Zusammenfassung
Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses
Verhandlungsgegenstand
- VerhandlungsgegenstandLtg.-2209/V-11/8-2022 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird
Video-Übertragung der Sitzung
Auszug aus dem Sitzungsbericht
Präsident Mag. Wilfing: Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Die Berichterstatter verzichten ebenfalls. Damit kommen wir zu den drei Abstimmungen. Zuerst der Verhandlungsgegenstand Ltg.-2209, Vorlage der Landesregierung betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wird. Wer für den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses stimmt, ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses:) Das ist einstimmig angenommen. Entschuldigung! Alle Stimmen, außer dem fraktionslosen Abgeordneten. Damit kommen wir zur Abstimmung des Verhandlungsgegenstandes 2169, Bericht der Landesregierung betreffend Grundversorgung – Jahresbericht 21. Wer hier für den Antrag des Sozial-Ausschusses stimmt, ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Sozial-Ausschusses:) Das ist von allen mitgetragen, mit Ausnahme der GRÜNEN, daher mit großer Mehrheit angenommen und damit die Ltg.-2250, Antrag mit Gesetzesentwurf der Abgeordneten Erber, Vesna Schuster u.a. betreffend Landesgesetz, mit dem das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz und das NÖ Grundversorgungsgesetz geändert werden. Wer hier für den Antrag des Sozial-Ausschusses stimmt, ersuche ich sich vom Platz zu erheben. (Nach Abstimmung über den Antrag des Sozial-Ausschusses:) Das ist wieder mit Ausnahme des fraktionslosen Abgeordneten von allen mitgetragen und daher mit großer Mehrheit angenommen.
Abweichungen zwischen Text und Video möglich.