes Haus! Ich berichte zum Geschäftsstück 2209, betrifft Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird. Aufgrund europarechtlicher Verpflichtungen hat der Rat am 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, Österreich dazu verpflichtet, hilfs- und schutzbedürftige Fremde eben angemessen zu versorgen. Vor diesem Hintergrund beschlossen der Bund und die Länder im Jahr 2004 eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich. Was die beitragsmäßige Höhe der tatsächlich zu gewährenden Grundversorgungsleistungen anbelangt, sieht die Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG in ihrem Art. 9 verbindliche Kostenhöchstsätze vor, welche in der Vergangenheit, so zuletzt im Jahr 2016, jeweils durch Zusatzvereinbarungen valorisiert werden. Es ist auch hier eine Kostendarstellung enthalten. Für das Jahr 22 ergibt sich dann folgende Berechnung: Unter Heranziehung der beiliegenden Kostenschätzung des Bundes belaufen sich die aus der gegenständlichen Valorisierung erwachsenden Mehrkosten des Landes Niederösterreich für das Jahr 2022 auf etwa 8,83 Millionen netto. Ich komme zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird, wird genehmigt.“
Herr Präsident, ich ersuche um Debatte und um Abstimmung.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.